2012/02/09 Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) - Was nicht drinnen steht Hans G. Zeger
Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) - hinter dem schwülstigen Titel versteckt sich ein weiterer Versuch der Kopierindustrie öffentliche Diskussionsräume nach ihren Regeln zu kontrollieren und bewirtschaften - ACTA zeigt Unterschied im Grundrechtsverständnis zwischen USA und Europa auf - AUS von Cloud Computing, Facebook, Wikipedia und Youtube durch ACTA?
Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) - was ist das?
Weitgehend unbemerkt von Öffentlichkeit und demokratisch legitimierten Institutionen haben Musik-, Film- und Softwareverwerter (kurz: Kopierindustrie), unter Federführung der USA ein Abkommen entwickelt, das "geistiges Eigentum" weltweit schützen soll. Das Abkommen kann bedenkliche Auswirkungen auf die Nutzung des Internets haben.
Natürlich wird nicht jedes geistige Eigentum geschützt, sondern nur das der finanzstarken Industrie. Das Geschäftsmodell zahlloser US-Internet-Dienste besteht ganz im Gegensatz dazu darin, dass alle vom Benutzer geschaffenen Bilder, Texte, Videos, ..., sobald sie Online sind, vom Plattformbetreiber nach belieben "verwertet" werden dürfen. Facebook, Google, Adobe und Co könnten ohne diesen freien Zugang zu Benutzercontent nicht existieren.
Ende 2011 hatten USA, Kanada, Japan und Südkorea das Abkommen unterzeichnet, Ende Jänner die EU und 22 Mitgliedsstaaten, darunter - wieder einmal im vorauseilenden Gehorsam - Österreich. Das Abkommen sei damit noch nicht in Kraft, erklärten schlitzohrig die befassten Beamten, es müsse ja noch von EU-Parlament und österreichischem Nationalrat ratifiziert werden. Es sei somit noch nichts passiert.
ACTA - Gefährlich ist, was nicht drin steht
Mit der Unterzeichnung wurden demokratische Institutionen und Prozesse unterlaufen. Demokratie besteht nicht bloß im Ja- und Nein-Sagen zu US-Verträgen (siehe auch Prümlike-Abkommen), sondern vorrangig in der Gestaltung des Vertragsinhalts durch die gewählten Volksvertreter. Dies passierte bei ACTA nicht.
Liest man das Abkommen durch, klingt es ganz harmlos. Geistiges Eigentum soll geschützt werden. Erfinder, Künstler, Unternehmen sollen vor Piraten geschützt werden, die ihre Werke ausbeuten. Die Staaten sollen dazu geeignete Verfolgungsgesetze erlassen, unter anderem sollen Schadenersatzzahlungen, Geheimhaltungsregeln, Beschlagnahmemöglichkeiten geregelt werden. Selbst Grenzkontrollen, bis hin zum Durchsuchen des Laptops eines Flugpassagiers nach verdächtigen Informationen, werden nicht ausgeschlossen. Kann ein Rechteverletzer nicht ausfindig gemacht werden, dann sollen alternativ vermeintliche Verletzer (offenbar Helfeshelfer) zur Verantwortung gezogen werden.
Spricht man mit Juristen, sind diese zuerst einmal ratlos. Das Abkommen strotzt von unbestimmten Formulierungen, "may" (dürfen, können) wird 61 mal strapaziert, "shall" (sollen, werden, beabsichtigen) gar 125 mal. Interpretiert man das Abkommen eng, dann steht gegenüber bestehenden Schutzregeln (Urheberrecht, Patentrecht, ...) nichts Neues drin, interpretiert man es weit, zieht man alle Möglichkeiten in Betracht, wäre eine Umsetzung dieses Abkommens das Ende des Internets, wie wir es kennen, Web2.0-Plattformen müssten durchwegs schließen.
Sind völkerrechtliche Abkommen unklar, dann sind sie entsprechend der Absicht der Verhandlungen zu interpretieren. Genau bei diesen Verhandlungen waren keine demokratisch legitimierten Vertreter anwesend. Genau diese Verhandlungsunterlagen sind nicht öffentlich verfügbar. Genau bei diesen Verhandlungen wurde ausschließlich die straf- und zivilrechtliche Perspektive der Kopierindustrie verhandelt, andere Rechtsgüter, wie sie in der Menschenrechtskonvention zu finden sind, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Recht auf Privatsphäre, ... blieben unberücksichtigt.
Eine Vorgangsweise, die verständlich wird, wenn man das US-Verständnis zu Grundrechten berücksichtigt. Grundrechte schützen den Bürger nur vor Eingriffen des Staates, gegenüber privaten Einrichtungen muss sich der Bürger um seine Rechte selbst kümmern. Dies widerspricht einem europäischen Grundrechtsverständnis, das auch gewisse Schutzmechanismen gegenüber privaten Unternehmen vorsieht ("Drittwirkung").
Abkommen versucht gesellschaftspolitische Entwicklung zurückzudrehen
Beim Abkommen handelt es sich um eine Neuauflage des seit der Popularisierung des Internets schwellenden Konflikts, was denn das Internet eigentlich ist. Soll es öffentlicher Raum sein, in dem möglichst wenig reguliert wird und in dem die Grundrechte (z.B. Meinungsfreiheit) gelten? Oder ist es ein private Veranstaltung einiger Konzerne?
Konsequenz des Internets als öffentlicher Raum ist (siehe Straßen und Plätze), dass auch Rechtsverstöße in Kauf genommen werden (müssen). Diese werden zwar geahndet, führen nur in ganz schweren Fällen zum völligen Ausschluss des Täters. Kein anderer Teilnehmer des öffentlichen Raums wird verpflichtet, auf andere "aufzupassen", diese zu überwachen, Rechtsverstöße anzuzeigen oder wird ersatzweise bestraft.
ACTA versucht diesen Zustand zu ändern. Auf den öffentlichen Raum (Straße) umgelegt würde es bedeuten, dass jeder, der die öffentliche Nutzung seines Grundstücks erlaubt, dazu gehört auch der Gehsteig vor einem Haus, prüfen müsste, ob der Passant nicht einen Sack mit Diebsgut mit sich herumschleppt oder vielleicht auf seinem MP3-Player Musik hat, die unter Urheberrechtsverletzung kopiert wurde.
Straßenbetreiber wie die ASFINAG müssten pauschal Kraftfahrzeuge danach kontrollieren, ob sie Einbruchswerkzeuge mit sich führen.
Was für die Straße offensichtlich absurd ist, soll für das im Internet gelten. ACTA will aus dem Internet eine Geschäftsplattform machen, in der die Betreiber ausschließlich nach ihren Regeln beliebige "Hausordnungen" erlassen, Grundrechtsinteressen den wirtschaftlichen Wünschen geopfert werden und ganze Gruppen wegen möglicher wirtschaftlicher (zivilrechtlicher) Verstöße ausgeschlossen werden können.
ACTA ist Frontalangriff auf bestehende EU-Regeln
Die EU hatte 2002 im Zuge der E-Commerce-Richtlinie die Verantwortung für Plattform-Betreiber (Hosting-Provider, Social-Media-Plattformen, Wikis, Diskussionsforen, ...) stark eingeschränkt. Diese sind für Rechtsverletzungen ihrer Kunden und Teilnehmer nicht verantwortlich, sie müssen keine vorbeugende Inhaltskontrolle machen, sie müssen nur Hinweisen zu Rechtsverstößen nachgehen und bei offensichtlichen Verstößen den Inhalt entfernen.
Diese internet- und grundrechtsfreundliche Regelung sollte das Internetgeschäft erleichtern, neue Geschäftsmodelle ermöglichen und die Meinungsfreiheit wahren. Das funktioniert auch, wie die Entwicklung von Web2.0-Anwendungen zeigt. Der Kopierindustrie war diese Regelung immer ein Dorn im Auge und sie versucht seit 10 Jahren die Plattform-Betreiber stärker in die Verantwortung zu ziehen und zur Inhaltskontrolle zu verpflichten.
Mit ACTA wäre dies möglich. Das Abkommen würde es erlauben extrem überzogene Prüfpflichten durchzusetzen. Ein Plattform-Betreiber müsste jeden Inhalt, den seine Teilnehmer produzieren vor der Veröffentlichung auf mögliche Urheberrechtsverletzung prüfen. Ein offensichtliches Unding. Schon 2009 wurden Texte, Bilder, Videos durch private Teilnehmer in einem Umfang produziert, zu deren Sichtung 60.000 Jahre nötig wären. Und das täglich.
Heute werden allein auf Facebook täglich 1 Million Bilder geladen, von anderen Plattformen, wie Twitter, YouTube, Flikr, Wikipedia & Co ganz zu schweigen. Vieles davon wird auch Kopieren und Abwandeln urheberrechtlich geschützter Werke sein, manches wird vielleicht eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Abkommen nimmt auf moderne Kommunikationsformen keine Rücksicht
Es ist heute kommunikationstechnische Praxis und gesellschaftspolitisch akzeptiert, dass Privatpersonen Informationen "teilen". Statt sich physisch zu treffen und gemeinsam ausgedruckte Bilder anzusehen, werden mittels eMail, Smartphone oder Facebook-Account Bekannten und Freunden zugeschickt. Es gehört heute zum guten Kommunikationston, nicht bloß Auschnitte und Nacherzählungen weiter zu geben, sondern durch möglichst originalgetreue Information dem Empfänger Gelegenheit zu geben, sich selbst ein Bild über einen Sachverhalt zu machen. Heute und noch mehr unter ACTA führt das im Regelfall in klassische Urheberrechtsverletzungen.
Droht mit ACTA Cloud Computing, Facebook, Wikipedia und Youtube das AUS?
Mit ACTA käme eine Prüf- und Kontrollpflicht auf die Betreiber von Kommunikationsplattformen hinzu. Diese könnten das schon aus Kapatzitätsgründen nicht, viele Plattformen werden technisch von ganz wenigen Personen betreut. Sie haben weder Interesse, noch Kapazität zur Inhaltsprüfung ihrer Community. Sie müssten ihr Geschäftsmodell - bloß wegen potentieller Urheberrechtsverletzungen - aufgeben.
ACTA würde Regelungen erlauben, Plattformen in denen einzelne Urheberrechtsverstöße stattfinden zu schließen, bloß weil einzelne Teilnehmer gegen das Urheberrecht verstoßen. Damit wären sogar kommerzielle Modelle, wie Cloud-Computing nicht mehr möglich. Das ganze Online-Archiv könnte geschlossen werden, weil ein Teilnehmer (rechtswidrig) Filme auf diese Plattform stellt und anderen zugänglich macht. Alle anderen Teilnehmer, die bloß ihre eigenen Geschäftsunterlagen völlig rechtmäßig im Archiv hätten, könnten dann nicht mehr darauf zugreifen.
Wohin kann uns ACTA führen?
Wohin ACTA führen kann zeigt ein von einem sogenannten Medienanwalt angezettelter "Urheberrechts"streit zu einer von ihm formulierten Klage. Um die interessierte Öffentlichkeit und seine Mitglieder über die Unsinnigkeit einer Klage der Statistik Austria zu informieren, veröffentlichte die ARGE DATEN diese Klage. Selbstverständlich vollständig, damit alle Interessierten sich ein unvoreingenommenes, ungefiltertes Bild über diesen Rechtsstreit machen können. Als Retourkutsche klagte der Anwalt der Statistik Austria auf Unterlassung der Veröffentlichung seiner anwaltlichen Ausführungen wegen "Verletzung des Urheberrechts" (http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDA...).
Politik ist gefordert - neues digitales Privatnutzungsrecht erforderlich
Schon jetzt nehmen die Urheberrechtsbestimmungen nicht auf die modernen Formen des Informations- und Meinungsaustauschs Rücksicht.
Schon heute existieren extrem weitreichende Urheberrechtsbestimmungen, diese müssen jedoch im Einzelfall angewandt werden, der Verletzer muss bestimmt werden. Mit ACTA würde diese Tendenz noch extrem verschärft werden- Das neue Abkommen könnte zu einer Art Sippenhaftung und zu vorbeugender Inhaltskontrolle im Internet führen.
Tatsächlich benötigen Künstler und Konsumenten eine neue Definition der Urheberrechtsbestimmungen. Die früher mögliche Privatkopie, d.h. das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken zu privaten Zwecken, muss im Internetzeitalter neu interpretiert werden, übliche Kommunikations- und Informationstauschformen, bei denen zu privaten Zwecken Inhalte zur Verfügung gestellt werden, müssen in einem neuen digitalen Privatnutzungsrecht ausdrücklich erlaubt werden.
Auch die durch das Internet verbesserten Informationsmöglichkeiten über Vorgänge des öffentlichen Interesses müssen erleichtert werden und die vollständige Veröffentlichung dazu relevanter Dokumente muss ausdrücklich erlaubt werden.
Ob jedoch die österreichsiche Politik schon im Internetzeitalter angekommen ist? Zweifel sind berechtigt, doch vielleicht ist ACTA ein Anstoß zur Diskussion. Dann hätte ACTA zumindest irgend etwas Gutes.
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