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Wie gegen veraltete Google-Earth Aufnahmen vorgehen?
Philipp Hochstöger
Veraltete Google-Earth Einträge können nachteilig sein - Google hat Daten auf Antrag zu aktualisieren

Der Betroffene versuchte seit einigen Monaten ein Grundstück in guter Lage zu verkaufen. Es ist nicht unüblich, dass sich potentielle Kunden vor der Begehung einen ersten Überblick über Lage und unmittelbare Nachbarschaft des Grundstücks machen und nutzen zu diesem Zweck Google Earth. Auf dem Grundstück befand sich laut Google Earth eine abgerissene Lagerhalle, sowie andere dem Verkauf nicht förderliche Begebenheiten. Als der Betroffene das Grundstück zum Verkauf anbot, war die Lagerhalle abgerissen und der Zustand des Grundstücks verbessert. Dass die Aufnahmen auf Google Earth veraltet waren, fiel dem Betroffenen erst nach einem Anruf eines Maklers auf, der ihn fragte, wer den Abriss der Lagerhalle zahle. Mit der Bitte um Hilfestellung wandte sich der Betroffene an die ARGE Daten.

Google hat die verarbeiteten Daten auf Antrag des Betroffenen zu aktualisieren: Nach § 27 DSG hat jeder Auftraggeber unrichtige oder entgegen den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes verarbeitete Daten richtigzustellen oder zu löschen, und zwar auf begründeten Antrag des Betroffenen. Im vorliegenden Fall hat Google offensichtlich falsche Daten verarbeitet. Google hat daher auf Antrag die Daten richtigzustellen (zu aktualisieren). Betroffene können zu diesem Zweck unseren Musterbrief verwenden (http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDA...). Wir empfehlen den Musterbrief eingeschrieben an Google Austria und auch Google USA zu verschicken.

Wird die Aktualisierung verweigert, können sich Betroffene an die ARGE Daten wenden.


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