|
Philipp Hochstöger Vertragspartner relevant für Datenschutzrecht - Mitarbeiter müssen wissen, wer Vertragspartner ist - Ansonsten ist Zustimmung notwendig Bei einem „Personalverkauf“ werden Waren an Mitarbeiter zu günstigeren Konditionen verkauft. Dabei ist nicht immer klar, ob der Arbeitgeber oder der Lieferant des Arbeitgebers als Vertragspartner des Mitarbeiters anzusehen ist. Dass dies auch aus datenschutzrechtlicher Sicht sehr wohl eine Rolle spielt, lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen: Krankenhaus-Mitarbeiter kaufen Waren günstiger über den „Personalverkauf“ ein. Vertragspartner der Mitarbeiter ist der Lieferant des Krankenhauses, der im Zuge des „Personalverkaufs“ die Namen der Mitarbeiter zu den gekauften Waren speichern will. Dabei stellt sich die Frage, ob das Krankenhaus als Arbeitgeber, Daten der Mitarbeiter an den Lieferanten weitergeben darf. mehr --> Ist der Aushang von |
Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungs- und Seminarservice angeboten und vermittelt. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixabay, Shutterstock, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr. |
© ARGE DATEN 2000-2024 Information gemäß DSGVO | webmaster |