rating service  security service privacy service



[Datenschutzgesetz 2000]  [Datenschutzgesetz 1978]  [EU-Datenschutzrichtlinie]

§ 9 DSG

Datenschutzverordnung

(1) Die obersten Organe des Bundes und der Länder haben, unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 2, für jeden ihrer Aufsicht unterstehenden Auftraggeber nach Anhörung der Datenschutzkommission eine Datenschutzverordnung zu erlassen, in der je nach Art der zu verarbeitenden Daten die Grundsätze für deren Ermittlung, Verarbeitung, Benützung, Übermittlung und Überlassung bei möglichstem Schutz der personenbezogenen Daten festzulegen sind.

(2) Selbstverwaltungskörper sind, soweit sie Daten verarbeiten, zur Erlassung einer Datenschutzverordnung nach Abs. 1 verpflichtet. Die Verordnung bedarf aufsichtsbehördlicher Genehmigung. Die Aufsichtsbehörde hat die Datenschutzkommission anzuhören. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Verordnung gesetzlichen Bestimmungen entspricht.


Abs. 1 neugefaßt durch die DSG-Novelle 1986

Abs. 2: Text der Stammfassung des DSG

Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungs- und Seminarservice angeboten und vermittelt. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr.

© ARGE DATEN 2000-2014webmaster