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2003/06/13 e-banking - EG-Richtlinie bringt Bewegung ins Onlinebanking
EG-Richtlinie Fernabsatz für Finanzdienstleister schließt weitere e-commerce-Lücke - Umsetzung bis Oktober 2004 notwendig - europaweites Online-Banking möglich - Durchdringung im Online-Banking extrem unterschiedlich - weitere Bereiche, wie der Fernabsatz von Medikamenten werden folgen

EG-Richtlinie Fernabsatz für Finanzdienstleister

Mit der Fernabsatzrichtlinie für Finanzdienstleister (2002/65/EG) wird eine wesentliche Lücke in den bisherigen e-commerce-Regelungen geschlossen. Ziel der Richtlinie ist es, den Verbrauchern den EU-weiten Zugang zu allen Finanzdienstleistern zu ermöglichen. Österreich hat zwar für die Umsetzung der Richtlinie zwar noch bis Oktober 2004 Zeit, doch werden umfassende Anpassungen notwendig sein, um die Rücktritts- und Informationspflichten vollständig zu erfüllen. Schon jetzt sollte ein umfassendes Umsetzungskonzept vorgelegt werden.

Hans G. Zeger, ARGE DATEN: 'Wie die Ereignisse im Zusammenhang mit dem neuen Kommunikationsgesetz zeigen, dass praktisch nicht mehr zeitgerecht verabschiedet werden kann, gerät Österreich aufgrund unausgegorener Gesetzesvorlagen immer wieder bei der Umsetzung von EG-Richtlinien in Rückstand und riskiert unangenehme Strafverfahren.'


Europaweites Online-Banking soll möglich werden

Ziel ist es, dass jeder Konsument, unabhängig von seinem Wohnort, sich zu im gleichen Konditionen und Bedingungen europaweit sein Finanzdienstleistungsinstitut aussuchen kann. Der bisher schwache Wettbewerb soll in diesem Bereich wesentlich angekurbelt werden.

Hans G. Zeger: 'Wie unsere Recherchen ergeben haben, bestehen bei den Telebankingkonditionen EU-weit noch erhebliche Unterschiede, wobei Österreicher eher zu viel für die Leistungen bezahlen.

Die Durchdringung im Telebankingbereich ist daher enorm unterschiedlich. Liegt sie in Österreich bei 1,4 Mio. Telebanking-Konten (Stand Ende 2002) das sind 25% der Bankkunden. In Deutschland liegt sie immerhin schon bei 47% (!!).


Rücktrittsrecht auch für Finanzdienstleistungen

Kernpunkt dieser Richtlinie ist, ähnlich der allgemeinen Fernabsatzrichtlinie, das Widerrufsrecht. Mit Abschluß des Vertrages, sofern zu diesem Zeitpunkt alle Informationspflichten erfüllt ist, ansonsten zum Zeitpunkt der Erfüllung der Informationspflichten, beginnt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht (Kalendertage) zu laufen.

Vom Rücktrittsrecht ausgenommen ist nur ein kleiner Teil von Finanzgeschäften:
- Dividenden- und Wertpapiergeschäfte, die Finanzmarktschwankungen unterliegen,
- Reise und Gepäcksversicherungen, mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat,
- Vereinbarungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers schon voll erfüllt sind, bevor das Rücktrittsrecht ausgeübt wird.

Ein längeres Rücktrittsrecht, nämlich 30 Tage, gibt es bei Altersvorsorgevereinbarungen.

Hans G. Zeger: 'Mit dem 14-tägigen Rücktrittsrecht wurde ein realistischer und einfach zu kalkulierender Zeitraum gewählt. Er entspricht der in Deutschland für den gesamten e-commerce-Bereich üblichen Rücktritttsfrist von 14-Tagen. Die in Österreich derzeit geltende Regelung eines mit 7 Werktagen befristeten Rücktrittsrechts, erweist sich als zunehmend unpraktikabel.'

Tatsächlich ist die Berechnung der derzeit geltenden Rücktrittsfrist unnötig kompliziert und schwierig. Als Werktage gelten zwar alle Arbeitstage von Montag bis Samstag, der Samstag ist jedoch laut Konsumentenschutzgesetz ausgenommen. Feiertage verlängern die Rücktrittsfrist, doch welche Feiertagsregelung gilt beim EU-weiten Einkauf? Kaum ein e-commerce-Anbieter kennt alle örtlichen Regelungen.

Hans G. Zeger: 'Wir erwarten, dass auch für den gesamten e-commerce-Bereich das 14-tägige Rücktrittsrecht eingeführt wird. Derzeit besteht eine Schlechterstellung österreichischer Konsumenten gegenüber deutschen Verbrauchern.'


Lücken im Widerrufsrecht

Tatsächlich enthält jedoch die EG-Richtlinie auch eine Verbraucherunfreundliche Kann-Bestimmung. Einzelne EU-Länder können zusätzlich bestimmte Kredite und Vertragsabschlüsse vom Rücktritt ausnehmen.

Hans G. Zeger: 'Wir gehen davon aus, dass Österreich diese Möglichkeiten nicht vorsehen wird und eine klare, e-commerce- und konsumentenfreundliche Bestimmung verabschieden wird.'


Umfassende Informationspflichten

Detailliert regelt die Richtlinie die Bekanntgabe notwendiger Entscheidungsgrundlagen und Informationen:
- Identität und Hauptgeschäftstätigkeit des Anbieters
- Identität des Vertreters des Anbieters
- beigezogene Makler und gewerbliche Vermittler
- bei protokollierten Unternehmen, alle entsprechenden Eintragungen
- Angaben über die Zulassung (Konzession)
- vollständige Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung
- Gesamtpreis der Leistung bzw. deren genaue Berechnungsmöglichkeit
- besondere Risken und Merkmale eines bestimmten Produkts
- Hinweise auf zusätzliche Steuern und Abgaben
- Gültigkeitszeitraum der Informationen
- zusätzliche Kosten durch die Benutzung der Telekommunikationsmittel
- Einzelheiten über Zahlungen und Vertragserfüllung

Hans G. Zeger: 'Wir gehen davon aus, dass die meisten österreichischen Banken keine Schwierigkeiten haben werden, bei den simplen Telebanking-Produkten die Informationspflichten zu erfüllen. Die Richtlinie gilt jedoch auch für alle Versicherungen, deren Vermittlungen, alle Kreditgewährungen und sonstige Geldanlagen und Zahlungen. Besonders in diesen Bereichen, bei langfristigen Vereinbarungen, wie Pensionsverträgen, sind immer noch gravierende Mängel vorhanden. Hier werden erhebliche Anstrengungen notwendig sein, aggressive und irreführende Online-Verkaufsmethoden von Beginn an zu verhindern.'


Fernabsatz von Medikamenten wird folgen

Derzeit ist in Österreich der Onlinehandel mit Medikamenten noch verboten, nicht jedoch in den Niederlanden. In Deutschland wird ab 1.1.2004 der Online-Verkauf von Medikamenten erlaubt sein.

Hans G. Zeger: 'Das anachronistische Handelsverbot in Österreich führt dazu, dass immer mehr Konsumenten in anderen EU-Ländern ihre Medikamente bestellen.'

Leider führt die Situation aber auch dazu, dass immer wieder Menschen auf unseriöse Werbemails hereinfallen und Potenzmittel, Schmerzmittel oder Schlankheitsmedikamente bei völlig unbekannten 'Billiganbietern' bestellen und dann in offenen Plastiksackerln blaue, weisse oder gelbe Pillen ohne jede Information über Wirkstoffe und Nebenwirkungen erhalten.




mehr --> http://www.e-rating.at/download/eu-rl.finanzdienstleistung-2002-65-eg.pdf
mehr --> http://www.e-rating.at
Archiv --> Internet-Banking Testsieger 'easybank'
Archiv --> Welche Sorgfaltspflichten treffen Onlinebanking-Kunden?
Archiv --> http://ftp.freenet.at/int/ecg.komplett.020101.pdf
Archiv --> http://ftp.freenet.at/int/kschg.fernabsatz.000601.pdf

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