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Google Street View - Wie verhindere ich Verletzungen der Privatsphäre?
Für diejenigen, die nicht möchten, dass Bilder über sie oder ihr Haus in Googles Street View Dienst aufscheinen, hat die ARGE DATEN einen Musterbrief entwickelt der dies verhindert (http://www.argedaten.at/streetview-nein-danke.html).

Googles Street View ist eine tolle Sache, kann man doch dank dieses Dienstes fremde Länder auf eine noch nie zuvor dagewesene  Art erkunden. In einer Minute spaziert man noch auf dem virtuellen Hollywood Boulevard, in der nächsten ist man schon im virtuellen Tokio oder in Sidney unterwegs. Und wenn man irgendwann genug von dem ganzen Großstadttreiben hat, kann man, je nach Geschmack, auf dem virtuellen Hawaii oder weiten Teilen der Mittelmeerküste entspannen.

Nur nicht an Griechenlands Küste, die dortige Datenschutzbehörde hat Google, vergangenen Sommer, nämlich ersteinmal verboten Aufnahmen zu machen. Dort hält man die Privatsphäre der Menschen für wichtiger als Googles (finanzielle, voyeuristische, oder gar gut gemeinten?) Interessen.

Warum Google Street View in die Privatsphäre eingreift

Warum aber machen Datenschützer Google dort einen Strich durch die Rechnung? So manch einer befürchtet, dass Street View Bilder für die Planung von Einbrüchen verwendet werden können, andere wollen im eigenen Garten nicht von Nachbarn „ausspioniert“ werden. Nicht zuletzt sollte aber jeder selbst bestimmen dürfen ob er oder sie im Internet (wenn auch mit „verwischtem“ Gesicht) gesehen werden will oder nicht - so sieht es auch der österreichische Gesetzgeber.

Und in Österreich? Österreich ist - wieder einmal - anders. Vorschnell wurde vor einem Jahr vom "geschäftsführenden" DSK-Mitglied Google Streetview eine Generalabsolution erteilt. Man habe nichts gegen die Aufnahmen und dann schaue man halt einmal.

Wem es nicht genügt auf Goodwill von Google zu hoffen, für den hat die ARGE DATEN ein Musterschreiben zum vorbeugenden Schutz gegen Google-Übergriffe verfasst (http://www.argedaten.at/streetview-nein-danke.html).

Die Bedenken gegen Streetview sind rasch zusammen gefasst:
- die hohe Kameraposition erlaubt Einblicke, die normalen Passanten nicht möglich sind
- Privatsphäre kann schon durch die Aufnahme verletzt werden, wenn jemand unvorteilhaft aufgenommen wird
- die Echtdaten gelangen direkt in die USA und halten als Selbstbedienungsladen für CIA, NSA und andere Paranoiaorganisationen her, sie werden auf unbestimmte Zeit aufbewahrt
- auch wenn Gesichter und Kennzeichen überpixelt werden, können Personen an Hand anderer Merkmale identifiziert werden, selbst diesesw überpixeln erfolgt nicht vollständig und fehlerfrei

Da auch Österreichs Straßen bald virtuell befahrbar sein sollen haben wir, für all jene die nicht in Street View aufscheinen wollen einen Musterbrief gestaltet der die Veröffentlichung eigener Bilddaten verhindern soll. Wo Google demnächst plant Aufnahmen zu machen findet man auf der Homepage http://maps.google.at/intl/de/help/maps/streetview/faq.html - die „überaus genaue“ Angabe, dass diese für das laufende Jahr geplant sind, kann dabei nur als deutliches Zeichen der Geringschätzung des Datenschutzes betrachtet werden. Auf derselben Homepage wird auch beschrieben, wie man bereits veröffentlichte Street View Bilder melden kann falls man datenschutzrechtliche Bedenken hat. Dazu ist es lt. Google notwendig das genaue Bild ausfindig zu machen und sich anschließend eines Webformulars zu bedienen. Google zufolge müsste man also laufend die Diensthomepage nach Bildern absuchen auf welchen man zu sehen ist. Da Google als Aufnahmezeitraum ein ganzes Kalenderjahr und als Aufnahmeort eine ganze Stadt angibt, müsste man theoretisch sämtliche Orte „absuchen“ an denen man sich in dieser Stadt im gesamten Aufnahme Jahr  aufgehalten hat - sofern man das überhaupt noch weiß. Dieses Vorgehen ist aus Unternehmenssicht natürlich sehr vorteilhaft - kann man so quasi kostenlos die eigene rechtliche Verantwortung an die Betroffenen selbst „outsourcen“  und erhält darüber hinaus noch zahlreiche kostbare „Pageviews“ (Zugriffe) von diesen, um ihre Persönlichkeitsrechte besorgten, Menschen.

Dass der Datenschutz dabei zu kurz kommt ist der österreichischen Datenschutzkommission (seit 1. Jänner 2014 Datenschutzbehörde) anscheinend egal - hat sie die Aufnahmen doch nicht untersagt. Während die deutschen Datenschutzbehörden bei Google ein Widerspruchsrecht bereits vor der Veröffentlichung durchgesetzt haben - man kann also schon im Vorfeld sicherstellen, dass beispielsweise Bilder des eigenen Hauses erst gar nicht veröffentlicht werden , reicht es der österreichischen DSK wenn Bilder, die in die Privatsphäre eingreifen, erst nach der Veröffentlichung und durch, mehr oder minder intensive, Recherchen des Betroffenen selbst, entfernt werden.


Unterlassungsaufforderung an Google schicken

Glücklicherweise sieht das der österreichische Gesetzgeber anders. Wie wir bereits in unserem Artikel „Google Street View - dürfen's denn das?“ beschrieben haben schützen in Österreich gleich mehrere Gesetze die eigene Privatsphäre.
Will man also nicht „Google-Mitarbeiter“ spielen und darauf warten, dass die eigene Privatsphäre durch die Veröffentlichung von Bildern bereits verletzt worden ist, sollte man bereits im Vorfeld der Veröffentlichung seiner eigenen Bilder widersprechen. Um ihnen dies zu erleichtern, haben wir dafür einen Musterbrief erstellt.

Wir empfehlen diesen an die Google Austria GmbH (Googles Österreichvertretung) zu schicken, da die Autos, welche die Aufnahmen für den Street View Dienst machen auf diese Firma zugelassen sind und Google Austria gemäß europäischem sowie österreichischem Recht daher für diese Datenverarbeitung verwantwortlich ist. Zur Sicherheit kann es ebenfalls ratsam sein, die Unterlassungsaufforderung auch an die deutsche Google Vertretung zu schicken, da die Möglichkeit besteht, dass Google Deutschland europarechtlich für die Street View Datenanwendung zuständig ist.

Sollte Google im Rahmen des Widerspruchsverlaufes, weitere Daten zur eindeutigen Identifikation anfordern, so kann man diese falls man nicht möchte, dass Bilder des eigenen Hauses veröffentlicht werden, unter genauer Angabe der Adresse bzw. falls vorhanden der Katasterzahl, an das Grundbuch verweisen. Sollte man nicht wünschen, dass Fotos der eigenen Person online gestellt werden, sollte die Zusendung eines erkennbaren Passfotos jedenfalls ausreichen. Im Zweifelsfall liegt es an Google weitere Recherchen anzustellen.


Kontaktdaten falls die Unterlassungsaufforderung nicht klappt

Sollte dem Widerspruch gegen die Verwendung der eigenen Bilder nicht nachgekommen werden, so empfehlen wir sich mit Googles Country Manager für Österreich in Verbindung zu setzen:
Dr. Karl Pall, Country Manager Österreich
fon +43 1/230 60 61 02 / +43 664/140 33 59
fax +43.1.2306061.01 (störanfällig, mehrmals probieren)
mail charly@google.com
Weitere Google Kontaktdaten: (http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=GOOGLE)

Was den Österreichern an Peinlichkeiten und Bloßstellungen noch bevorsteht liefern unter anderem die beiden Webseiten http://www.streetviewfun.com/ und http://streetviewr.com/. Wenige der abgebildeten werdens wirklich lustig finden.
http://www.streetviewfun.com/2008/upside-down-2/ (Original)
http://www.e-monitoring.at/static/upside-down.pdf (Sicherungskopie)

PS: Gerne hätten wir diesem Artikel hübsche Street View Bilder der Ganzen Welt hinzugefügt, aber Fotos von ihnen, ihrem Haus und ihrer Nachbarschaft sind oder werden „Copyright by Google“ - das heißt Google wird Eigentümer der Fotos von ihnen (ihrem Haus) und gestattet ihnen nicht einmal diese für sie selbst zu kopieren - interessant.

mehr --> Street View - Registrierungsunterlagen

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