2014/07/01 Vorratsdatenspeicherung ist Geschichte - VfGH erteilt Regierung kräftige "Watsche"
Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) ersatzlos aufgehoben - Bundesregierung bloßgestellt - rasche Reaktion auf EuGH-Urteil - unzumutbarer Eingriff in Privatsphäre und Grundrechte - bisherige Regelung wirkungslos in der Terrorbekämpfung - Kundmachung des Bundeskanzlers zur Aufhebung der Vorrats-Gesetze
Vorratsdatenspeicherung vom VfGH ersatzlos aufgehoben
Am Freitag 27.6.2014 hat der VfGH die österreichische Version der Vorratsdatenspeicherung ersatzlos aufgehoben. Nur drei Monate nach dem eindeutigen EuGH-Urteil hebt der VfGH die österreichischen Vorratsdatenbestimmungen vollständig und ohne Übergangsfrist auf. Gegen den erbitterten Widerstand der österreichischen Bundesregierung, diese hatte noch zuletzt die Regelungen verbissen verteidigt.
Selbst Justizminister Brandstetter musste in seinem Vorratsdaten-Bericht (siehe Justizminister Brandstetter: Vorratsdaten nicht zur Terrorbekämpfung verwendet) eingestehen, dass selbst bei den Alltagsdelikten, bei denen Vorratsdaten zur Aufklärung herangezogen wurden, in den überwiegenden Fällen kein Ermittlungserfolg zu verzeichnen war.
Hans G. Zeger: "Acht Millionen ÖsterreicherInnen unter Generalverdacht zu stellen, ihr Kommunikationsverhalten und ihre Privatsphäre auszuspähen und trotzdem nicht einmal Hendl-Diebe zu fassen, das ist eines Rechtsstaats unwürdig. So kann die Argumentation des VfGH kurz zusammengefasst werden."
Überraschend am Urteil ist bloß, dass es so rasch erfolgte, keine Übergangsfrist vorsieht und eine vollständige Aufhebung brachte. Ein in der Geschichte des Verfassungsgerichtshofes beispielloses Vorgehen.
Bundesregierung bloßgestellt - Politik wird an Gerichte delegiert
Unmittelbar nach dem EuGH-Urteil (EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung - Österreich hat Anpassungsbedarf) hätte die österreichische Bundesregierung die Chance gehabt, noch realtiv ehrenvoll aus der unseeligen Vorratsspeichergeschichte auszusteigen. Noch im April forderte die ARGE DATEN den Nationalrat auf, die Vorratsdatenspeicherung sofort und kompromisslos aufzuheben.
Damit wäre die Bundesregierung dem VfGH-Urteil zuvor gekommen und hätte sich den jetzt verkündeten Grundrechts-GAU erspart. Es wäre dies auch ein wichtiges Signal für alle BürgerInnen gewesen, dass der Regierung Grundrechte und Verfassung wichtig sind.
Tatsächlich präsentierte sich die Regierung handlungsunfähig, wieder einmal mussten Gerichte gesellschaftspolitische Aufgaben übernehmen.
Position der ARGE DATEN eindrucksvoll bestätigt
Seit Beginn der Debatte zur Vorratsdatenspeicherung vor neun Jahren hat die ARGE DATEN unermüdlich den rechtsstaatlichen Sündenfall kritisiert (http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=VORRATSDATENSPE...). Mit der Vorratsdatenspeicherung wurde erstmals flächendeckend die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt.
Noch ist die Vorrastdatenspeicherung nicht Geschichte, es ist zu befürchten, dass sowohl auf EU-Ebene, als auch in Österreich eine ähnliche Regelung unter neuem Gewand erscheint. Gerade das österreichische Parlament hat sich in der Vergangenheit durch sogenannte Kopiergesetze profiliert. Vom VfGH aufgehobene Gesetze wurden als Verfassungsgesetze verabschiedet und damit der VfGH-Kontrolle entzogen. Die Verteidigung der Grundrechte gegen eine überwachungswütige Regierung ist noch nicht beendet.
Vorratsdatenspeicherung ist Geschichte - Kundmachung des Bundeskanzlers
Mit 30. Juni 2014 erfolgt per Kundmachung (BGBl. I Nr. 44/2014 https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokum...) durch Bundeskanzler Faymann auch das offizielle Ende der Vorratsdatenspeicherung. Wirksam ist die Kundmachung am darauffolgenden Tag, dem 1. Juli 2014.
Ab diesem Zeitpunkt müssen alle bisherigen Bestände unverzüglich gelöscht werden, neue Vorratsdaten dürfen nicht mehr angelegt werden. Ein unrühmliches Kapitel österreichischen Überwachungswahns ist zu Ende. Neben der Missachtung von Grundrechten wurden auch mehrere Millionen Euro in den Sand gesetzt, Geld das für echte Kriminalitätsbekämpfung fehlte.
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