[Datenschutzgesetz 2000]
[Datenschutzgesetz 1978]
[EU-Datenschutzrichtlinie]
Datenschutzgesetz
Datenschutzgesetz, BGBl 1978/565
Der Gesetzestext des DSG 1978 ist in allen jemals geltenden Versionen erfasst. Das DSG 2000 finden Sie als gesondertes
Dokument. Auf dieser Seite unten und bei § 1 sind viele Literaturhinweise angegeben. Bei den einzelnen Paragraphen
finden Sie Querverweise auf die Judikatur.
Unter "historische Entwicklung" sind Informationen über die BGBl.-Nummer, die Materialien und
die Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen der jeweiligen Novelle gespeichert.
Datenschutzgesetz Materialien
Artikel 1. (Verfassungsbestimmung)
§ 1 Grundrecht auf Datenschutz
§ 2 Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung
Artikel 2. 1. Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen
2. Abschnitt. Öffentlicher Bereich
§ 6 Zulässigkeit der Ermittlung und Verarbeitung
§ 7 Zulässigkeit der Übermittlung
§ 8 Meldungen von Datenverarbeitungen und Übermittlungen
§ 9 Datenschutzverordnung
§ 10 Datensicherheitsmaßnahmen
§ 12 Pflicht zur Richtigstellung oder Löschung
§ 13 Dienstleistung im Datenverkehr
§ 14 Rechtsschutz des Betroffenen
§ 15 Amtswegige Verfahren
§ 16 Verbindung eingeleiteter Verfahren
3. Abschnitt. Privater Bereich
§ 17 Zulässigkeit der Ermittlung und Verarbeitung
§ 18 Zulässigkeit der Übermittlung
§ 19 Dienstleistung im Datenverkehr
§ 21 Datensicherheitsmaßnahmen
§ 22 Meldung von Auftraggebern
§ 23 Meldung von Datenverarbeitungen und Übermittlungen
§ 23a Mängelrügeverfahren
§ 24 Registrierungsgebühr
§ 26 Pflicht zur Richtigstellung
§ 27 Pflicht zur Löschung
§ 28 Zivilrechtliche Haftung
§ 29 Zivilgerichtliches Verfahren
§ 30 Einstweilige Verfügungen
§ 31 Rechte des Betriebsrates
4. Abschnitt. Internationaler Datenverkehr
§ 32 Übermittlung und Überlassung von Daten in das Ausland
§ 33 Genehmigung von Übermittlungen in das Ausland
§ 34 Genehmigung von Dienstleistungen im Ausland
5. Abschnitt. Datenschutzkommission, Datenschutzrat und Datenverarbeitungsregister
§ 36 Aufgaben der Datenschutzkommission
§ 37 Wirkung von Bescheiden
§ 38 Zusammensetzung der Datenschutzkommission
§ 39 Vorsitzender und Geschäftsführung der Datenschutzkommission
§ 40 Weisungsfreiheit der Mitglieder der Datenschutzkommission
§ 41 Empfehlungen der Datenschutzkommission
§ 42 Aufgaben des Datenschutzrates
§ 43 Zusammensetzung des Datenschutzrates
§ 44 Vorsitz und Geschäftsführung des Datenschutzrates
§ 45 Gemeinsame Bestimmungen für Datenschutzkommission und Datenschutzrat
§ 47 Datenverarbeitungsregister
6. Abschnitt. Strafbestimmungen
§ 49 Unbefugte Eingriffe im Datenverkehr
§ 50 Verwaltungsstrafbestimmung
7. Abschnitt. Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 52 Erprobung neuer Arbeitsweisen und Techniken der Verwaltung
§ 53 Anwendung des § 7 auf Verwaltungsangelegenheiten gemäß Art. 30 B-VG
§ 54 Ausnahme für Medienunternehmen
§ 55 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
§ 56 Gebühren- und Abgabenbefreiungen
§ 57 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungs- und Seminarservice angeboten und vermittelt. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr. |