Datenschutzprobleme bei der Verwendung von Reparaturdaten
Die Verwendung und Übermittlung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Reparaturen ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Betroffene sollten sich möglicher Übermittlungen bewusst sein.
Im Zuge der Reparatur von technischen Geräten fallen in vielen Fällen personenbezogene Daten an, deren Verwendung und Übermittlung problematisch sein kann.
Zwei besonders typische Bereiche in denen solche Daten anfallen können, sind einerseits Computer- und andererseits Autoreparaturen.
Gerade im Computerbereich werden Reparaturen meist nicht vom Händler, der das Gerät verkauft hat, durchgeführt, sondern defekte Geräte oder Komponenten werden zur Reparatur an den jeweiligen Hersteller weitergeleitet. Ohne Zustimmung des Betroffenen ist eine Weitergabe von personenbezogenen Daten, die für die Reparatur in aller Regel nicht notwendig sein werden, nicht zulässig.
Dieses Problem tritt in ähnlicher Weise auch bei der Reparatur von Fahrzeugen auf. Daneben ergeben sich allerdings Probleme, die bisher spezifisch diesen Bereich betreffen:
Besonders kritisch ist die Übermittlung von Fahrzeugdaten durch Reparaturwerkstätten an andere Unternehmen. So sind der ARGE DATEN Fälle bekannt, in denen möglicherweise Daten über Reparaturen an KfZ-Händler übermittelt wurden. Dies führt unter Umständen bei einem späteren Verkauf des Fahrzeugs zu Problemen bzw. es lässt sich nur ein niedrigerer Preis erzielen.
Verschärft wird dieses Problem durch neue technische System in modernen Autos, die Daten über das Fahrverhalten des Besitzers aufzeichnen. Während solche Daten u.U. bei einer Reparatur hilfreich sein können, eröffnen sie auch die Möglichkeit im Gewährleistungsfall Ansprüche des Besitzers zu bestreiten, weil dieser z.B. einen Fahrfehler begangen hat. Solche Daten fallen als personenbezogene Daten jedenfalls unter das Datenschutzgesetz. Die Übermittlung dieser Daten ohne Zustimmung des Besitzers wäre demnach nicht zulässig.
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