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1994/12/31 Herzlichen Glückwunsch!
DIR Glückwunschschreiben durch Funktionäre
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Glückwunschschreiben durch Funktionäre

Über die Datenkanäle der Wählerevidenz werden besonders ältere Personen - unverlangterweise - von wahlwerbenden Gruppen mit Glückwünschen, Zeitschriftenabos und sonstigen dubiosen Zusendungen bedacht. Im DIR 2/93 berichteten wir über einen bei der DSK anhängigen Fall.

In machen Bundesländern ist das jedoch nicht genug. In einem Bundesland gibt es einen "Landeshauptmannbeschluß" (so als ob der das überhaupt beschließen könnte), daß Alters- und Ehejubilare (das sind 60-, 65-, 70-, ... jährige) von den Gemeinden an ihn zu melden sind, damit er ihnen persönlich(pardon: schriftlich) gratulieren kann. Ganz in der Tradition der feudalen Landesfürsten, die sich ja auch um ihre Schäfchen kümmerten, angefangen beim jus prima noctis bis zum Recht auf Fronleistungen.

In anderen Bundesländern werden die Einwohnerdaten gleich in einem privaten Adreßbuch veröffentlicht. So hat die DSK (120.431) kürzlich entschieden, daß die Landeshauptstadt Bregenz dadurch das Datenschutzgesetz verletzt hat, daß sie die Daten der Meldeevidenz an einen Verlag zur Erstellung einesAdreßbuches übermittelt hat.

Nun liegt besonders bei Jubilaren, aber auch im Zusammenhang mit Geburten und Eheschließungen oft eine subjektiv völlig unterschiedliche Interessenslage vor. Manche Personen haben es gern, vom Landeshauptmann Karten zu bekommen, im "Adreßbuch der Stadt X." aufzuscheinen oder durch Bekanntgabe einerEheschließung im Kirchenblatt mit Werbegeschenken überhäuft zu werden. Andere fühlen sich davon bloß belästigt oder in ihrer ungestörten Lebensführung beeinträchtigt.

Die einzige saubere Lösung kann nur sein, im Einzelfall die Zustimmungserklärung einzuholen. Wird dies konsequent organisiert, dann sind auch kaum zusätzliche Kosten oder Verwaltungsaufwände zu befürchten. Dort wo diese Zusatzkosten anfallen (etwa weil Gemeinden die Altersjubilare erst gezielt umeine Zustimmung der Datenweitergabe anschreiben müssen) sind diese Kosten selbstverständlich vom Begünstigten und nicht vom Steuerzahler zu bezahlen. Sei dies nun der private Adressenverlag, die Direct-Marketingfirma oder ... der Landeshauptmann. Selbstverständlich aus seiner Privatschatulle. LieberLandesfürst!




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