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1993/05/10 Bundesstatistikgesetz
(Entwurf des Bundeskanzleramtes)
Arge Daten Gesetzesbegutachtung Die ARGE DATEN gibt zum vorliegenden Entwurf die folgende Stellungnahme ab:

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Die ARGE DATEN gibt zum vorliegenden Entwurf die folgende Stellungnahme ab:


* Allgemein: Bei statistischen Erhebungen (z. B. dem Mikrozensus) gibt es öfters das Problem, daß den befragten Personen nicht klar ist, bei welchen Fragen eine Antwort vorgeschrieben ist und welche Fragen freiwillig sind. Die ARGE DATEN regt daher an, als Grundsatz im Gesetz festzuschreiben, daßdarüber durch geeignete Gestaltung der Formulare oder ähnliche Maßnahmen ausreichende Klarheit herrschen muß.


* Zu Pkt. 2 (Par. 2. Abs. 2): Die ARGE DATEN hat prinzipielle datenschutzrechtliche Bedenken gegen die geplante Übermittlung von personenbezogenen Erhebungsdaten an das EUROSTAT. Zu bedenken ist hierbei vor allem, daß die EG das Europaratsabkommen zum Datenschutz nicht unterzeichnet hat und fürpersonenbezogene Daten nicht denselben Schutz gewährleistet wie Österreich. Im Gesetz sollte daher festgelegt werden, daß ins Ausland nur anonymisisierte Daten übermittelt werden dürfen.


* Zu Pkt. 24 (Landwirtschaft): Es ist nicht verständlich, wieso bei landwirtschaftlichen Betrieben die 'Mitgliedschaft in repräsentativen Genossenschaften und Berufsvereinigungen' von Interesse ist. Die ARGE DATEN regt daher an, diesen Passus ersatzlos zu streichen.


* Zu Pkt. 27 (Mikrozensus): Die ARGE DATEN hat grundsätzliche Bedenken gegen den derzeitigen Umfang der Fragen beim Mikrozensus. Es wird daher angeregt, im Zuge der Novellierung des Bundesstatistikgesetzes den (verpflichtenden) Fragenkatalog auf die unbedingt notwendigen Fragen zu reduzieren.


Besonders entbehrlich scheinen uns die folgenden Fragen zu sein:


* Das Religionsbekenntnis ist für viele Menschen eine höchst private Angelegenheit, über die sie nicht Auskunft erteilen wollen. Es ist auch nicht notwendig, daß staatliche Stellen darüber statistische Auswertungen machen.


* Fragen, die die Festlegung eines Haushaltsvorstands notwendig machen, sind im Zeitalter der Emanzipation völlig überholt.


* Wohnungswünsche sind nichts Objektives und es ergibt daher keinen Sinn, sie zum Gegenstand von verpflichtenden Fragen zu machen.





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