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Projekt „Smart New World?“ - Factsheet zur Pressekonferenz 30.5.2012
Wissen über das eigene Verhalten ist eine Bedingung für Verhaltensänderung. Intelligente Stromzähler (sogenannte Smart Meters) ermöglichen es KonsumentInnen durch entsprechendes Feedback über ihren eigenen Stromverbrauch Energie bewusster zu verbrauchen. Ein flächendeckendes Smart Metering bedeutet aber nicht automatisch mehr Energieeffizienz in den Haushalten. Erst die Gestaltung der Smart Meter Technologie orientiert an den Bedürfnissen der NutzerInnen, wird zu einer entsprechenden Akzeptanz und Annahme in der Bevölkerung führen. Smart Metering könnte in dieser Form einen nachhaltigen Energiekonsum fördern.

Das Projekt „Smart New World?“ greift gesellschaftsrelevante Fragestellungen und die Sicht der KonsumentInnen in der Diskussion rund um intelligente Stromzähler auf. Ziel ist eine sozialverträgliche Technologiegestaltung, unter Berücksichtigung grundlegender NutzerInnenrechte und -bedürfnisse zu gewährleisten. Dafür wurde ein partizipativer Prozess unter Einbindung verschiedener Stakeholdergruppen gestaltet.

Das Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms "Neue Energien 2020" durchgeführt.


Der Forschungsansatz

Gewählt wurde ein qualitativer Forschungsansatz, da Smart Metering vor allem für KonsumentInnen ein neues Thema ist.
• 10 Experteninterviews mit EVUs, Netzbetreibern und Herstellern
• 4 Experteninterviews mit Konsumenten- und Datenschutzorganisationen
• 3 Fokusgruppen mit KonsumentInnen mit und ohne Vorerfahrung zu Smart Metering (insgesamt 27 TeilnehmerInnen)
• Workshop mit 20 VertreterInnen unterschiedlicher Stakeholdergruppen, um die Ergebnisse zu diskutieren und Schlussfolgerungen abzuleiten


Die Vorschläge zu einer sozialverträglichen Einführung von Smart Meters in Österreich

Diesen Teil hier bitte noch ergänzen - er bildet auch die Grundlage für unsere recommendations!


Politische Entscheidungsträger
• [Anm.: gibt es schon, besser ->]
• Verpflichtende Berücksichtigung europäischer Standards- und Normen, Überwachung der Einhaltung durch eine nationale Aufsichtsstelle
• Abwarten von europäischen Standards
• Einführung nicht nach starrem Zeitplan, sondern als Ersatzinvestiton der bestehenden Ferrariszähler (sind sowieso nach sieben Jahren nachzueichen bzw. zu ersetzen): würde Kosten senken und den Netzbetreibern die Übergangsgeschwindigkeit selbst überlassen.
• Einbindung aller Stakeholder (nicht nur Netzbetreiber, EVU, Hersteller) bei der Konzeptentwicklung
• Einrichtung einer Ombudsstelle für KonsumentInnen
• Unterstützung für Menschen mit niederen Einkommen und/oder geringem Stromverbrauch
• Berücksichtigung der Forschungsergebnisse aus den Programmen des Klima- und Energie-Fonds sowie der Erfahrungsberichte aus anderen Ländern
• Achtung der informationellen Selbstbestimmung
• Es dürfen nur zertifizierte Geräte eingeführt werden, wobei die Zertifizierung sowohl dem Eichgesetz, den Datensicherheitsbestimmungen und den Privatsphäreanforderungen Rechnung tragen muss.
• Für die Datensicherheitsbestimmungen bedeutet dies jedenfalls eine Beachtung der EU-weiter Sicherheitsstandards (Schutzprofile), die derzeit in Fertigstellung sind und deren Umsetzung frühestens ab 2014 zu erwarten sind.
• Weiters sind die Energienetzbetreiber zu einem verbindlichen Informations-Sicherheits-Management-System zu verpflichten (etwa gemäß ISO 27001).
• Für den Schutz der Privatsphäre ist ein Auditverfahren vorzusehen, dass die gesamte Nutzung der Smart Meter Daten in Hinblick auf Datenschutzkonformität prüft.
• Jedenfalls sind klare gesetzliche Vorgaben zur Umsetzung von Datenschutzbestimmungen zu machen, zumindest jedoch sind branchenspezifische Verhaltensregeln zum Umgang mit den Smart Meter - Daten zu verabschieden.Smart Meter - (Test-)Geräte die heute im Einsatz stehen und nicht den europarechtlichen Sicherheitsstandards entsprechen sollten innerhalb einer kurzen Übergangsfrist (zwei Jahre nach Verfügbarkeit der Sicherheitsstandards) ersetzt werden müssen.

Hersteller
• KonsumentInnenfreundliche Technikgestaltung (z.B. große, leicht abzulesende Displays, leichte Bedienbarkeit, manipulationssichere Geräte etc.)
• Geräte sollten jedenfalls leicht bedienbare Sperrfunktionen gegen unerwünschtes Auslesen der Daten vor Ort haben.
• Verpflichtende Berücksichtigung von europäischen Standards

Netzbetreiber und Energielieferanten
• Information der KundInnen
• Kundenorientierte Wahlmöglichkeiten bei der Funktionalität der Smart Meter anbieten
• Transparente Tarifmodelle und Investitionskostenabrechnung
• Gesicherte Datenübertragung (verschlüsselt, signiert)

KonsumentInnen
• Wahlmöglichkeiten in Bezug auf  Art des Gerätes, Funktionen, Tarife [Anm. HGZ: Wahlmöglichkeit der Geräte halte ich nicht für zweckmäßig, sehr wohl jedoch die Möglichkeit zwischen Geräten mit Mindestfunktion und Zusatzfunktionen wählen zu können. Mindestfunktion sollte sein: Ablesung nur zum Verrechnungsstichtag, bei Wechsel des Stromversorgers, bei Wechsel der Tarife und bei An- bzw. Abmeldung, keine Fernsteuerfunktion]
• keine Einführungskosten, die direkt von KonsumentInnen getragen werden müssen
• kompatible Systeme
• Usability bzw. Vermeidung eines digital divide
• Geräte sollten jedenfalls leicht bedienbare Sperrfunktionen gegen unerwünschtes Auslesen vor Ort haben.
Es sollte jedenfalls für den Konsumenten die Möglichkeit bestehen, die Fernsteuerfunktionen dauerhaft oder auch für einen vorübergehenden Zeitraum auszuschalten.


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