|
Erst Ende März 2011 vom Verwaltungsgerichtshof als rechtswidrig befunden – Novelle soll 'Raubrittertum' nun legitimieren – Stellungnahme zum Gesetzesentwurf bis 19.09.2011 möglich Hintergrund In einem Verfahren welches mehr als 3 Jahre! gedauert hat und dass zwei Mal sowohl vor der Datenschutzkommission als auch vorm Verwaltungsgerichtshof gelandet ist, stellte der Verwaltungsgerichtshof Ende März 2011 endgültig fest, dass die Radarüberwachung durch Gemeinden (ohne eigenen Wachkörper) mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig ist. Dies soll sich in Zukunft ändern. Nach Vorstellung der Verkehrsministerin Doris Bures sollen in Zukunft sämtliche Gemeinden „punktuelle Geschwindigkeitsmessungen“ aufgrund von Verordnungen der Landesregierungen überall dort durchführen dürfen wo dies „der Erhöhung oder Gewährleistung der Verkehrssicherheit“ dient oder dies „zur Fernhaltung von Gefahren oder Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe und zum Schutz der Bevölkerung oder der Umwelt“ notwendig ist. Aus diesem Grund schickte Sie Mitte August einen Gesetzesentwurf zur Novellierung der StVO in Begutachtung. Die erzielten Bußgeldeinnahmen sollen, dem vorliegenden Entwurf nach, in Zukunft zu 80 % an die Gemeinden gehen - 20% sollen dem Land zur Abgeltung eines eventuellen Verwaltungsmehraufwandes zufließen. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Ländern und Gemeinden soll dabei ein „Wildwuchs“ an Radargeräten verhindert werden und die Verkehrssicherheit an besonders unfallgefährdeten Stellen wie beispielsweise Schulen oder Kindergärten erhöht werden. Ob sich dieser Wunsch der Verkehrsministerin erfüllen lässt oder ob sich in Zukunft Ortseinfahrten als besonders gefährlich erweisen und sich damit zur Radarüberwachung qualifizieren bleibt abzuwarten. Bis Mitte September kann jeder interessierte noch eine Stellungnahme zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf abgeben, der neben der Radarüberwachung durch Gemeinden nur noch eine sinnvolle Parkerleichterung für Hebammen enthält. mehr --> Private Radarüberwachung durch Gemeinden zulässig? VwGH hebt D... mehr --> DSK: private Radarüberwachung der Gemeinden weiterhin rechtswi... mehr --> DSK setzt Radarüberwachung auf Gemeindeebene ein Ende mehr --> VwGH entscheidet: Kommunales Raubrittertum durch Radarüberwach... andere --> Straßenverkehrsordnung andere --> Geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung |
| Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungsservice angeboten. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixabay, Shutterstock, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr. |
| © ARGE DATEN 2000-2026 Information gemäß DSGVO | webmaster |