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DSGVO Art 12, 16-17, 82-83 Eine aktive Aktualisierungspflicht, also das selbständige Nachforschen, ob Informationen noch richtig sind, wird einem Verantwortlichen - abhängig vom Zweck - im wirtschaftlich zumutbaren Ausmaß zukommen - Fehlerhafte Daten müssen richtiggestellt werden, unvollständig Daten müssen ergänzt werden - Im Falle von Datenschutzverletzungen drohen Sanktionen Ein Betroffener kann die Löschung, Richtigstellung oder Aktualisierung verlangen. In diesem Fall muss dem Wunsch unverzüglich, jedenfalls aber binnen eines Monates entsprochen werden oder es muss begründet werden, warum dem Wunsch nicht entsprochen wird (Art 12 DSGVO). mehr --> Löschungsanspruch gegenüber Wirtschaftsauskunftsdiensten & Banken mehr --> Entsorgung alter Personalunterlagen mehr --> Löschung von Daten bei Religionsgemeinschaften mehr --> Welche Rechte hat ein Betroffener bei Datenschutzverletzung? mehr --> Besteht Löschungspflicht bei erfolglosen Bewerbungen? mehr --> Beinhaltet das Recht auf Löschung auch ein Recht auf Herausgab... mehr --> Wann müssen Daten berichtigt oder gelöscht werden, Empfänger v... mehr --> http://ftp.freenet.at/privacy/ds-eu/eu-ds-gvo-aktuell.pdf |
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