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Auskunftsperre gemäß §18 Abs. 2 Meldegesetz 1991
Musterbrief
Mit Hilfe dieses Schreibens kann eine Auskunftssperre beim Melderegister beantragt werden. Diese Auskunftssperre ist nur gegen private Meldedatenabfragen wirksam, sie muß vergebührt werden und wird in der Regel nur bewilligt, wenn jemand eine Bedrohung glaubhaft machen kann (etwa durch eine Anzeige bei der Polizei).

An das



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Gegenstand: Auskunftsperre nach §18 Abs. 2 Meldegesetz 1991

Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren!

Ich bin seit an der Adresse gemeldet.

Ich beantrage nach §18 Abs. 2 Meldegesetz 1991, dass durch Ihre Behörde keine Meldeauskünfte über meine Person erteilt werden. Weiters beantrage ich nach §16 Meldegesetz 1991, dass die Information über diese Auskunftssperre auch an andere Stellen, an die Meldedaten übermittelt werden und insbesondere an das Zentrale Melderegister weitergeleitet werden.

Als Begründung für meinen Antrag möchte ich folgende schutzwürde Interessen anführen:



- Ich fühle mich durch unerwünschte Zusendungen von Firmen/Organisationen belästigt. Da der Zugriff auf die Meldedaten beliebigen Dritten möglich ist, besteht der Verdacht, dass Meldedaten als Datenquelle für unerwünschte Aussendungen verwendet wurden.

- Ich wurde durch Dritte bedroht. Durch den Zugriff beliebiger Dritter auf Meldedaten werden Bedrohungshandlungen unter Umständen erleichtert.

- Die Weitergabe von Meldedaten durch Ihre Behörde an beliebige Dritte erfolgt ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung. Damit ist die Verwendung meiner Meldedaten durch Dritte für micht nicht nachvollziehbar. Im Falle einer Auskunftssperre kann berechtigten Dritten nach meiner Verständigung dennoch Auskunft erteilt werden.


Mit freundlichen Grüßen




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