Wie funktioniert das Online-Datenverarbeitungsregister?
Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2012 erschienen - Datenverarbeitungsregister wird per 1.9.2012 auf Onlineapplikation umgestellt - Was ändert sich für Betroffene - Was für Unternehmen? - Übersicht über die wichtigsten Neuerungen
Mehr als zweieinhalb Jahre sind seit der DSG-Novelle 2010, in der die Umstellung des Datenverarbeitungsregisters (DVR) auf eine Onlineapplikation „DVR-Online“ beschlossen wurde, vergangen. Ursprünglich sollte das DVR bereits Anfang Juli 2011 online gehen - die ARGE DATEN berichtete (http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDA...). Ende Juli 2012 wurde sodann mit der Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2012 (DVRV 2012) jene Verordnung erlassen, die den Betrieb des DVR als Onlineapplikation mit 1. September 2012 vorsieht.
Einsicht in das DVR
Beim DVR handelt es sich um ein öffentliches Register. Das heißt jeder kann darin Einsicht nehmen welche Datenanwendungen ein Auftraggeber registriert hat. Um zu erfahren, welche Datenanwendungen ein Auftraggeber betreibt, kann im DVR-Online nach dessen Name (oder Teilen davon) bzw. nach dessen DVR-Nummer gesucht werden. Eine Anmeldung oder Identifizierung ist nicht notwendig, um in das DVR Einsicht zu nehmen.
Weiters soll ein Verzeichnis über sämtliche betriebenen Informationsverbundsysteme (http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDA...) öffentlich einsehbar sein, aus dem auch hervorgehen soll, welche Auftraggeber an einem Informationsverbundsystem teilnehmen.
Darüberhinaus können Betroffene einer Datenanwendung auch in den Registrierungsakt Einsicht nehmen. Angaben über, vom Auftraggeber ergriffene Sicherheitsmaßnahmen, können aber nicht eingesehen werden.
Meldung von Datenverarbeitungen
Um Datenanwendungen melden zu können, müssen sich Auftraggeber bei DVR-Online anmelden. Eine Anmeldung ist für sämtliche Auftraggeber per Bürgerkarte möglich. Unternehmen können zusätzlich über das Unternehmensserviceportal auf DVR-Online zugreifen - Behörden über den Portalverbund.
Unternehmen ist die Meldung von Datenanwendungen nur durch vertretungsbefugte Personen möglich. Vertretungsbefugnisse können für Bürgerkarten über die Homepage der Stammzahlenregisterbehörde (http://stammzahlenregister.gv.at/site/5983/default.aspx) oder direkt im Unternehmensserviceportal verwaltet werden. Ist dies aufgrund einer besonderen Unternehmensorganisation nicht möglich, kann eine Vertretungsbefugnis auch bei der Datenschutzbehörde (DSB) beantragt werden.
Meldungen von Datenanwendungen müssen ab September grundsätzlich über DVR-Online eingebracht werden. Nur im Fall einer anhaltenden, technischen Störung ist das Einbringen von Meldungen per E-Mail oder in Schriftform zulässig.
Zur Meldung von Datenanwendungen stehen zukünftig Web-Formulare zur Erfassung von Daten über Auftraggeber und Datenanwendungen zur Verfügung. Erfasst werden auch mit DRV-Online, jene Daten, die auch bisher bei der Meldung von Datenanwendungen von Auftraggebern angegeben werden mussten. Aussehen und Gestaltung der Formulare wird sich daher sehr wahrscheinlich an jenen Formularen orientieren die aktuell vom DVR zur Verfügung gestellt werden.
Übergangsregelungen
Die DVRV 2012 gilt für alle Meldungen die ab dem 1.9.2012 eingebracht werden. Zu diesem Zeitpunkt bereits laufende Meldeverfahren sind noch nach den Bestimmungen der DVRV 2002 zu Ende zu führen.
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