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Welche Benutzerdaten dürfen Telekomanbieter veröffentlichen?
Informationen welche der Daten eines Benutzers (Stammdaten, Nutzungsdaten bzw. Inhaltsarten) Telekomanbieter veröffentlichen dürfen.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Benutzerstammdaten, Nutzungsdaten eines Dienstes (sog. Verbindungsdaten) und den eigentlichen Inhaltsdaten (also Gesprächs-, Brief- oder Mailinhalte).


Zu den Telekomanbietern gehören die klassischen Telefonieanbieter, aber auch die Mobilkom-Firmen und auch die InternetServiceProvider (ISP's). sie alle sind verpflichtet Teilnehmerverzeichnisse mit den wichtigsten Stammdaten, wie Name, Adresse, Dienstebezeichnung und Dienstkennung (also Telefonnummer, Mailadresse, ...) öffentlich aufzulegen, gleichzeitig jedoch den Kunden anzubieten den Eintrag KOSTENFREI nicht durchzuführen (sog. Geheimnummer). Dies gilt auch bei den Mailadressen.


Der genaue Ablauf ist nicht geregelt, es ist jedoch klar nachvollziehbar, daß es keinen Sinn macht eine Nummer zuerst zu veröffentlichen und dann als geheim zu erklären. Der Gesetzgeber hat wohl gemeint, daß der Kunde Gelegenheit haben muß, VOR dem Eintrag ins Teilnehmerverzeichnis die Veröffentlichung seiner Dienstkennung zu unterbinden.


Unterbleibt das, dann liegt eine Verletzung der Datenschutzbestimmungen des TKG vor und der Kunde hat zumindest das Recht, die Dienstkennung zu wechseln.




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