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Wie schütze ich mich vor unerwünschten Zusendungen und Werbeanrufen?
DSGVO Art 17, 21; TGK 107; GewO § 151
Beschreibung der verschiedenen Arten unerwünschter Zusendungen und Werbekontakten sowie Möglichkeiten etwas dagegen zu unternehmen - Tätigkeit der Adressenverlage/Datenhändler - Direktmailings - Werbematerial an der Wohnungstür - Zusendungen ohne persönliche Anschrift - Zustellung von Werbung per Fax oder E-Mail - Werbung per Telefon

Zusendung per Post mit persönlicher Anschrift (als 'Direktmailing' bezeichnet)

Der wirkungsvollste Schutz ist es, eine unerwünschte Postsendung nicht anzunehmen. In diesem Fall streicht man seine eigene Adresse durch, schreibt 'Nicht angenommen' drauf und wirft das Poststück in den nächsten Aufgabebriefkasten. Der Absender muss das Poststück entgegennehmen und wird in der Regel auch Strafporto bezahlen müssen (für den zusätzlichen Retournierungsaufwand). Achtung! Sobald Sie jedoch eine Briefsendung öffnen, gilt sie als zugestellt und kann auf diesem Weg nicht mehr zurückgeschickt werden. Sie müssen sich daher entscheiden, ob Neugierde oder Retournierung die Oberhand gewinnen.

Zusendungen im Zuge von Direktmailings, die Adressenverlage organisieren, können Sie vermeiden, indem Sie sich auf Dauer in die sogenannte 'Robinsonliste' eintragen lassen. Der Eintrag ist ein gesetzliches Recht (§ 151 GewO), erfolgt kostenlos durch Einsendung einer kurzen formlosen Mitteilung - z.B. per Postkarte, Fax oder E-Mail - unter Angabe Ihrer genauen Anschrift (einschließlich Vornamen, Nachnamen und eventueller Titel) an:

Fachverband Werbung und Marktkommunikation
Wiedner Hauptstraße 73/2. Stock, 1040 Wien
Fax: +43(0)5 90 900 - 285
Mail: werbung@wko.at

Alternativ ist ein Eintrag auch online unter: https://apppool.wko.at/robinsonliste/ möglich.

Es reicht die Formulierung "Ich untersage die Verwendung meiner Daten für Werbezwecke." Den Eintrag in die Robinsonliste sollten Sie sich bestätigen lassen, und diese Bestätigung gut aufbewahren.

Es ist jedoch zu beachten, dass man bei der derzeitigen 'Robinsonlisten'-Lösung nicht aus irgendwelchen Dateien gelöscht wird, sondern in eine zusätzliche Liste eingetragen wird und die Adressenverlage verpflichtet sind, diese Liste zu verwenden, um alle darin enthaltenen Personen von Postzusendungen auszuschließen. Beachten Sie aber auch, dass der Eintrag nur für eine Person gilt, daher zur wirksamen Vermeidung von Zusendungen ein Eintrag für jedes Familienmitglied notwendig ist.

Stammt die Adresse aus einem Kontakt mit der absendenden Organisation, z.B. weil Sie dort Kunde sind, als Interessent angefragt haben oder an einem Preisausschreiben teilgenommen haben, nützt Ihnen die Robinsonliste nichts, Sie müssen der Datenverarbeitung widersprechen (siehe Widerspruchsrecht gemäß 21 DSGVO) oder eine Löschung Ihrer Daten verlangen (siehe Löschungsrecht gemäß 17 DSGVO). Die Löschung ist nur dann möglich, wenn Ihre Daten bei der Organisation nicht mehr benötigt werden, z.B. wenn Sie als Kunde alle offenen Rechnungen bezahlt haben und keine Geschäftsbeziehung mehr besteht.

Wesentlich effizienter sind entsprechende einzelne Löschungs- und Widerspruchsbegehren bei einzelnen Unternehmen und Adressenverlagen. Da die wenigsten Menschen eine Kundenbeziehung zu einem Adressenverlag haben, müssen die Daten gelöscht werden. Für ihre Mitglieder übernimmt die ARGE DATEN einen entsprechenden Monitoring-Dienst. Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmacht. Es genügt dann, unerwünschte persönlich adressierte Postzusendungen mit Eingangsdatum an uns weiter zu leiten. Wir führen dann die entsprechenden Verfahren durch.

Zusätzlich besteht jedoch auch die Möglichkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen. Dies bedeutet, dass ein Adressenverlag die Verarbeitung von persönlichen Daten auch dann unterlassen muss, wenn er sie von Dritten (nicht vom Betroffenen) erhalten hat oder aus öffentlichen Quellen recherchiert ('Telefonbuch') hat. Damit der Widerspruch wirksam wird, ist es nicht notwendig, dass man vorher der Datenverarbeitung zugestimmt hat oder dass irgendeine andere Geschäftsbeziehung zum Adressenverlag/Direktmarketingunternehmen besteht. Der Betroffene kann jederzeit der Verarbeitung seiner Daten zu Zwecken des Direktmarketings widersprechen.


Zustellung von Werbematerial an Ihre Wohnungstür

Es ist Ihr persönliches Recht, zu entscheiden wer was an Ihrer Wohnungstür ablagern darf. Dazu gehört auch das Deponieren von Werbematerial oder Produktmustern. Sehr oft nutzen Einbrecher behängte Wohnungs-/Haustüren als Hinweis, dass eine Wohnung leer steht oder selten genutzt wird und brechen in derartigen Wohnungen bevorzugt ein.

Es wurden standardisierte Aufkleber geschaffen die unter "Die Werbemittelverteiler", Postfach 500, 1230 Wien, Kennwort "Bitte keine unadressierte Werbung" bestellt werden können. Es muss ein ausreichend frankiertes und mit der eigenen Adresse versehenes Kuvert beigelegt werden. Pro Kuvert können maximal zwei Aufkleber versendet werden. Sind zwei Aufkleber gewünscht, ist dies bei der Bestellung mitzuteilen. Die Aufkleber müssen deutlich sichtbar außen am Postkasten und an der Wohnungstür angebracht werden.

Die Aufkleber sind mit einem Ablaufdatum versehen. Ist auch nach dem Ablauf der Aufkleber keine Werbung erwünscht, müssen rechtzeitig neue Aufkleber bestellt werden. Die Zusendung von 'Anti-Werbeaufklebern' kann zwei bis drei Wochen dauern.

Für Fragen zum "Anti-Werbeaufkleber" gibt es eine eigens dafür eingerichtete Hotline Tel.-Nr.: 01/908 308. Betreiber des Postfachs ist eine privatrechtliche Vereinigung von Werbemittelzustellern, von der die WKO-Fachgruppe Werbung behauptet, damit in keiner Verbindung zu stehen.

Neben dem 'Standard-Aufkleber' können auch selbst gestaltete Aufkleber/Hinweisschilder angebracht werden. Diese bedürfen keines Ablaufdatums und müssen zeitlich unbegrenzt beachtet werden.

Leider war in diesem Bereich die Politik bisher säumig und es gibt keinen direkten Rechtsanspruch auf Einhaltung der Aufforderung. Die Einhaltung erfolgt auf "freiwilliger Basis", wird der Aufforderung zuwidergehandelt und trotzdem Werbematerial an die Tür gehängt, dann muss eine Besitzstörungsklage eingebracht werden. Geklagt werden muss der Verursacher der Besitzstörung - in diesem Fall der Werbemittelverteiler. Eine Klage gegen das beworbene Unternehmen ist nicht möglich.


Werbematerial ohne persönliche Anschrift

Ein 'Anti-Werbeaufkleber' gilt für alle Werbematerialien ohne persönlicher Anschrift, auch für per Post zugestellte Materialien.


Zustellung von Werbung per Fax oder E-Mail

Gegen elektronische Werbezustellung per Fax, E-Mail usw muss man vorbeugend nichts unternehmen, da dies generell, ohne eigene Zustimmung, verboten ist und man, wenn man sich belästigt fühlt, Anzeige gemäß § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) machen kann.


Werbung per Telefon

Diese ist, wie Werbefax und Werbemail an Konsumenten, verboten. Hier kann ebenfalls gemäß § 107 TKG Anzeige erstattet werden. Empfohlen wird jedoch im Zuge des unerwünschten Anrufes möglichst viele Details vom Anrufer zu erfragen, im besonderen Namen und in wessen Auftrag er anruft. Sie haben ansonsten ein Beweisproblem für den Anruf. Anrufe zum Zwecke der Marktforschung oder Telefonumfragen fallen nach Ansicht der RTR-GmbH nicht unter § 107 Abs. 1 TKG da die RTR GmbH in diesen Anrufen keinen Werbezweck erkennen kann.


Zusammenfassung

Am wirksamsten wird unerwünschte Werbung durch möglichst zurückhaltende Datenweitergabe vermieden. Bedenken Sie, dass immer, wenn Ihnen jemand etwas gratis verspricht, Sie trotzdem dafür zahlen, entweder durch Kauf eines anderen Produktes, indirekt, weil man Sie als zukünftigen Kunden zu gewinnen hofft oder - was immer öfter der Fall ist - durch Preisgabe persönlicher Daten. Bedenken Sie, dass ein Datensatz mit Ihrem Namen, Adresse und Geburtsdatum + 10-20 Angaben, welche höherwertigen Konsumprodukte Sie im letzten Jahr genutzt haben, zwischen 50 - 500 EUR Wert ist.

Haben Sie einmal eine unerwünschte Sendung in den Händen, ist der bequemste und billigste Weg, diese mit dem Vermerk 'Nicht angenommen' im nächsten Postkasten zu entsorgen. Eintragungen in Robinsonlisten bergen immer die Gefahr, dass diese Daten wieder in unerwünschter Weise weitergegeben werden.

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