1994/12/31 Faxen bei der Krankenkasse
DIR Eine Anleitung
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Eine Anleitung
Ein Faxgerät gehört heute bereits bei jeder Kleinstfirma zur Grundausstattung. Ohne diesen Teledienst - der eigentlich als unkonventionelle Nebennutzung des Telefonnetzes begann - wäre das moderne Geschäftsleben heute nicht mehr vorstellbar. Was liegt also näher, als auch die Versicherungsmeldungenan die Krankenkasse auf diesem Wege zu übermitteln. Vorteile lägen ja genug auf der Hand: es kann kein Brief verlorengehen, es funktioniert prompt und ohne jede Verzögerung, und man hat die Empfangsbestätigung auch gleich in Händen. Und das Ganze zu einem konkurrenzlosen Preis.
Bei einem administrativen Giganten wie der Wiener Gebietskrankenkasse erscheint es allerdings nur zu verständlich, daß man die Meldung nicht einfach an irgendeinen vielleicht zufällig bekannten Faxanschluß posten kann. Folgerichtig hat die Versicherung für diesen Zweck eine spezielle Klappennummerreserviert (Klappe 3560). Die ist ausschließlich für derartige Meldungen reserviert. Damit aber der Briefträger auch weiterhin nicht unter mangelnder Beschäftigung leidet, gibt es zuvor noch einige Hürden, bis man diesen Service in Anspruch nehmen kann:
Zwischen der WGKK und dem Dienstgeber muß zuerst eine Vereinbarung über den Telefaxverkehr abgeschlossen werden. Auf einer vorgedruckten DIN-A4 Seite wird darin in neun Punkten praktisch jedes denkbare Detail geregelt, ferner daß bei Nichteinhaltung der angeführten Punkte der Dienstgeber wieder zumSenden einer dreifachen Ausfertigung per Schneckenpost verurteilt ist (Auskünfte und Anforderung des Vertragsformulars unter Klappe 3561 telefonisch). Erst wenn diese schriftliche Vereinbarung von beiden Seiten unterzeichet und retourgesendet (und nicht etwa gefaxt!) ist, darf das Faxgerätangeworfen werden.
Wie gesagt, jedes Detail ist geregelt. Unter anderem, daß die Meldungen "ausschließlich im Querformat
Ö-Norm A5 einzulegen" sind. Die Sekretärin der Arge Daten kannte diesen etwas mißverständlichen Passus nicht, legte das Formular in gewohnter Leserichtung ein - und erntete faxwendend herbe Kritik. Nach zwei weiteren Einlegeversuchen mit Drehung des Formulars um jeweils 90 Grad war endlich klar, wiees die WGKK haben wollte: mit dem Heftrand auf der linken Seite des Formulars voran muß das A5-Blatt eben quer eingelegt werden. Nicht gerade intuitiv, aber jetzt wissen wir´s und sagen es gern weiter.
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