Ist die Weitergabe von Gehaltsdaten an externe Stellen zulässig? DSGVO Art 6, 28
Informationen über die rechtliche Situation bezüglich Weitergabe von Gehaltsdaten an externe Stellen aus verschiedenen Gründen.
Bei der Weitergabe ist zu unterscheiden, ob diese notwendig ist, ob es gesetzliche Vorschriften gibt oder ob andere Gründe für die Weitergabe vorliegen.
Grundsätzlich müssen Gehaltsdaten an die Bank, die die Gehaltsüberweisung durchführt, weitergegeben werden, ebenso wie an die Sozialversicherungsträger zur Bestimmung der Sozialversicherungshöhe gemäß Art 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Im ersten Fall liegt die Weitergabe im Interesse des Betroffenen, im zweiten Fall bestehen gesetzliche Vorschriften.
Zusätzlich darf eine Organisation zur Erfüllung Ihrer Aufgaben oder auch zu Controllingzwecken interne und externe Stellen (Rechtsanwälte, Steuerberater, ...) heranziehen. Diese dürfen Daten nur in Hinblick auf den übertragenen (herangezogenen) Verwendungszweck verwenden und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. In diesem Sinne kann es auch vorkommen, dass diese Stellen Einsicht in Gehaltsdaten erlangen.
Im Sinne der DSGVO liegt keine Datenübermittlung, sondern nur die Verarbeitungsleistung gemäß Art 28 (DSGVO) im Auftrag des Verantwortlichen zum Erreichen eines bestimmten Zweckes vor.
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