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1998/06/11 Tätigkeitsbericht der ARGE DATEN zur GV am 6. 11. 1998
Anlässlich der Generalversammlung wurde ein umfangreicher Tätigkeitsbericht vorgelegt

Allgemeine Auskunftserteilung

Telefonisch und per electronic Mail wurden pro Jahr rund 200 Auskünfte allgemeiner Natur gegeben. Diese Auskünfte bezogen sich im Allgemeinen auf die Durchführung eines Datenverarbeitungsregistrierverfahrens, auf den Bezug von Datenschutzinformationen zu bestimmten Themen, wie Gesundheit, Banken und Polizei, oder auf die Beschaffung der gültigen Datenschutzbestimmungen.
Beratung und Hilfestellung
Sofern Betroffene behaupteten in ihren Datenschutzrechten verletzt zu sein, wurde aus arbeitsökonomischen Gründen immer eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung verlangt. Auf Basis dieser Darstellung wurden dann entweder allgemeine Rechtshilfen gegeben oder, sofern es sich um Mitglieder handelte, auch Verfahrenshilfen angeboten und durchgeführt.
Die Zahl dieser Beratungen schwankt sehr stark. Bestimmte herausragende Ereignisse, wie etwa die Staatspolizei-Affäre im Jahr 1990, führten zu einem sehr starken Ansteigen gleichartiger Fälle.

Bis einschließlich 1996 wurde 1257 Beratungen und Verfahrenshilfen durchgeführt, 1997/98 wurden 85 Beratungen neu begonnen.

Derzeitige Schwerpunktthemen sind Fragen der Privacy im Internet, sicherheitspolizeiliche Fragen, Fragen des Datenschutzes im medizinischen Bereich und bei Finanzdienstleistern und deren Gemeinschaftseinrichtungen.


Gesetzesbegutachtungen

Seit Beginn der Begutachtungstätigkeit (1990) wurden zu 50 Gesetzesentwürfen Stellungnahmen abgegeben.
In den letzten Jahren wurde diese Tätigkeit insoweit gestrafft, daß nur mehr zu jenen Entwürfen eine Stellungnahme abgegeben wird, bei denen erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bestehen.

Problematisch ist jedoch die Entwicklung, daß sensible Rechtsmaterien überhaupt nicht mehr zur Begutachtung verschickt werden, sondern als Regierungsvorlagen direkt im Parlament landen. Damit wird auch der ARGE DATEN eine wesentliche Möglichkeit der Mitsprache genommen. Zuletzt geschah dies etwa im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Bundesstelle für Sektenfragen oder bei Änderungen in der Organisationsstruktur des ÖSTAT.

Zusätzlich wird die Tätigkeit in diesem Bereich noch durch die Tatsache beschränkt, daß immer mehr und immer wichtigere Gesetzesmaterien, wie EUROPOL, von der EU vorgegegeben werden und die innerösterreichischen Einspruchs- und Mitsprachemöglichkeiten gering sind.

Die wichtigsten Rechtsmaterien, bei denen es auch der ARGE DATEN gelang, einige Änderungen und Verbesserungen durchzusetzen, sind das Telekommunikationsgesetz (TKG1997) und das neue Datenschutzgesetz (DSG98), wobei letzteres noch nicht verabschiedet ist.

Eine weitere zentrale informationsrechtliche Materie bilden die Fragen zur Regulierung des Internets, zur digitalen Signatur und zur Kryptographie. Dazu hat die ARGE DATEN mehrere Stellungnahmen abgegeben, zuletzt am 3.7.98 (http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?question=PUB-TEX...).


Medien-Echo

Mangels Kapazität besteht derzeit keine vollständige Mediendokumentation. In den letzten zwei Jahren kam es zu rund 10 Fernsehberichten (zum Teil in Form von Statements in aktuellen Sendungen, wie ZIB1 und ZIB2, zum Teil durch Live-Auftritte, etwa bei "Willkommen Österreich", "Schiejok täglich", "Wien heute" oder "Steiermark heute").
Weiters kam es zu rund 50 Rundfunkauftritten, und in etwa 200 Artikel in Zeitungen und Zeitschriften wurde die ARGE DATEN zitiert.

Generell kann gesagt werden, daß die konsequente und jahrelange Medienarbeit honoriert wird, und bei allen Fragen zur Informationstechnik, zur Telekommunikation und zur Privatsphäre die ARGE DATEN als Interviewpartner kontaktiert wird.


ARGE DATEN Informationsdienst

Derzeit erscheinen nur die aktuellen Presseaussendungen in gedruckter Form. Der sonstige Informationsdienst wird ausschließlich Online abgewickelt.
Die ARGE DATEN-Informationen sind unter http://www.argedaten.at/ abrufbar. Es ist uns bewußt, daß nicht alle unserer Mitglieder diesen Dienst nutzen können.

Wir mußten uns jedoch zu diesem Schritt aus mehreren Gründen entschließen:

Kapazitätsgründe: Die individuelle Beratung und auch das aktuelle Reagieren auf wichtige Themen sind uns wichtiger als das systematische Aufarbeiten und Darstellen im vierteljährlichen Rhythmus. Wir mußten hier bei unseren knappen Ressourcen eine Prioritätsentscheidung treffen.
Finanzielle Gründe: Die Herausgabe einer Zeitschrift ist relativ teuer und belastet unser knappes Budget.
Zukünftige Entwicklung: Die Wiederaufnahme eines Publikationsdienstes ist geplant, orientiert sich jedoch an den beiden oben genannten Einschränkungen.
Schlichtungsverfahren im Telefonie-Bereich
Nicht unmittelbar als Vereinsaktivität, jedoch im Zusammenhang mit unseren Vereinszielen, erfolgte 1996/97 durch den Obmann die Beratung der Arbeiterkammer in Streitfragen zur Telefongebührenabrechnung.
Auf privatrechtlicher Basis hatten die Arbeiterkammern und die Post (PTA) eine Schlichtungsstelle eingerichtet, bei der versucht werden sollte, ungerechtfertigten Gebührenabrechnungen auf den Grund zu gehen und außergerichtlich zu bereinigen.

Die Erfahrungen waren eher negativ, da die PTA sich regelmäßig weigerte, sensitive Betriebsdaten der Schlichtungsstelle zugänglich zu machen, sodaß der Obmann seine Konsulententätigkeit nach einem Jahr wieder zurücklegte.

Mittlerweile ist diese privatrechtliche Einrichtung überflüssig geworden, da das neue TKG per Gesetz eine Schlichtungsstelle eingerichtet hat. Erfahrungen zu dieser Schlichtungsstelle existieren jedoch noch nicht.


IT-Sicherheitsstudie

Im Frühjahr 1998 konnte eine Studie zum Stand der Sicherheit in der Informationstechnik in Österreich abgeschlossen werden. Diese Studie war durch Unterstützung des Jubiläumsfonds der OeNB möglich.
Diese Studie ist betont sicherheitstechnisch orientiert und sollte einen Überblick verschaffen, welche Erwartungen IT-Verantwortliche auch in Bezug zum Regulator haben.

Einen kompletten Bericht dieser Studie kann jedes Vereinsmitglied, das die bisherigen Mitgliedsbeiträge eingezahlt hat, kostenlos anfordern.


Datenschutzstudie

Derzeit läuft im Auftrag des Wissenschaftsministeriums eine Datenschutzstudie, die die Erfahrungen mit dem öDSG seit 1980 bis heute systematisch aufarbeiten und bewerten soll.
Durch diese Studie besteht auch die Gelegenheit, eine Gesamtschau der bisherigen Beratungsaktivitäten der ARGE DATEN durchzuführen.

Der Fertigstellungstermin ist Ende 1998. Es ist geplant, die Komplettfassung der Studie (vorbehaltlich der Freigabe durch den Auftraggeber) 1999 unseren Mitgliedern kostenlos zur Verfügung zu stellen.


Sonstige Beobachtungen und zukünftige Entwicklungen

Der Kurier-Reporter Reischl brachte 1998 unter dem Titel "Im Visier der Datenjäger" einen Überblick zu aktuellen Datenschutzproblemen heraus. Dieses Buch stand immerhin mehr als ein halbes Jahr in den Sachbuch-Bestsellerlisten. Man kann daher sagen, daß "Datenschutz" auch ein Thema von breitem öffentlichen Interesse ist.
Ebenso ist zu beobachten, daß aufgrund der weltweiten Vernetzung, sei es Telefonsysteme, Kreditkarten- und Banksysteme oder durch das Internet, vielen Menschen die Mißbrauchsmöglichkeiten durch Verletzung der Geheimhaltung und der Privatsphäre bewußt werden.

Umgekehrt muß jedoch auch beobachtet werden, daß durch die Allgegenwart informationstechnischer Einrichtungen (PCs, Computerterminals, Mobilfunkgeräte mit Zusatzfunktionen) eine starke Gewöhnung an die damit verbundenen Überwachungsvorgänge stattfindet.

Es besteht daher sehr stark die Gefahr, daß sich eine fatalistische Grundhaltung breit macht. Die Menschen wissen zwar um die Probleme der Vernetzung, wollen aber die offenkundigen Vorteile nicht missen und versuchen daher gar nicht gestaltend einzugreifen, um maximale Vorteile bei minimalen Mißbrauchsmöglichkeiten zu lukrieren.

Hier wird auch der Gesetzgeber gefordert sein, Datenschutzbestimmungen und -institutionen zu schaffen, die von bürokratischen Balast befreit sind, technisch am Stand der Technik agieren und auf breiter Basis die subjektiven Schutzinteressen der Betroffenen effizient wahrnehmen.


Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungs- und Seminarservice angeboten und vermittelt. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixabay, Shutterstock, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr.

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