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2003/09/17 HEROLD CD private - wachsende Empörung über 'Identitätsnachweis'
Ganze Firmenbelegschaften wollen von HEROLD-CD gestrichen werden - dm-plus/HEROLD verlangen schikanösen Identitätsnachweis - Tipps zur sicheren Datenschutzauskunft - Umfang der Datenschutzverletzungen wird immer deutlicher - CD-Privat ist unseriös und unkalkuliertes Risiko für potentielle Käufer

Ganze Firmenbelegschaften wollen von HEROLD-CD gestrichen werden

Wie uns laufend berichtet wird, versuchen ganze Firmenbelegschaften von der HEROLD-CD gestrichen zu werden. Betriebsräte, Personalvertreter aber auch Geschäftsführungen organisieren entsprechende Widerspruchslisten.

Das von Herold in Umlauf gebrachte Formular zur Streichung von der CD führt jedoch in vielen Fällen zu neuer Verunsicherung, Verwirrung und Verärgerung.


dm-plus/HEROLD verlangt schikanösen Identitätsnachweis

Das Formular verlangt als 'Identitätsnachweis' die Beilage der Kopie eines Personaldokuments (Reisepass, Führerschein, ...).

'Wie komme ich dazu, HEROLD/dm-plus zusätzliche Daten zu liefern, um vor weiterer Belästigung geschützt zu werden?', fragen viele Menschen empört. Viele Betroffene glauben nicht an einen vertraulichen Umgang mit diesen Personalunterlagen bei dm-plus und Herold. Auch die neuen - großteils falschen - Informationen auf der HEROLD-Homepage lassen keinen datenschutzkonformen Umgang mit den Unterlagen erwarten.

Grundsätzlich besagt das Datenschutzgesetz, dass im Rahmen der Wahrung der Datenschutzrechte auch ein geeigneter Identitätsnachweis zu erbringen ist. Das kann auch die Kopie eines Personaldokumentes sein.

Die Betonung liegt jedoch auf GEEIGNETER Identitätsnachweis. Auf jeden Fall eine Kopie eines Personaldokuments zu verlangen wird als schikanös empfunden. Im Laufe der langjährigen Datenschutzpraxis seriöser Unternehmen und Behörden haben sich dazu folgende Methoden herausgebildet.

Variante 1:
Wenn eine Geschäftsbeziehung vorliegt (Kunde, Mitglied, ...) dann wird der Identitätsnachweis durch die Unterschrift im Antrag erbracht. Diese Unterschrift kann das Unternehmen mit den bestehenden Vertragsunterlagen vergleichen. Überdies stellt die Identität von Name und Adresse mit den eigenen Unterlagen sicher, dass nur die die Person betreffenden Daten beauskunftet werden.

Variante 2:
Ist eine 'Identität' nach Variante 1 nicht hundertprozentig sicherzustellen, etwa weil der Antragsteller zwischenzeitlich umgezogen ist und noch nicht alle Daten aktualisiert sind, kann der Datenverarbeiter die Datenschutzauskunft eingeschrieben, bei sensiblen Daten auch 'eingeschrieben, eigenhändig' zustellen. In diesem Fall übernimmt die Identitätsprüfung der Briefzusteller.

Variante 3:
In allen anderen Fällen, d.h. wenn keine Geschäftsbeziehung vorhanden ist, keine Korrespondenz notwendig ist oder die Daten nicht als sensibel angesehen werden, wird eine Überprüfung der Identität von Name und Adresse mit den selbst gespeicherten Daten ausreichen.

Hans G. Zeger: 'Bei der HEROLD-CD liegt geradezu in exemplarischer Form Variante 3 vor. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum es keine Bedenken gibt, persönliche Daten von Betroffenen zu veröffentlichen und zu verkaufen, aber den Wunsch nach Löschung mit schikanösen Zusatznachweisen zu belegen.'

Das 'Schlimmste' was passieren könnte, wäre, dass jemand Dritter mit meinem Namen und Adresse eine Sperre beantragt. Ein 'Schicksal', dass außer dm-plus wohl kaum jemanden stören wird.


ARGE DATEN Tipps zur vertraulichen Datenschutzauskunft

TIPP 1: Alle Datenschutzrechte beanspruchen
Um auf die besondere Situation von HEROLD/dm-plus besser eingehen zu können, hat die ARGE DATEN ein kombiniertes Auskunfts- und Widerspruchsformular geschaffen. Wir empfehlen immer, nicht nur eine Streichung zu beantragen, sondern auch eine Auskunft zu verlangen. Auf diesem Weg kann auch festgestellt werden, woher Daten kommen und wohin sie übermittelt wurden. Man kann dann auch gegen diese Unternehmen Löschungsbegehren richten.

TIPP 2: Datenschutzvertretung durchführen
Für Personen, die vermeiden wollen im Zuge eines Datenschutzverfahrens zusätzliche Identitätsnachweise zu erbringen und damit zum unfreiwilligen Datenlieferanten zu werden, können sich von anderen Personen und Organisationen vertreten lassen. Als Vertreter sind unter anderem Rechtsanwälte, aber auch Betriebsräte oder mit der Sache vertraute Personen geeignet. Auch Interessensgemeinschaften könnten eine Vertretung übernehmen. Der Vorteil dieser Vorgangsweise: Es muss nur noch der Vertreter einen Identitätsnachweis erbringen, der Betroffene muss sich nur gegenüber seinem Vertreter, dem er ja vertraut, identifizieren.

TIPP 3: ARGE DATEN übernimmt Vertretung
Für Mitglieder übernimmt die ARGE DATEN im Rahmen der Statuten die Vertretung. Wobei bei institutionellen Mitgliedern, wie Unternehmen, Vereinen oder Betriebsräten auch deren Mitglieder von der Vertretungsmöglichkeit profitieren. Für diesen Personenkreis haben wir eine spezielle Vollmacht entworfen (http://ftp.freenet.at/privacy/muster/VollmachtAuftrag.pdf).

TIPP 4: Hinweis auf Postzustellung
Wer seine Datenschutzinteressen selbst vertreten möchte, aber Bedenken wegen der Verwendung der Personaldokumente hat, kann die Auskünfte auch unter Hinweis auf die Postzustellmöglichkeiten einholen. Auch ein Hinweis, dass eine allfällig übermittelte Kopie ausschließlich für die Datenschutzauskunft verwendet werden darf, ist sinnvoll.


Datenzusammenstellung auf CD-Privat ist unseriös

Glaubt man den Ausführungen auf der HEROLD-Homepage, darüber wie die CD-Daten erstellt wurden, dann muss vor den Kauf gewarnt werden.

Altersangaben aus den Vornamen auszurechnen und daraus Haushaltsverantwortliche zu bestimmen, sind viel zu fehleranfällige Verfahren und führen zu keinen korrekten Daten.

Hans G. Zeger: 'Wird mit den Personendaten bei dm-plus tatsächlich auf diese Weise umgegangen, dann liegt jedenfalls ein Bruch des Datenschutzgesetzes vor. Völlig unabhängig von der Korrektheit der Daten, in welchem Umfang sie weitergegeben wurden und welche Daten gesammelt werden, ist jeder Datenverarbeiter verpflichtet, Daten nur gemäß dem Grundsatz nach 'Treu und Glauben' zu verwenden.'

Der Grundsatz 'nach Treu und Glauben' bedeutet, dass Daten nur soweit verarbeitet werden dürfen, als es zu eindeutigen Ergebnissen, richtigen Daten und klar definierten Verwendungen kommt. Das Berechnen von Alterswerten aus Vornamen ist eine moderne Form des Kaffeesudlesens und ein Sandkastenspiel, das jemand mit seinen eigenen Daten machen kann, aber nicht mit fremden Daten.

Dieser Grundsatz, zu dem sich Österreich sowohl auf Grund der EG-Richtlinie Datenschutz und auch auf Grund des Europaratsabkommens Datenschutz verpflichtet hat, kann auch nicht durch dubiose Gewerbebestimmungen außer Kraft gesetzt werden.


Schwarzer Peter an die CD-Käufer?

HEROLD/dm-plus versuchen mittlerweile potentiellen CD-Käufern die Verantwortung für die Daten zuzuschieben. Sie behaupten unter anderem, dass CD-Käufer bei ihrer Datenverwendung eine DVR-Nummer führen und auf die Herkunft der Daten aus der Herold-CD hinweisen müssen.

Hans G. Zeger: 'Was im ersten Augenblick datenschutzfreundlich klingt, ist bloß der verzweifelte Versuch von dm-plus/HEROLD potentiellen CD-Käufern den schwarzen Peter des Konsumentenunmuts zuzuschieben.'

Leider ist für Eigenwerbung seit 1.1.2000 keine DVR-Nummer mehr notwendig oder anzugeben, auch einen Hinweis auf die Datenquelle, die HEROLD-CD, muss kein Benutzer anbringen. Umgekehrt sind jedoch bei einem Auskunftsverfahren HEROLD/dm-plus diese Unternehmen verpflichtet, vollständige Auskunft zu geben, an wen sie die Daten weiter gegeben haben. Wir empfehlen daher dringend, in allen Fällen zuerst bei den Firmen HEROLD und dm-plus die Datenschutzrechte (Auskunft/Widerruf/Widerspruch/Löschung) wahrzunehmen.


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