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2014/04/01 WhatsApp Übernahme: Was ändert sich für Nutzer?
Philipp Hochstöger
Bis jetzt keine Änderungen der AGB und Datenschutzbestimmungen - Änderung der Nutzungsbedingungen aber wahrscheinlich - Facebook Messenger weitaus interessierter an Daten - Zusammenlegung der beiden Dienste aber unwahrscheinlich - Wettbewerbsbehörde aufgefordert Übernahme zu untersuchen - Abmeldung zu empfehlen

Die Übernahme von WhatsApp durch Facebook hat für viel Aufsehen gesorgt. Datenschützer rufen zum Boykott von WhatsApp auf und Massen von Usern kehren WhatsApp den Rücken. Dabei gilt WhatsApp seit jeher nicht als der Sicherste unter den Messengern. Doch konnten bis jetzt weder die teilweise massiven Sicherheitslücken, noch die nicht dem europäischen Datenschutzstandard entsprechenden Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Menschen davon abschrecken, WhatsApp zu nutzen.

Daher mag es etwas naiv anmuten, sich erst jetzt von WhatsApp zu verabschieden und Facebook als Grund zu nennen. Doch besser jetzt als nie, denn eine Verknüpfung von Userdaten der beiden Unternehmen ist mehr als wahrscheinlich.

Bisherige Datenschutzbestimmungen schon problematisch

Für Nutzer hat sich mit der Übernahme nicht viel verändert. Die Zugriffsrechte, die man der App beim Download einräumen muss, sind bis dato ebenso gleich geblieben, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzbestimmungen. Nach diesen Bestimmungen wird das Adressbuch des Nutzers durchsucht und sämtliche Handynummern auf Server in den USA hochgeladen. Im nächsten Schritt werden die einzelnen WhatsApp User dann miteinander verbunden. Telefonnummern, die kein WhatsApp Profil haben, werden als Hash gespeichert. Bei Anmeldung des neuen Nutzers mit dieser Telefonnummer werden die Verbindungen zu den entsprechenden Nutzern aktiv.

Bedenklich ist dabei, dass Kontaktdaten Dritter ohne deren Zustimmung übertragen werden und dass der Datenabgleich automatisch passiert. Dass dies nicht unbedingt notwendig wäre, zeigen andere Messenger Apps: Es gibt Alternativen zu WhatsApp, bei denen Adressbucheinträge nur nach ausdrücklicher Zustimmung gespeichert werden. Solche Apps können auch verwendet werden, wenn der Nutzer dem Auslesen seiner Adressbucheinträge nicht zustimmt.

WhatsApp (bis jetzt) keine Datenkrake

Besonders wird in den Datenschutzbestimmungen herausgestrichen, welche Daten nicht erhoben werden: Außer den Telefonnummern werden weder Namen, E-Mail Adressen oder andere Kontaktdaten aus den Adressbüchern oder Kontaktlisten der Nutzer abgerufen. Die Zuordnung der Telefonnummern zu den entsprechenden Namen soll also lokal auf dem Telefon erfolgen. Nach eigenen Angaben ist der Dienst auch nicht an Standortdaten der Nutzer interessiert.

Ebensowenig soll WhatsApp ein Interesse an den Inhalten der Nachrichten haben. In den Datenschutzbestimmungen wird festgeschrieben, dass Inhalte nicht gespeichert werden, es sei dann, dass eine Nachricht nicht zugestellt werden kann, weil der Empfänger nicht online ist. Die Nachricht wird aber nach 30 Tagen gelöscht, wenn eine Zustellung bis dahin nicht möglich ist.

Im Vergleich: Facebook Messenger

Versendet man Nachrichten im Vergleich dazu mit dem Facebook Messenger, werden Inhalte sehr wohl gespeichert. Selbst Entwürfe, die niemals versendet wurden, werden von Facebook gespeichert. Sogar Nachrichten, die vom User gelöscht werden, werden von Facebook weiterhin aufbewahrt. Facebook ist auch an Status Updates interessiert, die niemals öffentlich gemacht werden. Wird etwas in das Status- Feld getippt, wird es gespeichert, auch wenn der Status niemals die Öffentlichkeit erreicht.

Keine Zusammenlegung der beiden Dienste

Wie von beiden Seiten klargemacht wurde, wird eine Zusammenlegung nicht erfolgen. Zu groß wäre wohl die Gefahr, WhatsApp Nutzer zu vertreiben. Das heißt aber nicht, dass die Nutzerdaten beider Unternehmen nicht miteinander verknüpft werden.

Daten werden verknüpft

In den Datenschutzbestimmungen von WhatsApp steht, dass sich WhatsApp im Falle das Kaufes das Recht vorbehält alle Nutzerdaten zu übertragen. Dass auf kurz oder lang eine Verknüpfung der personenbezogenen Daten der beiden Unternehmen passieren wird, ist höchst wahrscheinlich. Ob sich Facebook mit Telefonnummern zufrieden geben wird, ist aber zu bezweifeln. Dies vor allem aus dem einfachen Grund, dass Facebook jetzt schon an das Adressbuch der Nutzer gelangt. Wer die Facebook App auf dem Smartphone nutzt, gestattet auch den Zugriff auf die darauf gespeicherten Kontakte. Viel interessanter für Facebook wäre aber die Auswertung der über WhatsApp kommunizierten Nachrichten. Bei derzeit 450 Millionen WhatsApp Usern und bis zu 50 Milliarden versendeten Daten wäre das ein sehr lukratives Geschäft.

Änderung der Nutzungsbedingungen wahrscheinlich

Zwar sehen die Datenschutzbestimmungen von WhatsApp bis jetzt keine Speicherung und Verwertung der Daten ihrer Nutzer vor. Ebensowenig die Schaltung von Werbung, dem Hauptgeschäft von Facebook. In der Privacy Policy von WhatsApp heißt es: „We are not fans of advertising. WhatsApp is currently ad-free and we hope to keep it that way forever. We have no intention to introduce advertisement into the product, but if we ever do, will update this section.” Doch, dass Facebook die ursprünglichen Nutzungsbestimmungen der Unternehmen ändert, die übernommen werden, zeigte sich auch schon in der Vergangenheit. So auch nach der Übernahme von Instagram. Die Geschäftsbedingungen von Instagram sehen nun einen umfassenden Datenaustausch zwischen Instagram und Facebook vor. Es bestehen also gerechtfertigte Bedenken, dass auch die Nutzungsbedingungen von WhatsApp geändert werden, um an die Daten der User zu gelangen.

Beschwerde bei Wettbewerbsbehörde

Genau aus diesen Gründen haben zwei amerikanische Bürgerrechtsorganisationen Beschwerde bei der Federal Trade Commission (FTC) eingelegt. Die an sich positive Haltung von WhatsApp zur Wahrung der Privatssphäre sei nicht vereinbar mit der Praxis von Facebook möglichst viele Daten zu sammeln. WhatsApp Nutzer seien getäuscht worden, da man immer betont habe sich nicht für Nutzerdaten zu interessieren und diese auch nicht für Werbezwecke zu sammeln. Facebook werde die Daten, wie man am Beispiel Instagram gesehen hat, aber sehr wohl verwenden.
In der Beschwerde wird der FTC aufgefordert eine Untersuchung einzuleiten, um zu klären, ob Facebook die Daten von WhatsApp- Nutzern einsehen darf und die Übernahme zu stoppen, bis klar ist, wie die beiden Unternehmen tatsächlich zusammenarbeiten werden.

Resümee

Auch wenn sich bis jetzt für die Verwendung von WhatsApp noch nicht viel verändert hat, ist eine Abmeldung von WhatsApp zu empfehlen. Jeder WhatsApp Nutzer sollte sich bewusst sein, dass die Kommunikation unverschlüsselt passiert, der Inhalt der Nachrichten also dem Betreiber zugänglich ist. Bei wem dies angesichts der Facebook Übernahme Unbehagen auslöst, der sollte sich nach einer Alternative umschauen.




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