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Dürfen im Zuge des „Personalverkaufs“ Mitarbeiterdaten an Lieferanten weitergegeben werden?
Philipp Hochstöger
Vertragspartner relevant für Datenschutzrecht - Mitarbeiter müssen wissen, wer Vertragspartner ist - Ansonsten ist Zustimmung notwendig

Bei einem „Personalverkauf“ werden Waren an Mitarbeiter zu günstigeren Konditionen verkauft. Dabei ist nicht immer klar, ob der Arbeitgeber oder der Lieferant des Arbeitgebers als Vertragspartner des Mitarbeiters anzusehen ist. Dass dies auch aus datenschutzrechtlicher Sicht sehr wohl eine Rolle spielt, lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen: Krankenhaus-Mitarbeiter kaufen Waren günstiger über den „Personalverkauf“ ein. Vertragspartner der Mitarbeiter ist der Lieferant des Krankenhauses, der im Zuge des „Personalverkaufs“ die Namen der Mitarbeiter zu den gekauften Waren speichern will. Dabei stellt sich die Frage, ob das Krankenhaus als Arbeitgeber, Daten der Mitarbeiter an den Lieferanten weitergeben darf.

Das Verhältnis zwischen dem Lieferanten und den Krankenhausmitarbeitern ist als normales Verkäufer-Kunden Verhältnis zu qualifizieren. Die Krankenhausmitarbeiter kaufen beim Lieferanten ein und der Lieferant hat gewisse Daten wie Name und gekaufte Artikel gespeichert. Es ist datenschutzrechtlich unbedenklich, dass gekaufte Artikel zum Namen des Kunden (Krankenhausmitarbeiter) gespeichert werden. Allerdings müssen die Krankenhausmitarbeiter wissen, dass der Vertragspartner beim Personalkauf der Lieferant ist.

Glauben die Krankenhausmitarbeiter, dass das Krankenhaus der Vertragspartner beim Personalkauf ist und übermittelt das Krankenhaus die Daten Ihrer Mitarbeiter an den Lieferanten, müsste die Zustimmung der Mitarbeiter eingeholt werden. Wird die Zustimmung der Krankenhausmitarbeiter eingeholt, ist die Übermittlung der Daten an den Lieferanten durch das Krankenhaus aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.

Aus diesem Grund sollten sich der Arbeitgeber und der Lieferant vergewissern, wer als Vertragspartner der Mitarbeiter beim „Personalverkauf“ deklariert wird.

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