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Darf jemand unter einer fremden Mailadresse Nachrichten verschicken?
DSG § 1; ABGB §§ 16, 1328a; ArbVG §§ 96, 96a;
Die rechtlichen und praktischen Aspekte der Nutzung einer gemeinsamen Mailadresse und deren Missbrauch.

Eine bekannte Situation. Ein bestimmter Computeranschluss wird von mehreren Personen genutzt, jeder Teilnehmer hat zwar ein eigenes Benutzerkennzeichen, tatsächlich wird jedoch den ganzen Tag unter denselben Namen gearbeitet. Rasch ist ein Mail zu verschicken, dies erfolgt dann mit einer 'fremden' Absendeadresse. Ist das zulässig?

Relevant für ein Mail sind nicht die technischen Verbindungsdaten, sondern der Mailinhalt selbst. Im Mailtext selbst muss klar erkennbar sein, von wem ein Mail stammt und für wen es bestimmt ist.

Eine Mailadresse ist tatsächlich nichts anderes als eine Anschlusskennung, vergleichbar einer Telefonnummer. Auch bei dieser wird niemand ernsthaft behaupten, nur der Anschlussinhaber ist berechtigt, das Telefon zu nutzen. Allein aus der Tatsache, dass eine bestimmte Telefonnummer genutzt wird, lässt sich noch kein Missbrauch ableiten.

Tatsächlich hat jedoch die Nutzung fremder Mailadressen zum Verschicken von Nachrichten eine Fülle von Nebenaspekten:

a) Es obliegt selbstverständlich (analog dem Telefonanschluss), dem Inhaber der Mailadresse zu bestimmen, ob Dritte diese Adresse benutzen dürfen, welche Dritte und in welcher Art und Weise (DSG § 1, ABGB §§ 16, 1328a). Ist die Mailadresse rein privat, ist es leicht die Verfügungsgewalt über die Adresse festzustellen. Wird die Mailadresse von einem Arbeitgeber bereitgestellt, dann wird es darauf ankommen unter welchen Bedingungen und zu welchen Zwecken die Adresse bereitgestellt wurde (§ 96, § 96a ArbVG). Darf sie ausschließlich dienstlich verwendet werden, wird die Verfügungsgewalt über die Nutzung der Adresse weiterhin beim Arbeitgeber bleiben, wird eine 'gemischte', d.h. auch private Nutzung zugestanden, dann wird eher der Mitarbeiter als 'Inhaber' der Adresse anzusehen sein.

b) Missbräuchliche Nutzung ist jedenfalls verboten und der Mailadresseninhaber muss sich darum kümmern, dass diese missbräuchliche Nutzung ausgeschlossen wird. Klassischer Missbrauch liegt etwa vor, wenn Mailadressen als Relay-Adressen für Spam-Mail-Aktionen genutzt werden.

c) Darüber hinaus unterscheidet sich die Mailadresse deutlich von einer Telefonnummer. Mailadressen werden in vielen Fällen (abgesehen von Funktionsadressen, wie webmaster@xxxx.xx, office@xxxx.xx) als persönliche Adressen angesehen, Antworten erfolgen in der Regel durch die 'Reply-Funktion' direkt an die absendende Adresse, Mails werden meist gespeichert und oft nach Kriterien der Absendeadresse oder des 'Subjects' abgelegt. Irrtümer, Fehlzustellungen und Fehlantworten sind bei der Nutzung fremder Mailadressen quasi vorprogrammiert.

Auch wenn die Nutzung fremder Mailadressen als Absendeadresse nicht generell verboten ist, muss davon dringend abgeraten werden. Unerwünschte Eingriffe in die Privatsphäre Dritter lassen sich dadurch besser vermeiden.

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