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DSGVO Art 15-22, DSG §§ 24, 29 Datenschutzverletzungen - Auskunft - Anlaufstellen für Beschwerden - Beratungsmöglichkeiten Fühlt sich ein Betroffener in seinen persönlichen Datenschutzrechten verletzt, sollte er als ersten Schritt prüfen, welche Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemäß Art 15 bis 22 möglicherweise verletzt wurden. - wenn die Geheimhaltung der Daten verletzt wurde (etwa durch unzulässige Veröffentlichung oder Weitergabe) - wenn keine Auskunft über die verarbeiteten Daten gegeben wird - wenn Daten rechtswidrig verarbeitet werden - wenn sie nicht zeitgerecht aktualisiert werden oder - wenn sie nach Ablauf der zulässigen Verarbeitungsdauer weiterverarbeitet werden. [Anm. warum wird eine Beschwerde bei der DSB eingebracht (beispielsweise Verletzung des Rechts auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, etc.)] dem die behauptete Rechtsverletzung zugerechnet wird (Beschwerdegegner), [Anm. Anschrift des Unternehmens oder Behörde gegen die sich die Beschwerde richtet] [Anm. hier ist zu schildern, wie es zu der Rechtsverletzung gekommen ist. Beispielsweise „Ich habe am DATUM beim Verantwortlichen um Auskunft angesucht - aber keine erhalten“] [Anm. wurde zwar eine Auskunft erteilt, ist diese jedoch unverständlich oder unvollständig kann dies hier vorgebracht werden] [Anm. Unverständlicherweise muss erwähnt werden, dass die DSB beispielsweise einen Bescheid gegen den Beschwerdegegner erlassen soll, in welchem diesem die Auskunftserteilung vorgeschrieben wird.] [Anm. Hier ist anzugeben, wann um Auskunft- Richtigstellung, Löschung, etc. angesucht wurde bzw. wann eine unzufrieden stellende Antwort erteilt wurde.] |
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