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2013/04/22 DSG-Novelle 2014 – Verfassungsausschuss folgt Bedenken der ARGE DATEN
Verbesserungsvorschläge der ARGE DATEN einstimmig vom Verfassungsausschuss angenommen – Keine parteipolitische Überwachung der Datenschutzbehörde – Nationalrat hat Gesetz am 26. April zu beschließen – Mehr Information für Bürger

Die DSG-Novelle 2014 regelt den Übergang der Datenschutzkommission auf eine Datenschutzbehörde. Der Verfassungsausschuss im Nationalrat hat wesentliche Änderungen am ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgenommen und folgt in den wichtigen Punkten den Bedenken der ARGE DATEN. Entgegen den großkoalitionären Absichten, die Datenschutzbehörde weiterhin unter parteipolitischer Aufsicht zu halten.


Verfassungsausschuss verlangt Streichung des "Fachbeirats"

Im ursprünglichen - großkoalitionären - Vorschlag war vorgesehen, dass ein "Fachbeirat", bestehend aus je einem Vertreter der Wirtschafts- und Arbeiterkammer sowie zwei Mitgliedern der Länder, der Datenschutzbehörde "beratend" zur Seite stehen soll. Dieser "Fachbeirat", der wohl nur die Funktion der Überwachung und Beschränkung der Datenschutzbehörde hätte, wurde vom Verfassungsausschuss ersatzlos gestrichen.

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens der DSG-Novelle 2014, gaben insgesamt 18 Stellen Stellungnahmen ab (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02168/index.shtm...).

Einzig die ARGE DATEN äußerte umfassende Bedenken gegen den "Fachbeirat", mit dessen Hilfe Interessensvertreter verstärkt Einfuss auf Datenschutzentscheidungen nehmen können. Dies wäre abermals ein Schlag gegen die von der EU geforderten Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde gewesen. In der Stellungnahme der ARGE DATEN wurde eindringlich vor der Einrichtung dieses Überwachungsgremiums gewarnt (http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/stellungnahme-verwaltun...). Bedenken denen sich der Verfassungsausschuss letztlich anschloß.

Hans G. Zeger, Obmann der ARGE DATEN und Mitglied des Datenschutzrates: "Es ist höchst erfreulich, dass dem politischen Hineinregieren in Datenschutz und Grundrechte ein Riegel vorgeschoben wird. Es bleibt zu hoffen, dass die Datenschutzbehörde zukünftig ausschließlich im Interesse der BürgerInnen tätig ist."


"Fachbeirat" eine einzigartige Aktion

Die Idee einer Verwaltungsbehörde einen "Fachbeirat" zur Aufsicht beizustellen ist geradezu grotesk. Wie absurd diese Idee ist, zeigt der Vergleich mit einer Verkehrsstrafbehörde. Hier käme niemand auf die Idee, Winzer und Autotuning-Werksätten als Beiräte zum Thema Angemessenheit von Strafen bei Geschwindkeitsübertretungen und Planquadratkontrollen zur Alko-Tests "beratend" beizuziehen.

Hans G. Zeger: "Als Mitglied des Datenschutzrates ist es besonders ärgerlich, dass auch innerhalb des Datenschutzrates die politische Kontrolle des Datenschutzes in bester Polit-Büro-Manier befürwortet wurde."


Jährlicher Tätigkeitsbericht durch Datenschutzbehörde

Eine weitere erfreuliche Verbesserung ist die jährliche Informationspflicht der Datenschutzbehörde. Diese muss zukünftig jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht veröffentlichen, bisher informierte die Datenschutzkommission nur alle zwei Jahre.

Auch eine Änderung, die einzig die ARGE DATEN gefordert hatte. Aufgrund der rasanten Entwicklung, die das digitale Zeitalter mit sich bringt, ist eine regelmäßige Information der Bevölkerung dringend notwendig.


Datenschutzrat erhält mehr Rechte

Um die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde sicherzustellen, wird der Datenschutzrat - das beratende Gremium der Bundesregierung (http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDA...) - zukünftig nicht mehr das Recht haben, Auskünfte, Berichte oder Unterlagen von der Datenschutzbehörde einzuholen.

Aus der Sicht der ARGE DATEN eine zu weitreichende Einschränkung, die Einholung allgemeiner Informationen war in der Vergangenheit ein wichtiger Eckpfeiler um die Beratungsaufgabe tatsächlich wahrnehmen zu können.

Auch in diesem Punkt besserte der Verffasungsausschuss nach. Statt dem bisherigen Informationsrecht, soll der Datenschutzrat in Zukuft das Recht erhalten, selbst Gutachten zu erstellen bzw. in Auftrag zu geben.


Beschlussfassung am 26. April im Nationalrat

Am 26. April werden die Änderungsvorschläge des Verfassungsausschusses dem Nationalrat präsentiert. Da die Vorschläge einstimmig beschlossen wurden, ist davon auszugehen, dass die DSG-Novelle 2014 in der verbesserten Version beschlossen wird.

Inkrafttreten sollen die Änderungen am 1. Jänner 2014, damit die Datenschutzbehörde die Aufgaben der aufgelösten Datenschutzkommission reibungslos übernehmen kann.

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