2012/03/20 Was kostet die Vorratsdatenspeicherung?
Am 1. April 2012 soll die Vorratsdatenspeicherung wie geplant in Kraft treten. Neben zahlreichen offenen Fragen zur Verwendung der Daten, ist auch die Kostenfrage bis Dato ungeklärt. Nach vorsichtigen Schätzungen und vagen Vermutungen Anfang 2011, brachte die zuständige Ministerin die Höhe der Kosten schlussendlich mit „XXXX" Euro auf den Punkt.
Wofür entstehen Kosten?
Die Kosten der Vorratsdatenspeicherung ergeben sich hauptsächlich aus der Schaffung einer umfassenden Speicherinfrastruktur zur Speicherung der Kommunikationsdaten bei Telefon-, Internet- und E-Mail-Anbietern. Zukünftig müssen alle Verkehrsdaten - wer mit wem telefonierte oder E-Mail-Verkehr hatte - ein halbes Jahr lang aufgehoben werden. Hinzu kommen die Kosten für die Beauskunftung von Vorratsdaten.
In welcher Höhe bewegen sich die Kosten?
Den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf der Vorratsdatenspeicherung - Anfang 2011 - (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01074/index.shtml) nach, wird geschätzt, dass 15 Millionen € Investitionskosten für die Schaffung der notwendigen Speicherinfrastruktur anfallen werden. Andere Schätzungen gehen gar von Kosten bis zu 20 Millionen € aus. Dazu kommen noch die laufenden Kosten - nach Schätzung des Justizministeriums drei weitere Millionen jährlich.
Dieser Betrag soll auch die Kosten für die Durchlaufstelle (DLS) einer Drehscheibe über die die Beauskunftung der Vorratsdaten abgewickelt werden soll, beinhalten. Mehr dazu in dem Artikel „Vorratsdaten - So soll der Zugriff stattfinden!“ (http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDA...). Die Entwicklung der DLS wird in den Erläuterungen der Datensicherheitsverordnung (TKG-DSVO) (http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/entwurf_tkg-dsvo.pdf) vorsichtig auf 500.000 € geschätzt. Die monatlichen Betriebskosten sollen 7.000 € betragen.
Wer wird "XXXX" Millionen EURO bezahlen?
Die Kosten, die Telekommunikationsdienstanbietern aufgrund der Vorratsdatenspeicherung entstehen, sind diesen gem. 94 Abs 1 TKG 2003 zu 80% vom Staat zu ersetzen. 20% der Kosten müssen die Unternehmen selbst tragen.
Wie viel Geld den Dienstanbietern tatsächlich erstattet wird, hat das Bundesministerium für Verkehr Innovation und Technologie per Bescheid festzulegen. Mit dem Entwurf einer Investitionskostenersatzverordnung (IKEV) wurde die Verordnung aufgrund derer die Höhe der zu erstattenden Kosten festgelegt wird von Bundesministerin Bures Anfang Februar in Begutachtung geschickt (http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/Entwurf_Investitionskos...).
Gemäß den Erläuterungen der IKEV wird die Einführung der Vorratsdatenspeicherung genau „XXXX €" [sic] kosten.
Die tatsächlichen Kosten sind also selbst unmittelbar vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung immer noch nicht bekannt und werden derzeit anhand von Erhebungen bei Telekommunikationsdienstanbietern ermittelt.
Dass eine Verordnung zur Kostenrückerstattung in Begutachtung geschickt wird ohne die Kosten zu kennen, kann dabei nur als schlechter Aprilscherz verstanden werden.
Wie viel die Vorratsdatenspeicherung kosten wird ist völlig ungewiss. Nicht einmal die Kosten der Durchlaufstelle, welche vom Bundesrechenzentrum entwicklelt wird und die per 1. April zur Verfügung stehen muss, können beziffert werden.
Bis jetzt steht nur fest dass die Vorratsdatenspeicherung kommen wird und dass deren Kosten, wie hoch diese auch immer sein werden, am Ende zu 80% durch Steuergelder und zu 20% durch höhere Entgelte an Telekommunikationsdienstanbieter bezahlt werden müssen.
Wer nicht bereit ist, die Kosten für seine eigene Überwachung zu bezahlen kann sich an der parlamentarischen Bürgerinitiative gegen die Vorratsdatenspeicherung beteiligen. Der Link dazu befindet sich am Ende des Artikels oder unter http://www.freenet.at/. Gut 80.000 BürgerInnen haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht und ein deutliches Zeichen gegen diese sinnlose Schikane gesetzt. Schließlich kann die Aufklärungsquote von Verbrechen durch die Vorratsdatenspeicherung bestenfalls um 0,006% (http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDA...) gesteigert werden. Kein Grund sämtliche Österreicher unter Generalverdacht zu stellen!
andere --> heise online: Studie: Vorratsdatenspeicherung verbessert die Aufklärungsquote nicht
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