2003/03/13 e-commerce - Bezahlung mittels eps-Standard verbesserungswürdig
eps-Standard soll Schwung in e-commerce bringen - Handelsvertreter kritisieren hohe Kosten und Vertragswirrwar - Händler tragen Verantwortung für rechtskonforme Zahlungsorganisation - für Konsumenten kann die eps-Nutzung nachteilig sein - Banken könnten sich durch Übernahme von Verantwortung profilieren
eps-Standard vorgestellt
Seit kurzem steht eine neue elektronische Bezahlmöglichkeit beim Online-Shopping zur Verfügung. Unter der Standardbezeichnung 'eps' haben die vier größten Banken (bzw. Bankengruppen) vier verschiedene Produkte auf den Markt gebracht:
- netpay / ErsteBank/Sparkassen
- POP /BA-CA
- ELBA / Raiffeisen-Gruppe
- direktpay / BAWAG/PSK
Die Volksbankengruppe soll in den nächsten Monaten folgen.
Festzuhalten ist, dass die technische Seite der eps-Lösung wesentlich bequemer ist, als die meisten bisher vorgestellten NewPayment-Systeme. Auch die Tatsache, dass rund 1,5 Mio Telebanking-Kunden ohne zusätzliche Verträge nun bei Online-Shops elektronisch bezahlen können, wurde positiv vermerkt. In diesem Sinn ist das System ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und durchaus zu einem konsumentefreundlichen System ausbaufähig.
Im Kern ist eps ein Zahlscheingenerator, bei dem der Shopbetreiber bei Erhalt einer Bestellung einen Zahlschein ausfüllt und an die Partnerbank weiterleitet. Mittels eines Online-Links meldet sich der Shopbenutzer bei dieser Bank und durch Eingabe von Telebanking-Kennung und Verfügernummer wird der Zahlschein mit seiner Kontonummer ergänzt und zur sofortigen Überweisung vorgelegt.
Die Zahlung erfolgt, im Gegensatz zu anderen Zahlungsformen, wie 'offene Rechnung', 'Kreditkartenzahlung', Vorauskasse oder 'paybox' sofort und unwiderruflich zu einem Zeitpunkt, zu dem der Konsument noch nicht weiß, ob seine Bestellung überhaupt angenommen wurde.
Shopbetreiber unzufrieden
Derzeit muß ein Shopbetreiber, will er Konsumenten aller vier Bankengruppen bedienen, vier Vereinbarungen abschließen und auch bei jeder dieser Bankengruppen ein eigenes Konto eröffnen. Neben den Kontoführunsprovisionen fallen pro Transaktion 1,8 - 2,5% Disagio an, d.h. um diesen Betrag vermindert sich der Online-Shop-Erlös.
'Zu hoch' kritisierten Handelsvertreter, auch der Zwang mehrere parallele Vereinbarungen abzuschließen und mehrere Konten zu eröffnen, wurde als Hindernis für breite Händlerakzeptanz angesehen. Auch die unterschiedliche Vertrags- und Disagio-Gestaltung der Banken wurde als verwirrend und negativ empfunden.
Bezüglich der Kontoführung wurde für die eps-Version2 Abhilfe versprochen. In der nächsten Version soll es dem Händler freigestellt werden, auf welches Konto seine Erlöse überwiesen werden.
Händler tragen Verantwortung für rechtskonforme Zahlungsorganisation
Problematisch erscheint die organisatorische Abwicklung der Zahlung. Online-Einkäufe unterscheiden sich grundsätzlich vom üblichen Ladengeschäft, aber auch vom klassischen Offline-Versandhandelsgeschäft.
Im Ladengschäft besteht eine Parallelisierung zwischen Kaufwunsch (Anbot des Konsumenten) und Anbotannahme (Vertragsvereinbarung) einerseits und Zahlung und Warenlieferung andererseits.
Durch die Ausfolgung einer Ware, etwa im Modegeschäft, werden alle gesetzlichen Kaufverpflichtungen in einem Schritt erledigt und es macht daher Sinn, auch die Zahlung sicher zu stellen (Barzahlung, garantierter Kreditrahmen, ...).
Im Online-Geschäft ist die Abgabe einer Bestellung durch den Konsumenten bloß die Abgabe eines Anbots, das der Shop-Betreiber annehmen kann oder auch nicht. Der Konsument ist zwar gebunden, hat aber noch keine Sicherheit, dass er die Ware auch tatsächlich erhält.
Hans G. Zeger: 'Shopbetreiber sind gut beraten, eine Bestellung erst nach eingehender Prüfung anzunehmen. Das automatische Versenden einer 'Auftragsbestätigung', ohne die eigene Lieferfähigkeit geprüft zu haben, kann für Shopbetreiber teuer werden, wie Beispiele in der Vergangenheit zeigten.'
Tatsächlich sind bloß 5% der 4.000 aktiven Onlineshops in der Lage, Bestellananhme und Warenwirtschaft miteinander Online zu verknüpfen, alle anderen sind auf manuelle Bestellprüfungen angewiesen.
Wird nun ein Konsument, wie bei eps, gezwungen, eine unwiderrufliche Zahlung durchzuführen, ohne sicher zu sein, ob seine Bestellung angenommen wurde, ergeben sich rechtliche Haftungsprobleme, die ungeklärt sind.
Hans G. Zeger: 'Entweder das System verpflichtet alle Betreiber automatisch Bestellungen, die auf diese Weise zustande kamen, anzunehmen, dann kann das für den Betreiber nachteilig sein, oder die Zahlung ist unverbindlich, dann gibt der Konsument dem Shopbetreiber einen unverzinsten Kredit und kann Schwierigkeiten haben, Ware oder Geld jemals wieder zu sehen.'
Nachteile für Konsumenten
Neben der unklaren rechtlichen Situation, in der sich der Konsument zum Zeitpunkt der Zahlung befindet, ergeben sich auch weitere Probleme:
- die praktische Umsetzung des Rücktrittsrechts und daher die Rückzahlung des geleisteten Entgelts, kann erschwert werden. De facto wird das Rücktrittsrecht geschmälert.
- der Konsument gibt dem Shopbetreiber einen Kredit, der mangels genauer Lieferfristen sehr langfristig sein kann und im Falle der Insolvenz zu Leistungs- und Forderungsausfall führen kann
Hans G. Zeger: 'Besonders in der Onlineszene mehrt sich die Zahl der Glücksritter und Abzocker. Firmen die mit Hilfe glanzvoll gestalteter Onlineshops zwar kassieren aber niemals liefern, werden immer häufiger. Wir raten daher generell vor Vorauszahlungen bei Onlineshops ab, nur bei Firmen mit hohem e-rating kann diese Zahlungsform toleriert werden.'
Noch keine Erfahrungen zur Sicherheit des Systems
Als weiteren Schwachpunkt wurde die technische Abwicklung des 'eps'-Systems kritisiert.
Hans G. Zeger: 'Ob dieser Punkt große Bedeutung erlangt, wird erst die Zukunft zeigen, das System ist noch zu kurz in Betrieb.'
Die Lösung, mittels 'redirect' über einen Shopbetreiber die Bank mit dem Kunden zu verbinden, kann auch zu Fälschungen und damit zur Irreführung des Kunden führen.
Es wären auch alternative und konsumentenfreundlichere Lösungen denkbar gewesen, sowohl bezüglich des Zahlungsvorgangs, als auch bezüglich der technischen Abwicklung.
Banken sollten Verantwortung im Bereich e-commerce übernehmen
Tatsächlich geht auch das eps-System nicht auf die Besonderheiten des Online-Geschäfts ein. Gerade auf Grund des erhöhten Überrumpelungsrisikos hat die EG-Richtlinie e-commerce weitreichende Rücktritts- und Informationspflichten vorgesehen. Diese Verpflichtungen dienen letztlich auch zum Schutz der seriösen Händler. Je früher Fehlbestellungen erkannt werden, desto kostengünstiger ist die Rückabwicklung.
Auf Grund der räumlichen und zeitlichen Trennung von Anbieter und Kunden benötigen beide Seiten unabhängige Dritte, die bezüglich anvertrauter Waren und Finanzen Treuhandfunktionen übernehmen. In Frage kommen dazu die Zustellfirmen (Logistik) oder die Inkassounternehmen (Payment).
Hans G. Zeger: 'Langfristig wird sich kein erfolgreicher Payment-Betreiber dieser Verantwortung entziehen können. Gerade die Banken hätten die Möglichkeiten die Ausfallshaftung für missglückte Onlinegeschäfte zu übernehmen und erweiterter Informationsverpflichtung gegenüber den Konsumenten nachzukommen.'
Diese Ausfallshaftung wird derzeit im ausreichenden Ausmaß nur von den Kreditkartenfirmen getragen.
Das vorgestellte eps-System ist zwar auf die Inkassobedürfnisse der Händler optimiert, vernachlässigt jedoch das Bedürfniss nach Rechtssicherheit auf Seiten des Konsumenten.
e-rating.at bietet Unterstützung für Betreiber, Konsumenten und Banken
Mit e-rating.at wurde eine Informationsplattform geschaffen, die es erlaubt eine grundsätzliche Information über die Seriosität von Shopbetreibern zu erhalten.
Hans G. Zeger: 'Es wird nicht nur die Existenz rechtlicher Mindeststandards erhoben, sondern auch zusätzliche Kriterien, wie Lieferkonditionen, Benutzerfreundlichkeit, technische Sicherheit und in naher Zukunft Produktvielfalt und Preiswürdigkeit.'
Zum Unterschied zu diversen 'Gütesiegeln' werden die Daten laufend aktualisiert und die Ergebnisse durch Meßzahlen für Betreiber und Konsumenten leicht verständlich zusammen gefaßt. Hat ein Shop mehr als 470 Punkte, hat er die Mindestvertrauenswürdigkeit erreicht und Einkaufsrisken werden minimiert.
Hans G. Zeger: 'Selbstverständlich kann e-rating nur eine erste Orientierung bieten. Welcher Shop individuell optimal ist, muss, wie beim guten Essen, jeder selbst herausfinden.'
Für seriöse Shopbetreiber ist dieses Konzept auch von großem Nutzen, da es leichter wird, sich von unseriösen Betreibern abzugrenzen. Ab April 2003 beginnt e-rating.at mit der Vergabe eines graphisch gestalteten Online-Zertifikats, das die Orientierung noch mehr erleichtern soll. Shopbetreiber können schon jetzt dazu einen Antrag stellen.
Banken könnten sich profilieren
Hans G. Zeger: 'Wir laden die Banken ein, die Vorteile von e-rating.at für das eps-System zu nutzen. Dazu wären keine technischen Adaptionen nötig, sondern bloß Anpassungen in den Nutzungsbestimmungen.'
So könnten die eps-Bestimmungen dahingehend verbessert werden, dass Zahlungen sofort getätigt werden, wenn der Shopbetreiber mehr als 470 e-rating-Punkte hat, bei mangelhaften Shops (351-470 Punkte) erfolgt die Zahlung verzögert bzw. kann vom Kunden 42 Tage widerrufen werden. Unter 350 Punkt (nicht vertrauenswürdig und schwere Mängel) wird der eps-Dienst ausgesetzt.
Zusätzlich sollte die Bank für Nichtlieferung der Waren die Ausfallshaftung für den vom Konsumenten gegebenen Kredit übernehmen.
Hans G. Zeger: 'So lästig für den Einzelnen Liefer- und Zahlungsausfälle sind, so selten finden sie tatsächlich statt. Die gesamten Haftungskosten betragen kaum Bruchteile von Promille des gesamten Online-Umatzes. Diese Beträge sind im Rahmen des Disagio zu verkraften, besonders dann, wenn durch die verbesserte Haftung eine wesentlich breitere Nutzung des Systems stattfindet.'
So bewertet e-rating.at
Jeder Shop startet bei 500 Punkten, wird als rechtlich vertrauenswürdig eingestuft. Zusätzliche Leistungen, wie Benutzerfreundlichkeit, besonders günstige Zahlungskonditionen usw. führen zu Punktezuschlägen oder bei besonders schlechten Konditionen zu Abschlägen (max. +/-100 Punkte je Gruppe).
Fehlende rechtlich notwendige Verpflichtungen nach dem e-commerce-Gesetz, Datenschutzgesetz, ... führen zu Punkteabschlägen, freiwillige Zusatzverpflichtungen zu Zuschlägen.
Im Endausbau des Systems können maximal können 900 Punkte erreicht werden, die Untergrenze sind 100 Punkte, die etwa bei einem laufenden Konkurs-/Ausgleichsverfahren automatisch vergeben werden. Die derzeit maximal erreichbar Punktezahl ist 615.
Die rechtliche Basisbewertung ist für jeden Shop kostenlos und erfolgt durch e-rating.at, die Bewertung der Zusatzleistungen kann durch unabhängige Dritte (Wirtschaftstreuhänder, Ziviltechniker, EDV-Spezialisten) oder durch e-rating.at erfolgen.
mehr --> http://e-rating.at/php/cms_monitor?question=bezahlen.at mehr --> http://e-rating.at/php/cms_monitor?question=PAYBOX mehr --> http://e-rating.at/php/cms_monitor?question=PAYSAFE mehr --> http://e-rating.at/php/cms_monitor?question=EPS mehr --> http://e-rating.at/php/cms_monitor?question=DIRECTPAY mehr --> http://e-rating.at/php/cms_monitor?question=ELBA mehr --> http://e-rating.at/php/cms_monitor?question=NETPAY mehr --> http://e-rating.at/php/cms_monitor?question=POP mehr --> http://e-rating.at/php/cms_monitor?question=KREDITKARTE mehr --> http://www.e-rating.at mehr --> e-commerce - Payment und Logistik werden die zentralen Herausf... andere --> http://www.stuzza.at/
|