2012/04/01 Vorratsdatenspeicherung - ARGE DATEN startet Initiative "Datenauskunft"
BürgerInnen sollten regelmäßig prüfen welche Daten auf Vorrat über sie gesammelt werden - ARGE DATEN veröffentlicht erste 'inoffizielle' Liste der speicherpflichtigen Anbieter - Schon jetzt Daten der letzten drei Monate auf Vorrat gesammelt - Vorratsdatenspeicherung weiterhin ohne datenschutzrechtliche Genehmigung - Operate and Violate weiterhin das Motto von BMVIT, BMI und BMJ
Vorratsdatenspeicherung stellt alle BürgerInnen unter Generalverdacht
Die seit 1. April geltende Vorratsdatenspeicherung stempelt alle BürgerInnen zu potentiell Kriminellen und Verdächtigen ab. Aufgezeichnet werden alle Telefon- und E-Mail-Kontakte, an wen SMS verschickt wurden, wann das Internet benutzt wurde und von welcher Funkzelle aus man telefonierte oder ins Internet einstieg.
Vielen unbescholtenen BürgerInnen ist nicht bewusst wie leicht sie in den Verdacht krimineller Handlungen kommen können. Es reicht zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein oder mit der falschen Person zu telefonieren. Es gibt hunderte Szenarien, für die man in Zukunft ein Alibi haben muss, die ARGE DATEN hat in ihrer Aussendung http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDA... einige Szenarien aufgezeigt, wie unbescholtene Bürger in Tatverdacht kommen können.
Smartphones als Verdachtsfalle?
Internet mit Smartphone wird immer beliebter, hunderttausende ÖsterreicherInnen nutzen es, ohne die Konsequenzen für die Vorratsspeicherung zu kennen. Wer mit Smartphone ins Internet einsteigt, erhält eine IP-Adresse die er mit mehreren tausend anderen Teilnehmern teilt. Es genügt, dass irgendeiner dieser Teilnehmer irgend ein Recht verletzt, ein schweres Delikt begeht, plant oder bloß ankündigt. Alle zeitgleich im Internet angemeldeten Teilnehmer geraten ebenfalls unter Tatverdacht.
Ein Tatverdacht, der zumindest unangenehme Konsequenzen hat, Ermittlungen, Befragungen, Vorladungen, Beschuldigungen sind die Folge, Nachbarn, Arbeitgeber oder Verwandte können davon erfahren. Völlig beseitigt wird der Verdacht nicht mehr, er scheint noch Jahre später bei der Polizei auf, selbst wenn es zu keiner Anklage kommt.
ARGE DATEN veröffentlicht erste 'inoffizielle' Liste der speicherpflichtigen Anbieter
Unter http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=ANBIETER-VDS-PF... kann die Liste der speicherpflichtigen Anbieter abgerufen werden.
Hans G. Zeger: 'Es handelt sich um eine erste, inoffizielle Liste, die auf Basis unserer Recherchen erstellt wurde. Sie ist leider noch nicht vollständig und wir können auch nicht ausschließen, einzelne Unternehmen irrtümlich aufgenommen zu haben. Fehler werden jedoch unverzüglich korrigiert.'
Die Maßnahme ist jedoch notwendig, da sich Frau Bundesminister Bures, als verantwortliches Organ, bisher weigerte die speicherpflichtigen Anbieter bekannt zu geben.
ARGE DATEN startet Initiative "Datenauskunft"
Jeder Bürger hat das Recht kostenlos zu erfahren, welche Vorratsdaten über ihn gesammelt werden und auch an wen sie weitergegeben werden. Die Auskunft ist beim Telefon- oder Internetanbieter einzuholen, die ARGE DATEN hat einen Musterbrief angefertigt (http://ftp.freenet.at/privacy/muster/vds-auskunft.pdf). Da nicht alle Telefon- und Internetanbieter speicherpflichtig sind, hat die ARGE DATEN zwei Listen mit den vermutlich speicherpflichtigen und nicht-speicherpflichtigen Anbietern angelegt. Bisher weigert sich das BMVIT eine offizielle Liste bekannt zu geben. Wir empfehlen im Zweifel eine Auskunft einzuholen.
Aus der Sicht der ARGE DATEN widerspricht das Vorratsdatenspeichergesetz der Verfassung, es besteht daher gegenüber Telefon- und Internetanbietern Löschungsanspruch (Muster: http://ftp.freenet.at/privacy/muster/vds-loeschung.pdf).
Entsprechen Auskunft oder Löschung nicht den Erwartungen, kann eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission eingebracht werden, auch dazu hat die ARGE DATEN ein Muster vorbereitet (http://ftp.freenet.at/privacy/muster/vds-beschwerde.pdf).
Weiters raten wir bei Verdacht der fehlenden Datenschutzgenehmigung eine Anzeige bei jener Bezirkshauptmannschaft / jenem Magistrat zu machen, wo der Telefon-/Internet-Anbieter seinen Sitz hat (Muster: http://ftp.freenet.at/privacy/muster/vds-anzeige.pdf).
Die ARGE DATEN bietet allen Betroffenen Verfahrensunterstützung. Dazu ist es immer erforderlich uns die gesamte Korrespondenz in Kopie zu übermitteln. Alle Muster finden sich auch unter http://www.argedaten.at/musterbriefe-vds.html
Schon jetzt Daten der letzten drei Monate "auf Vorrat" gespeichert
Vielen BürgerInnen ist nicht bewusst, dass nicht erst mit Stichtag 1. April mit der Datensammlung begonnen wurde, sondern die Telefon- und Internetanbieter alle vorhandenen Betriebsdaten in die Vorratsspeicherung übernehmen mussten. Das betrifft zumindest die Daten der letzten drei Monate. Das gesamte Kommunikationsverhalten seit Jahresbeginn ist damit bis 30. Juni 2012 gespeichert.
Operate and Violate weiterhin das Motto von BMVIT, BMI und BMJ
Auf Initiative der ARGE DATEN prüft derzeit die Datenschutzkommission die datenschutzrechtliche Bewilligung zur Vorratsdatenspeicherung. Bis 1. April hatten es die beteiligten Ministerien BMVIT, BMJ und BMI verabsäumt sich zeitgerecht eine Genehmigung zur Vorratsdatenspeicherung zu holen. Da es sich um eine Datenanwendung handelt, die zur Beurteilung strafrechtlichen Verhaltens herangezogen wird, muss die Genehmigung VOR Betriebsbeginn vorliegen.
Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: "Es mutet einigermaßen befremdlich an, dass unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung zwar alle Bürger pauschal unter Verdacht gestellt werden, die Behörden selbst sich aber um gesetzliche Auflagen nicht kümmern. Seit 1. April ist de facto die Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig unterwegs. Bis Klärung aller offenen Rechtsfragen sollten daher keine Daten auf Vorrat gespeichert werden."
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