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Was ist Safe Harbour?
Die Regelung des Datenschutzes in den USA durch die Safe Harbour Vereinbarung und deren Folgen auf den Datenaustausch mit europäischen Unternehmen.

Im Vorfeld der Beschlussfassung der EG-Richtlinie Datenschutz kam es bis 1998 von Seiten der USA (meist der Federal Trade Commission / FTC / Handelsministerium) zu massiven Interventionen, die bis zur Androhung von Handelssanktionen gingen, um die EG-Richtlinie zu verhindern. Hintergrund dieser Aktivitäten war die Tatsache, dass zwischen verschiedenen EU-Ländern und den USA intensive Handelsbeziehungen bestehen, dadurch ein reger Datenaustausch erfolgt und unterschiedliche Datenschutzregelungen in diesen Ländern auch die Nutzung von 'Datenschutzoasen', vergleichbar den bekannten Steueroasen, möglich machte.

Nun die EG-Richtlinie wurde beschlossen, die EU-Länder lernten damit zu leben und eine Reihe von Drittstaaten haben gleichwertige Datenschutzregelungen beschlossen. Offen blieb die Neuregelung der Datenschutzbeziehung mit den USA.

Da das Land keine generelle Regelung für private Organisationen beschließen wollte bzw. aufgrund des eigenen Rechtsverständnisses beschließen konnte, wurde die Konstruktion 'Safe Harbour' entwickelt. Diese Vereinbarung wurde Juli 2000 wirksam.

Es wurde eine Grundsatzvereinbarung, die die wichtigsten Schutzelemente der EG-Richtlinie enthält, zwischen EU-Kommission und FTC entwickelt. Dieser Grundsatzvereinbarung können US-Unternehmen freiwillig beitreten ('Selbstzertifizierung'). Ab Beitritt ist die Vereinbarung verbindlich, die FTC überwacht die Einhaltung der Vereinbarung (bzw. für Luftfahrtunternehmen ist es das US-Verkehrsministerium). Die FTC führt auch eine Liste der Unternehmen, die dieser Vereinbarung beigetreten sind (http://web.ita.doc.gov/safeharbor/shlist.nsf/webPages/safe+ha...). Die FTC ist auch für Beschwerden zuständig. Sowohl einzelne Staaten, Unternehmen aber auch Betroffene können sich direkt an die FTC wenden.

Für europäische Unternehmen hat dies zur Konsequenz, dass sie personenbezogene Daten an Unternehmen, die der Safe Harbour - Vereinbarung beigetreten sind, genehmigungsfrei übermitteln und überlassen dürfen, bei allen anderen US-Unternehmen ist eine Genehmigung bei der nationalen Datenschutzbehörde (in Österreich: Datenschutzbehörde) einzuholen.

Nun sollte man annehmen, dass alle international agierenden US-Unternehmen, Telekomfirmen, IT-Unternehmen und Internetprovider die internationale Dienstleistungen anbieten, dieser Vereinbarung beigetreten sind. Uns liegen zwar keine exakten Statistiken vor, jedoch müssten dies, bei einigen Millionen US-Unternehmen immerhin einige zehntausend Firmen sein.

Tatsächlich hält sich das Interesse als 'Safe Harbour' für Daten zu gelten, in Grenzen. Bloß 3187 Unternehmen (Stand September 2013) haben die Vereinbarung akzeptiert. Neben vielen eher kleineren Unternehmen finden sich auch einige bekannte IT- und Pharmafirmen, Hotelketten und Finanzdienstleister:

- Agilent Technologies
- Apple Inc.
- Baxter International Inc.
- Eastman Kodak Company
- Facebook
- Google Inc.
- Hewlett Packard
- Microsoft Corporation
- Marriott International, Inc.
- Oracle Corporation
- Procter & Gamble Company

Ein Großteil der Firmen stammt aus dem Bereich Informationsdienste (1068). Daneben sind auch Branchen wie Telekommunikationsdienste (242), Finanzdienstleister (172), Biotechnologieunternehmen (129) vertreten. Vier Firmen die mit Tier Futter bzw. sonstigem Haustierbedarf handeln, sind ebenfalls dem Safe-Harbour Abkommen beigetreten.

mehr --> Liste der Safe Harbor US-Unternehmen
Archiv --> Safe-Harbour Entscheidung der EU-Kommission

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