2003/04/11 AUS FÜR METEODATA
Ein Jahr lang terrorisierte METEODATA die Internetgemeinde mit unberechtigten Forderungen - Wetterdienst muß nun Konkurs anmelden - OGH entschied Links auf fremde Seiten sind zulässig - Lehrbeispiel einer verspäteten NewEconomy-Seifenblase
Die unberechtigten Forderungen von METEODATA
Seit Februar 2002 überschwemmte METEODATA Österreich und Deutschland mit Zahlungsaufforderungen und Drohungen. Hart an der Grenze zur Nötigung wurden Firmen, Privatpersonen und Vereinen 1.000 bis 15.000 EUR für das setzen von Links auf METEODATA-Seiten abverlangt. Die Forderung richtete sich meist nach der Größe des Web-Site-Betreibers, Aktiengesellschaften erhielten eine Art Kapitalertragszuschlag von 5-10.000 EUR, Private durften sich über Forderungen von bloß 1.500 EUR freuen.
'Mit dem Setzen von Links', so die Argumentation der METEODATA, 'sei ein Vertrag mit METEODATA eingegangen worden, und man hätte zu zahlen.'
Verunsicherte Website-Betreiber, oft auch schlecht durch Anwälte beraten, zahlten die geforderten Beträge oder traten in Verhandlungen mit Meteodata ein. Rasch reduzierte dann METEODATA 'auf Kulanzweg' die Forderungen um 40, 60 oder 80 %, Hauptsache es wurde irgendetwas bezahlt. Mehr als 1000 Stellen wurden auf diese Weise kontaktiert.
Von Beginn an riet die ARGE DATEN keinesfalls zu zahlen, im strittigen Fall den Link zu entfernen. Offenbar viel der Rat auf fruchtbaren Boden, bei weitem nicht so Viele wie von METEODATA erwartet, tappten in die Abzock-Falle.
Konkurs angemeldet
Am 7.4.2003 wurde nun im LG WELS unter der Aktenzahl 20g152/03h Konkurs angemeldet. Gläubiger, das sind auch jene Stellen, die irrtümlich die geforderten Weblink-Beträge bezahlt haben, können ihre Ansprüche bei Gericht oder dem Masseverwalter bekannt geben (dr.franzmayr@aon.at)
OGH-Entscheidung zu Links
Mit 17.12.2002 (4 Ob248/02b) wurde vom OGH die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Setzens von Links bestätigt. In diesem Sinne müssen wir der Geldgier von METEODATA dankbar sein, eine Grundsatzentscheidung herbeigeführt zu haben. Leider auch auf Kosten einiger gutwilliger Webbetreiber, die die Forderungen tatsächlich bezahlten.
Unsere Empfehlung nicht zu bezahlen, war damit wesentlich vorausschauender und praxisnäher als die ersten Meinungsäußerungen der WKO, die quasi im Reflex immer ihren Mitgliedern recht gitb und zu Beginn der Affäre noch publizierte, die METEODATA-Forderungen seien völlig rechtmäßig und man hätte zu zahlen. Ein Armutszeugnis der rechtlichen Kompetenz der Fachgruppe 'Unternehmensberatung und Informationstechnik'.
Verspätete NewEconomy-Blase
Mit METEODATA verläßt ein relativ spät gestarteter NEW-Economy-Abzocker die Bühne.
Hans G. Zeger, Obmann der ARGE DATEN: 'Leider ist die Szene noch immer von den verschiedensten Glücksrittern und Abzockern belebt. Dialerprogramme, Mehrwertnummern ohne Mehrwert und Herausgeber diverser Fax-, Firmen- und Web-Verzeichnisse bilden die Spitze dieser kammer- und gewerberechtlich unterstützten Schwarz- und Schattenwirtschaft.'
Webshops mit gesetzwidrigen Geschäftsbedingungen, mangelhafter Leistungserbringung und Websites mit fehlerhaften Daten ergänzen das Bild einer noch immer nicht professionalisierten e-commerce-Landschaft. Solange ein Konsument nicht sicher sein kann, auf den österreichischen Webseiten seriöse Angebote vorzufinden, wird die Bereitschaft zum Online-Einkauf gering sein. Zum Schaden der gesamten Branche.
Im Rahmen des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) bestünde die Möglichkeit, auf relativ einfachem Weg, diesen Machenschaften Herr zu werden. Die ARGE DATEN hat die entsprechenden Konzepte und Grundlagen erarbeitet, es liegt an den zuständigen Ministerien sie zu nutzen.'
Archiv --> Meteodata - Geschäftsmodell Anwaltsdrohung? andere --> http://www.meteodata.at/
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