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E-Control: "Stromhändler" sollen zum Stromsparen motivieren!?
E-Control will wesentliche Verantwortung zur Stromverbrauchsdarstellung an „Stromhändler“ abwälzen - Energielieferanten sollen zum Stromsparen motivieren - bleibt Datensicherheit auf der Strecke? - ARGE DATEN fordert sicheres, unabhängiges Portal zur Stromverbrauchsdarstellung - Mietervereinigung gegen Zwangsbeglückung durch Smart Meter

Rechtliche Rahmenbedingungen von Smart Meter

Smart Meter, also intelligente (Strom)zähler sollen in Zukunft helfen Energie zu sparen und den Grundstein für ein intelligentes Zuhause, in dem Geräte dann Strom verbrauchen wenn dieser günstig ist, legen. Oft gebrachtes Beispiel in diesem Zusammenhang ist die Waschmaschine die Wäsche zu Randzeiten wäscht. In wie weit dies praktikabel sein wird ist derzeit noch nicht vorhersehbar, da entsprechende Lösungen noch nicht existieren.

Derzeit wird in Europa an technischen Standards für Smart Meter gearbeitet und es werden rechtliche Anforderungen erstellt damit Smart Meter datenschutzkonform einsetzbar werden. Österreich hat den Einsatz von Smart Metern bereits vor dem Entstehen einheitlicher europäischer Standards und Richtlinien im April 2012 per Verordnung beschlossen. Bis Ende 2015 müssen demnach mindestens 10% sämtlicher Zähler in Österreich Smart Meter sein, Ende 2017 mindestens 70% und Ende 2019 sollen 95% Smart Meter sein (§ 1 Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung - IME-VO).

Technische Anforderungen die Smart Meter in Österreich erfüllen müssen, wurden bereits in der „Intelligente Messgeräte-AnforderungsVO 2011“ (IMA-VO 2011) festgelegt, nun schickte die E-Control mit der „Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012“ (DAVID-VO 2012) eine Verordnung in Begutachtung, welche die Darstellung des gemessenen Stroms für Verbraucher regeln soll (http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/entwurf-david-vo-2012.pdf). Der Entwurf enthält über weite Teile lediglich allgemeine Formulierungen. Anstatt für „Stromhändler“ klare verbindliche Regeln oder Richtlinien vorzugeben, sollen diese selbst entscheiden „was das Beste ist“. In einer umfangreichen Stellungnahme hat die ARGE DATEN auf diese Missstände hingewiesen und zahlreiche Verbesserungsvorschläge präsentiert (http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/stellungnahme-david-vo-...). Die zentralen Aussagen der Stellungnahme werden in diesem Artikel behandelt.

Regelungsgegenstand der DAVID-VO 2012

Das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) überträgt die Darstellung der von Smart Metern gemessenen Daten der E-Control. Durch die Art der Darstellung, der Messwerte soll es Konsumenten erleichtert werden, ihren Stromverbrauch zu analysieren und effizienter zu gestalten. Die E-Control plant nun diese Entscheidung den (Strom)Netzbetreibern bzw. (Strom)Lieferanten zu überlassen. Dabei ist, einigen Pilotprojekten zur Einführung von Smart Metern, zufolge die Art der Darstellung des Stromverbrauchs ausschlaggebend, ob Konsumenten dazu angeregt werden Strom zu sparen oder nicht. Der Erfolg des gesamten Smart Meter Konzepts hängt daher entscheidend davon ab wie Konsumenten ihr Stromverbrauch vor Augen geführt wird.

In Pilotprojekten wurden verschiedenste Ansätze erprobt um den Stromverbrauch darzustellen. Die Darstellung reichte von Ampelsystemen über anonyme Vergleiche mit anderen Konsumenten bis hin zu Smartphone-Applikationen. Je unmittelbarer Konsumenten über ihren Stromverbrauch informiert werden, desto eher sind diese dazu geneigt Stromsparmaßnahmen ergreifen - so das Ergebnis von Pilotprojekten.

Gemäß § 84 Abs 1 ELWOG 2010 müssen in Österreich Stromverbrauchsdaten, erst mit einem Tag Verzögerung auf einer Internetseite dargestellt werden. Demnach können Stromsparmaßnahmen nicht unmittelbar, sondern erst im Nachhinein erkannt werden.

Den Vorstellungen der E-Control nach, sollen die „Stromhändler“ die wichtige Entscheidung treffen, wie der Stromverbrauch dargestellt werden soll. „Stromhändler“ entscheiden zu lassen wie diese ihre Kunden zum Energiesparen bewegen ist realitätsfremd. Die E-Control übersieht dabei anscheinend den Interessenskonflikt, wodurch auch die letzten, zum Stromsparen motivierten, Konsument vergrault werden dürften.

Sinnlose Doppelgleisigkeiten geplant

Weiters plant die E-Control zwar auf ihrer Website Tipps zum Stromsparen sowie eine Liste von Energieberatern anzubieten, diese sollen aber nicht verbindlich von Netzbetreibern und Lieferanten übernommen werden müssen. „Stromhändler“ sollen ihren Kunden selbst Energiesparmaßnahmen vorschlagen bzw. Energieberater „empfehlen“. Diese Doppelgleisigkeit ist nicht nur teuer, es stellt sich wieder die Frage nach dem Sinn. Schließlich würde auch Niemand von seinem Mobilfunkbetreiber sinnvolle Tipps zum reduzieren der Telefonrechnung erwarten.

Bleibt die Datensicherheit auf der Strecke?

Zum Thema Sicherheit enthält die DAVID-VO 2012 lediglich die Formulierung, dass Zugriffsrechte datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen müssen. Unabhängig davon, dass Datenschutz mit IT-Sicherheit verwechselt wird, ist der Hinweis, dass sich „Stromhändler“ an Gesetzte halten müssen völlig überflüssig, da selbstverständlich. Dass die E-Control, den Erläuterungen der DAVID-VO 2012 nach, damit meint, dass die Internetseiten auf denen der Stromverbrauch dargestellt werden muss mit „Username und Passwort“ abzusichern sind, lässt jeden, der nur geringste Ahnung von IT-Sicherheit hat, erschaudern. Das Wort „Verschlüsselung“ oder die Formulierung „dem derzeitigen Stand der Technik entsprechend“ befinden sich weder in der Verordnung noch in deren Erläuterungen.

Ohne die klare Verpflichtung, dass die Webportale der „Stromhändler“ verifizierbaren technischen Standards genügen müssen, besteht die Befürchtung, dass diese zu Selbstbedienungsläden für Hacker werden. Darauf, wie umfangreich das Privatleben durch Smart Meter ausspioniert werden kann, hat die ARGE DATEN bereits mehrfach hingewiesen (http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDA...) - nicht auszudenken wenn derartige Daten in falsche Hände gelangen.

ARGE DATEN fordert zentrales Verbrauchsinformationsportal

Neben zahlreichen Verbesserungsvorschlägen an der DAVID-VO 2012, hält die ARGE DATEN, aufgrund der oben genannten Kritikpunkte, die Schaffung einer zentralen, unabhängigen Smart Meter Webplattform für sinnvoll. Ganz nach dem Vorbild der Durchlaufstelle - der Datendrehscheibe über die der Zugriff auf Vorratsdaten stattfinden soll (http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDA...) könnte so ein zentrales Portal geplant werden in das sämtliche Netzbetreiber und Lieferanten ihre Daten einspielen und Konsumenten ihr Verbrauch präsentiert wird.

Dadurch wäre eine für sämtliche Konsumenten standardisierte, sinnvolle, flexible und unabhängige Verbrauchsdarstellung möglich. Gleichzeitig würde sich bei einem Wechsel des Netzbetreibers oder des Lieferanten nichts für diese ändern - im Gegenteil, Konsumenten könnten unmittelbar feststellen ob sich der Wechsel ausgezahlt hat.

Zudem würde die Schaffung eines zentralen Portals insgesamt weit weniger Kosten verursachen als Eigenentwicklungen zahlreicher Netzbetreiber / Lieferanten. Und auch Probleme der IT-Sicherheit lassen sich an einer zentralen Stelle leichter beherrschen als bei vielen unterschiedlichen Lösungen.

Aspekte des Datenschutzes könnten ebenfalls leicht zentral berücksichtigt werden. Da Messdaten von Smart Metern, vor deren Übermittlung an den Netzbetreiber, ohnehin mit einem kundenbezogenen Schlüssel verschlüsselt werden müssen (§ 3 Z 7 IMA-VO 2011), könnten Verbrauchswerte verschlüsselt an eine zentrale Verbrauchsinformationsplattform übermittelt werden. Zugriff hätten in diesem Fall nur die jeweiligen Kunden bzw. von diesen berechtigte Personen z.B. Energieberater - der Betreiber der Plattform, z.B. die E-Control, hätte keinen Zugriff auf die Daten.

Mietervereinigung gegen die Zwangsbeglückung durch Smart Meter

Ob bzw. in welchem Ausmaß Smart Meter überhaupt zum Strom sparen beitragen können ist fraglich. Nun soll es auch noch „Stromhändlern“ überlassen werden wie diese ihre Kunden über deren Verbrauch informieren und Ratschläge geben wie der Verbrauch verringert werden kann. Selbst wenn Sicherheits- und Datenschutzaspekte außer Acht gelassen werden ist klar, dass dieses Konzept nicht aufgehen kann. Völlig ungeklärt ist auch die Frage, in welcher Höhe sich die Kosten für Smart Meter bewegen werden und wer diese letztendlich bezahlen muss.

Die Mietervereinigung hat daher eine Petition gestartet die, die Zwangseinführung von Smart Metern bis zur vollständigen Klärung der Kosten-, Datensicherheits- und Datenschutzfragen verhindern soll (https://mietervereinigung.at/default.aspx?id=559). Die Petition wurde bereits von mehreren tausend Menschen unterzeichnet. Wenig verwunderlich, ist doch eine Ende Mai 2012 präsentierte Studie zu dem Schluss gekommen, dass Konsumenten selbst entscheiden wollen ob sie einen Smart Meter erhalten oder nicht (http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDA...).

Das Fazit kann daher nur lauten, dass die zwangsweise Einführung von Smart Metern, bei der wichtige Entscheidungen „Stromhändlern“ überlassen und (Daten)Sicherheitsaspekte nicht beachtet werden, kaum dazu beitragen wird, dass Energie effizienter genutzt wird.

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