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2004/03/18 WARNUNG vor dem Kauf von e-Mail-Adressen
Handel mit e-mail-Adressen auch in Österreich immer beliebter - Fehlerhafte Datenschutzbestimmung begünstigt Handel mit Mailadressen - Käufer von Mailadressen haften für die Verwendung

Handel mit e-mail-Adressen auch in Österreich immer beliebter

Nach unserem Bericht zur SPAM-Problematik wurde uns ein Briefwechsel vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass ein österreichischer Adressenverlag (Name der ARGE DATEN bekannt) Handel mit Mailadressen betreibt, obwohl diese Mailadressen in der Sperrliste der RTR eingetragen sind.

Immer mehr österreichische Adressenverlage haben SPAM und den Handel mit Mailadressen als lukrativen Geschäftszweig entdeckt. Führend in diesem Bereich ist die Lifestyle/Schober-Gruppe und - wieder einmal - Herold.

Zulässig ist der Handel mit Mailadressen dann, wenn der Betroffene dem ausdrücklich zugestimmt hat. Das bloße 'zusammenklauben' aus öffentlichen Quellen und der Handel damit berührt eine Grauzone des Datenschutzes. Zulässig wäre das nur bei Firmenmailadressen, sofern sie nicht in der Sperrliste der RTR eingetragen sind.


Fehlerhafte Datenschutzbestimmung begünstigt Handel mit Mailadressen

Auf Grund einer fehlerhaften Umsetzung der EU-Datenschutzbestimmung ergeben sich aus dem TKG und dem DSG2000 unterschiedliche Schutzniveaus. Als "schutzwürdig" werden in Österreich nur nicht veröffentlichte Daten angesehen, d.h. eine veröffentlichte Mailadresse darf von einem Adressverlag ermittelt, gespeichert und damit auch gehandelt werden.

Laut TKG ist jedoch die Verwendung privater Mailadresse zu Werbezwecken an die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen gebunden, unabhängig davon, ob die Mailadresse öffentlich zugänglich ist oder nicht.

Damit ergibt sich für Firmen, die Mailadressen kaufen, die unangenehme Situation, dass sie möglicherweise "legal" (im Sinne des DSG2000) gesammelte Mailadressen kaufen, diese aber trotzdem nicht verwenden dürfen, da eine Ausdrückliche Zustimmung im Sinne des TKG fehlt. Eine ideale Rechtslage für die Adressenhändler, Adresskäufer und Konsumenten sind die Geschädigten.


Käufer von Mailadressen haften für die Verwendung

Darüber werden die Adresskäufer von den Datenhändler oft nicht ausreicend aufgeklärt. Mit dem Kauf der Mailadresse wird noch nicht das Recht zum Versenden von Werbemails erworben. Jeder Adresskäufer hat die Verpflichtung, sich darum zu kümmern, ob eine Mailadresse tatsächlich eine Firmenadresse ist und diese Adresse nicht in der RTR-Sperrliste eingetragen ist. Nur diese Adressen dürfen ungefragt eine Werbezusendung erhalten.

Stellt ein Mailadress-Käufer fest, das er Datenmaterial gekauft hat, dass nicht zu Werbezwecken verwendet werden darf, dann sollte er vom Adresshändler den Kaufpreis zurückfordern. Er hat auch gute Chancen allfällige sonstige Kosten, die ihm aus der Adressverwendung, z. B. Verfahrenskosten, Anwaltskosten aber auch Druck- und Postkosten unter dem Titel 'Schadenersatz' zurückzufordern.


Kein Mailadressen kaufen!

Es erscheint heuchlerisch, einerseits über die SPAM-Flut zu jammern, andererseits durch den Kauf von Mailadressen diese SPAM-Flut selbst zu fördern.

Der Handel mit Mailadressen muss generell als unseriös angesehen werden und alle österreichischen Unternehmen sollten Firmen, die diese 'Dienstleistung' anbieten, meiden.

SPAM-Geschädigte sollten sowohl eine Anzeige beim Fernmeldebüro durchführen, als auch die verantwortlichen Funktionäre des zuständigne WK-Fachverbands Werbung (http://www.fachverbandwerbung.at/de/organisation/vorstand.shtml) damit konfrontieren.

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andere --> http://www.fachverbandwerbung.at/de/organisation/vorstand.shtml
andere --> http://cwa.herold.at

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