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2002/02/28 Abgezockt - Irreführung per Internet-Link
Die Krise in der New-Economy-Branche veranlaßt manche Unternehmen zu verzweifelten Versuchen durch 'Abmahnung', 'Unterlassungschreiben' und 'Rechtsbelehrung' doch noch zu Internet-Einkünften zu kommen.

Zuletzt geschehen bei der Oberösterreichischen Firma METEODATA, die versucht, Personen und Organisation, die ihre Webadresse zitieren, zur Kasse zu bitten. In sogenannten 'Rechtsbelehrungen' wird das Angeben eines Links als unzulässige Contentnutzung bezeichnet und unter Hinweis auf die AGB's von METEODATA werden Summen zwischen 1.000 und 10.000 EUR in Rechnung gestellt.

Diese Schreiben enthalten eine Reihe irreführender und möglicherweise auch rechtswidriger Behauptungen:

- Eine Webadresse ist noch kein Content, sondern bloß der Hinweis auf einen Content. Verboten ist bloß eine irreführende Präsentation einer Webadresse, d.h. wenn so getan wird, als ob ein bestimmter Content nicht von dem tatsächlichen Unternehmen A stammt, sondern als eigener Inhalt oder als Inhalt des Unternehmens B ausgegben wird. Technisch werden solche Irreführungen durch 'In-Frame-Links' realisiert.

- AGB's gelten natürlich nur dann, wenn sie zwischen Vertragspartnern ausdrücklich vereinbart wurden. Wo jedoch kein Vertragsverhältnis besteht, nützen auch keine auf einer Webseite versteckten und - im Fall METEODATA -reichlich 'patschert' formulierten AGB's.

- Das neue ECG scheint an der Firma ebenfals spurlos vorbeigegangen zu sein. §17 ECG befreit Diensteanbieter (gemeint sind Betreiber einer Webseite), die einen Link zu anderen Seiten setzen, von einer Haftung über deren Inhalt, wenn dieser von ihnen nicht beeinflußt werden kann. Damit wird - indirekt - auch festgestellt, daß der Link noch nicht der Inhalt ist.

- Möglicherweise wurden die abgemahnten Personen und Organisationen durch Auswertung der Web-Adressen aus den Log-Dateien des METEODATA-Servers identifiziert. Webserver registrieren nicht nur, von welcher IP-Adresse eine Webseite angefordert wurde, sondern auch über welche Webseite die Anforderung kam.

Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: 'Sollte dieser Verdacht begründet sein, liegt möglichwerweise eine Datenschutzverletzung durch METEODATA vor. Log-Dateien von Servern dürfen nur zu ganz bestimmten Zwecken, etwa zur Sicherung des Betriebes personenbezogen ausgewertet werden, nicht jedoch um die Internetnutzung einzelner Personen oder Organisationen auszuspionieren.'

Stellungnahme der ARGE DATEN
Wir raten allen betroffenen Stellen und Organisationen ab, die geforderten Gebühren zu bezahlen, derartige Schreiben sollten zwar genau geprüft werden aber unbeantwortet bleiben.

Hans G. Zeger: 'Die Krise im Internetbusiness treibt die seltsamsten Blüten. Wir gehen davon aus, daß METEODATA bloß die Spitze eines Eisberges darstellt und ersuchen alle Leser ähnliche Vorfälle zu dokumentieren und uns zu melden.


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