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Personenkennzeichnungsgesetz mit irreführendem Titel in Begutachtung - von Öffentlichkeit bisher weitgehend unbeachtet - Datenschutzkommission soll unvereinbare Aufgaben erhalten - Innenministerium soll zentrale Bürgerregisterbehörde werden - kaum kaschierter Lobbyismus für AustriaCard umfassende e-government-Regelung scheitert an Kompetenzwirrwar zwischen Ländern und Bund - ARGE DATEN hat Checkliste für sinnvollen e-government-Einsatz erstellt Personenkennzeichnungsgesetz mit irreführendem Titel in Begutachtung Während die allgemeinen Verwaltungsgebühren laufend erhöht werden, soll der elektronische Amtsweg grundsätzlich kostenfrei sein. Damit werden besonders sozial Schwache benachteiligt und auch jene Personen, die Ämter nur selten nutzen und daher die Risken einer elektronischen Abwicklung von Behördenwegen scheuen. Das System führt neben Meldergisterzahl/ZMR-Zahl (die es schon gibt) zusätzliche Personenkennzeichen ein, die jedoch alle aus der ZMR abgeleitet werden und auch jederzeit wieder zusammengeführt werden können. Das 6-köpfige DSK-Gremium klagt schon seit Jahren über Arbeitsüberlastung und verfügt weder über die fachlichen noch technischen Ressourcen, bis zu 8 Millionen Personenkennzeichen zu verwalten. Daher soll die tatsächliche Verwaltung beim BMI erfolgen. Das BMI erhält de facto Einblick in alle elektronisch geführten Behördenwege. Der Entwurf verschweigt die Kosten der Personenkennzeichen. Aus vergleichbaren Projekten, wie dem Aufbau des Melderegisters oder einer Infrastruktur zur digitalen Signatur ist jedoch bekannt, dass rund 10 EUR pro verwaltetem Datensatz und Jahr zu kalkulieren sind (inkl. Auskünfte, Korrekturen, Sicherheitsmaßnahmen usw.) Dieser Betrag kann aber erst ab mehreren hunderttausend Kennzeichen erreicht werden. Die Fixkosten für den Start dürften bei 2-3 Mio. EUR liegen, egal ob 5 Personen oder 300.000 tatsächlich ein Personenkennzeichen erhalten. Auch zu den Risken fehlerhaft eingesetzter Karten fehlt jede Aussage. Auch den Autoren des Entwurfs ist bewusst, dass das Kennzeichenregister auf Basis der bisherigen fehlerhaften ZMR-Daten nicht zu führen ist. Ein weiteres zentrales Dokumenten- und Namensregister ist daher schon in Vorbereitung. Trotz Absichtserklärungen der Regierung zur 'sicheren digitalen Signatur' aus dem Jahr 2000 und der Schaffung einer personell ausreichend besetzten Aufsichtsbehörde werden die heute bestehenden Angebote zur 'sicheren digitalen Signatur' ignoriert. Der Grund liegt darin, dass die Firma AustriaCard, die mit der flächendeckenden Vergabe der Bürgerkarte beauftragt werden soll, die sichere Signaturtechnologie nicht beherrscht. Es ist dies dieselbe Firma, die federführend beim Chipkartenprojekt der Schule Spengergasse tätig ist. Auf Grund der zersplitterten Verwaltungskompetenzen zwischen Bund und Ländern können keine verbindlichen gemeinsamen Standards definiert werden. Der Bürger braucht eine umfangreiche Infrastruktur (Computer/Internet/Chipkartenleser), die gerade bei weniger gebildeten und sozial schwächeren Personen nicht vorhanden ist. Störungen im technischen Betrieb, die dann zu einem verspäteten Einlangen von Anträgen führen, gehen vollständig zu Lasten der Bürger. Die vage in Aussicht genommene Aufstellung von Terminals in den Amtsräumen ist geradezu ein Schildbürgerstreich. Wenn man sowieso zu den Behörden gehen muss, kann der Behördenweg gleich persönlich erledigt werden. - sein Antrag sofort erledigt wird (dies könnte bei den meisten Bescheinigungen der Fall sein), - er eine verbindliche Terminzusage zum nächsten Erledigungsschritt erhält (wenn etwa mehrere Ämter/Stellen beteiligt sind), - sein Antrag sofort abgelehnt wird, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind (etwa bei Förderansuchen), - sein Antrag an die richtige Stelle weitergeleitet wird, wenn er an der falschen eingebracht wurde, - verbindliche Auskunft über die zuständige Stelle erhält, - er über alle möglichen Alternativen zu seinem Antrag informiert wird (etwa Fördermöglichkeiten aus anderen Kompetenzbereichen), - sein Antrag auch dann erledigt wird, wenn einzelne Unterlagen und Nachweise nicht mitgebracht wurden, weil diese der Bearbeiter Online bei anderen Behörden anfordern kann (z.B Meldebestätigungen, Strafregisterbescheinigungen, ...). mehr --> http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/StellungnahmeEGovernmentGesetz.pdf |
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