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2003/11/11 WARNUNG vor bedenklichen Einschalt-Offert
Dubioses Unternehmen bietet unter 'Herold Inc' Eintragungen in Branchenverzeichnis an - Aussehen wirkt wie Rechnung der bekannten Herold-Firma - Keinesfalls einzahlen - Rechtslage schon mehrfach behandelt - HEROLD/Mödling sollte gegen Firma vorzugehen - Mahn- und Abzockwellen werden zunehmen

Dubioses Angebot

Im Stil der sogenannten 'Überseh-Rechnungen' verschickt 'Herold Inc' flächendeckend Einschaltofferte für ein Branchenverzeichnis Österreich.

Offensichtlich wird eine zweifache Irreführung bezweckt. Erstens sollen die Begriffe 'Branchenverzeichnis' und 'Herold' den Eindruck erwecken, es handle sich um das bekannte Businessprodukt der Firma 'Herold Business Data'.

Zum Zweiten ist das Offert im Stil einer fälligen Rechnung ausgestellt und kann daher zur irrtümlichen Einzahlung verleiten. Besonders gefährdet sind jene Unternehmen, die tatsächlich bei Herold Business Data kostenpflichtige Eintragungen haben und jetzt eine Rechnung erwarten.


Keinesfalls zahlen

Derartige Rechnungen sollten keinesfalls eingezahlt werden. Der OGH hat sogar schon festgestellt, dass derartige Einzahlungen unter bestimmten Umständen auch rückgefordert werden können. Dies dürfte jedoch bei der vorliegenden Firma auf praktische Probleme stoßen, da als Gerichts- und Erfüllungsort 'Delaware USA' angegeben wird und in Österreich nur ein St.Pöltner Postfach existiert.

Die grundsätzliche Rechtslage haben wir schon im April behandelt (http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?question=PUB-TEX...)


Herold/Mödling aufgefordert, gegen Unternehmen vorzugehen

Die direkt angeschriebenen Unternehmen und Personen habe derzeit nur geringe Möglichkeiten gegen diese Machenschaften vorzugehen. Gerade das Datenschutzrecht, das einen Ansatz bieten könnte (Zweckwidrige Verwendung von persönlichen Daten), kann gegen eine US-Firma praktisch nicht angewandt werden.

Herold Business Data distanziert sich von den Machenschaften dieser Firma (siehe Link). Aus der Sicht der ARGE DATEN wäre es jedoch vorteilhaft, auch mittels UWG-Klage vorzugehen. Als unmittelbarer Konkurrent besteht dazu die Möglichkeit. Darüber hinaus ist zwar der Firmensitz in den USA, die handelnden Personen befinden sich aber in der Regel im Inland und/oder in deutschsprachigen Ländern.


Mahn- und Abzockwellen werden zunehmen

Nach der Aktion des Rechtsanwalts Novak (http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?question=PUB-TEX...) müssen sich Unternehmen mit 'Herold Inc' innerhalb kurzer Zeit schon zum zweiten Mal mit dubiosen Schreiben auseinandersetzen.

Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'Besonders die leichte Verfügbarkeit personenbezogener Informationen und eine nicht mehr zeitgemäße Definition des Begriffs 'veröffentlichte Daten' ermöglichen es immer mehr Firmen, einen fragwürdigen Datenhandel zu betreiben.'


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