Weitergabe von Teilnehmerlisten
Zu einer Veranstaltung werden die Daten der Teilnehmer erhoben. Dürfen diese Daten an die Teilnehmer selbst weitergegeben werden?
Grundsätzlich handelt es sich um eine Datenübermittlung. Da diese nicht gesetzlich vorgesehen ist, müssen andere Regeln zur Beurteilung der Zulässigkeit herangezogen werden.
Dabei sind zwei Aspekte zu berücksichtigen. Handelt es sich um Informationen, die die Teilnehmer sowieso im Laufe der Veranstaltung untereinander austauschen, etwa Name, Titel und entsendende Organisation, dann können diese Daten auch in Listenform ohne weitere Zustimmung den Teilnehmern ausgehändigt werden.
Ist jedoch eine Veranstaltung sehr groß oder es werden zusätzliche Daten, wie Geburtsdatum, Telefonnummer oder Mailadresse erhoben, wird man diese Daten nur dann den anderen Teilnehmern aushändigen können, wenn alle davon Betroffenen ihre Zustimmung gegeben haben. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn eine Veranstaltung 100 Teilnehmer und mehr hat.
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