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DSGVO Art 17; IO § 74; GOG §§ 84, 89 Mittels der Ediktsdatei werden gerichtliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Unter http://www.edikte.justiz.gv.at kann jeder Einsicht in diese nehmen. Betrieben wird die Datei gemäß § 89j Gerichtsorganisationsgesetz vom Bundesministerium für Justiz. Welche Daten werden veröffentlicht? - Bezeichnung des zuständigen Gerichtes - (Firmen-) Name und Wohnort des Schuldners, Sitz des Unternehmens (der Niederlassung), gegebenenfalls: Firmenbuchnummer, ZVR-Zahl, Geburtsdatum - ob dem Schuldner die Eigenverwaltung zusteht - Name und Kontaktdaten des Insolvenzverwalters - Informationen zur Gläubigerversammlung sowie zur Prüfungstagsatzung sowie die Aufforderung an die Gläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen - Aufhebung des Insolvenzverfahrens - Ablauf der im Sanierungsplan vorgesehenen Zahlungsfrist, wenn deren Erfüllung nicht überwacht wird - Beendigung oder Einstellung der Überwachung des Sanierungsplans - Ablauf der im Zahlungsplan vorgesehenen Zahlungsfrist - Vorzeitiger Einstellung oder Beendigung des Abschöpfungsverfahrens öffentlich zugänglich. mehr --> Wann dürfen Unternehmen Bonitätsauskünfte einholen? mehr --> Löschungsanspruch gegenüber Wirtschaftsauskunftsdiensten & Banken mehr --> Ausbildungsreihe "betrieblicher Datenschutzbeauftragter" mehr --> http://ftp.freenet.at/privacy/ds-eu/eu-ds-gvo-aktuell.pdf andere --> http://www.edikte.justiz.gv.at andere --> https://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/ |
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