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Nach BAWAG, ErsteBank, RAIKA und Sparkassen ist jetzt auch die BankAustria-Creditanstalt im Visier einer Phishing-Attacke - Erste Schäden in Österreich - Banken sind zu raschem Handeln verpflichtet Phisher nutzen bestehende Sicherheitshysterie Die TAN-Codes sollten geordnet ausgegeben und genutzt werden. Wird ein nachgeordneter TAN-Code verwendet, dann verlieren alle davor liegenden TANs ihre Gültigkeit. Damit wird verhindert, dass ein Angreifer eine TAN-Eingabe verlangt, zurückmeldet "der TAN ist nicht gültig" und der Benutzer zum nächsten TAN greift. Der angeblich nicht gültige TAN wird vom Angreifer gesammelt und für illegale Überweisungen verwendet. Der Benutzer hat die Möglichkeit Telebankingüberweisungen in der Höhe, aber auch vom Standort (Computeradresse), von dem aus er Telebanking machen kann, einzuschränken. Bei jedem Telebanking-Login werden die letzten 10 Versuche inkl. IP-Adresse, Datum und Uhrzeit angezeigt. Damit können oft schon im Vorfeld Manipulationsversuche an einem Konto erkannt werden. Für die verschlüsselte Datenübertragung ist ein sogenanntes SSL-Zertifikat notwendig. Dieses lässt sich zwar auch fälschen, nicht fälschbar ist jedoch der sogenannte Fingerprint, der in jedem Zertifikat mitgeliefert wird. Dieser Fingerprint, die eindeutige Zertifikatskennung sollte daher von den Banken auf jedem Telebanking-Schreiben, etwa bei der TAN-Code-Liste vermerkt werden und den Kunden sollte erklärt werden, wie sie diesen Fingerprint prüfen können. Im Zuge des Loginvorgangs kann der Bankenrechner feststellen, ob etwa veraltete oder unsichere Browsersoftware verwendet wird. Dies könnte den Konsumenten mitgeteilt werden (inkl. Update-Empfehlung). Auch erweiterte Remote-Sicherheitsprüfungen des Konsumenten-Computers könnten die Banken anbieten und durchführen. Damit könnten frühzeitig Sicherheitslücken bei den Konsumentengeräten entdeckt werden. Diese Geräte sind - zumindest für die Zeit des Telebankings - auf jeden Fall als ausgelagerte Einrichtungen der Banken anzusehen. Ab einer gewissen Betragshöhe sollten Transaktionen nur in zwei Stufen erfolgen. Der Kunde gibt eine Überweisung in Auftrag und erhält von der Bank eine Bestätigung, die er etwa durch eine besondere, in der Bestätigung bezeichnete Transaktionsnummer freigeben muss. mehr --> Phishing - Haftung und Informationspflichten unzureichend gere... mehr --> Information zur Zertifikatsprüfung mehr --> Die BA-CA-Phishing-Attacke andere --> https://online.ba-ca.com/bach/de/login/index.html |
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