|
DSG 2000 § 7, DSG 2000 § 47 Viele wissenschaftliche oder statistische Daten sind bei ihrer Durchführung auf Daten Betroffener angewiesen, um daraus Stichproben zu ziehen und in der Folge Erhebungen durchzuführen. Im Folgenden wird erläutert unter welchen Umständen solche Daten verwendet werden dürfen. Grundsätzlich ist nach §47 DSG die Übermittlung von Adressdaten eines Auftraggebers an Dritte für Benachrichtigungen und Befragungen nur mit Zustimmung der Betroffenen vorgesehen. Dafür ist allerdings die Genehmigung der Datenschutzbehörde notwendig und die Verwendung der Daten ist nur für diesen bestimmten Zweck erlaubt. |
Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungsservice angeboten. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixabay, Shutterstock, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr. |
© ARGE DATEN 2000-2024 Information gemäß DSGVO | webmaster |