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2002/08/23 METEODATA - Position der ARGE DATEN bestätigt
Aufgrund zahlreicher Anfragen und einer einstweiligen Verfügung des Landesgrichtes Steyr (26 Cg 58/02b) wollen wir unsere Position zum Abmahn- und Inkassounwesen der Firma METEODATA nochmals in Erinnerung rufen.

Die Fa. METEODATA schickt Website-Betreibern, die auf ihrer Seite einen Link auf die Wetterkarten von Metedata gesetzt haben, nicht nur eine Unterlassungsauffoderung, sondern auch eine Honorarforderung mit teilweise absurden Beträgen und Begründungen.

Da niemand derartige Forderungen bezahlt, wird dann nach einigen Tagen/Wochen auch noch ein 'Vergleichs'angebot zugeschickt, daß zwischen 60 und 90% unter der ursprünglichen Forderung liegt.

Die Vorgangsweise erinnert stark an die Schwindelrechnungen diverser Branchenbücher, ist jedoch psychologisch wesentlich besser organisiert.

Nach Analyse der vorhanden Fakten ergibt sich für die ARGE DATEN folgende Sachlage:
- Wo kein Vertrag besteht, wird es auch nicht möglich sein Honorare oder Lizenzgebühren einzufordern.
- Ob Urheberrechtsverletzungen durch das Setzen von Links bestehen ist mehr als fraglich und überhaupt nur dort argumentierbar, wo ein durchschnittlicher Internetbenutzer nicht erkennen kann, von wem eine bestimmte Information stammt.
- Ein Unterlassungsanspruch auf das Setzen eines Links wird METEODATA nur haben, wenn der Link so gesetzt wird, dass nicht erkennbar ist, daß eine Fremdseite aufgerufen wird.

Hans G. Zeger, Obmann der ARGE DATEN: 'METEODATA verwendet bei seinen Schimmelbriefen zwar einen äußerst aggressiven Ton und eine pseudojuristische Argumentation, sie wird sich jedoch hüten, ihre Forderungen einzuklagen. Derartige Klagen sind mangels Grundlage völlig chancenlos und eine entsprechende Entscheidung würde das Abmahnunwesen von METEODATA ein für allemal unmöglich machen.'

Nicht zu klagen, jedoch die betroffenen Firmen und Personen in Angst zu versetzen, ist für METEODATA die beste Strategie an Geld zu kommen. Nach unseren Schätzungen dürften 5-10% der geforderten Beträge tatsächlich hereinkommen.

Die Entscheidung des LG Steyr, das natürlich von METEODATA entsprechend benutzt wird, bestätigt unsere Position eindrucksvoll. Tatsächlich wurde vom Gericht ausschliesslich die UWG-Widrigkeit eines versteckten Links (Frames) festgehalten. Wir haben schon vor Monaten hingewiesen, dass ein Link nur dann als problematisch (rechtswidrig)anzusehen ist, wenn er versucht fremden Webcontent als eigenen darzustellen.

Aus der Begründung des LG Steyr: 'Zunächst ist festzuhalten, dass die sogenannten Links, also die Verknüpfungen von einer Webseite zu einer anderen, eines der zentralen Möglichkeiten im WWW sind. Daraus wird überwiegend geschlossen, dass die im WWW publizierten Inhalte frei zugänglich zum Abruf bereit gehalten werden. Es wird unterstellt, dass nicht nur das Einverständnis besteht, dass sie aufgerufen werden und betrachtet werden können, sondern auch, dass auf diese Inhalte mit Links gegriffen werden kann.'

In den nächsten Wochen wird es zu einer Entscheidung des OLG kommen, wir werden darüber berichten. Zahlungen an METEODATA müssen zumindest bis zu diesem Termin als 'Deppensteuer' qualifiziert werden.


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