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Darf ein Provider Mails die Viren enthalten unterdrücken?
StGB §126a
Angesichts der grassierenden Mailwürmer und -viren ergibt sich die Frage der Verantwortlichkeit der verschiedenen Beteiligten und auch wer welche Maßnahmen setzen muß, darf und soll.

Sicher ist vorweg, derjenige der Viren und Würmer in der Absicht in Verkehr bringt, die Daten Dritter zu beschädigen, in deren Computersysteme einzugreifen oder auch nur um sie zu verunsichern und durch zusätzliche Installations-, Sicherungs- und Schulungsmaßnahmen zusätzliche (vermeidbare) Kosten verursacht, begeht eine Datenbeschädigung im Sinne §126a StGB (Strafgesetzbuch).


Wie sieht es jedoch mit allen anderen Beteiligten aus?


Viren und Würmer benötigen viele - unfreiwillige - Mitarbeiter, also Personen die durch ihr Verhalten erst die Weiterverbreitung ermöglichen. Diese Personen, die Absender der infizierten Mails, werden in dem Ausmaß als haftbar und verantwortlich anzusehen sein, als sie

(1) den verursachten Schaden bzw. den entsprechenden Vorgang überhaupt erkennen und beeinflussen können und

(2) keine geeigneten Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung der Viren/Würmer getroffen haben.


Personen, die also befallene Mails weiter versenden, werden an ihrer Qualifikation im Umgang mit Computer, Mailprogramme und Internet zu beurteilen sein. Dies ist jedoch kein Freibrief für beliebiges fahrlässiges Verhalten, da sich jeder, der sich mit einer Sache beschäftigt, sich soweit zu qualifizieren hat, daß er mit der Sache sorgfältig umgehen kann.


Die nächste Stelle sind die Internet-Provider, die die Mailzustellung verwalten und organisieren. Manche Provider sind dazu übergegangen den Mailverkehr ihrer Kunden in Hinblick auf Viren/Würmer zu scannen, zu analysieren und Mails, die derartige Programmteile enthalten, nicht mehr zuzustellen und zu löschen (also zu unterdrücken).


Diese Vorgangsweise mag zwar gut gemeint sein, ist jedoch das Gegenteil von gut durchdacht. Tatsächlich darf ein Provider unter keinen Umständen in den privaten Mailverkehr zwischen Personen eingreifen, eigentlich dürfte er nicht einmal den Inhalt der Mails zur Kenntnis nehmen. Wie schon der Begriff 'Provider' zum Ausdruck bringt, handelt es sich um einen Dienstleister, der bestimmte technische Aufgaben erfüllt. Das unverlangte Scannen von Mails, aus welchem Grund auch immer, oder das gezielte Unterdrücken von Mails, die der Provider als 'schädlich' einstuft, kann nämlich selbst wieder als Datenbeschädigung gem. §126a StGB angesehen werden.


Tatsächlich wird jedoch einem Provider eine bestimmte Aufklärungspflicht zukommen. In der Regel wird ein Provider kompetenter als der durchschnittliche Mailbenutzer sein. Wenn er also Kenntnis von der Verbreitung von Viren/Würmern hat, wird er verpflichtet sein, seine Kunden im zumutbaren Ausmaß vor den Gefahren zu warnen und auch Schutzmaßnahmen dagegen anzubieten. Diese können kostenlos oder kostenpflichtig sein.


Bietet etwa ein Provider einen 'virtuellen Virenscan' an, d.h. bietet er für Kunden die das wollen, das gezielte Uterdrücken von Mails die Viren/Würmern enthalten, an, dann wird er nicht nur berechtigt sein, für diese Kunden die befallene Mails zu unterdrücken, sondern er wird auch dafür haften. D.h. er wird sicher stellen müßssen, daß tatsächlich alle befallenen Mails unterdrückt werden.




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