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2002/03/28 e-card-Erhebung des Hauptverbandes der Sozialversicherung
Im Zusamenhang mit der Einführung der Sozialversicherungschipkarte (etwas irreführend e-card genannt) läuft derzeit eine Datenerhebung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.

Mitglieder haben nachgefragt, ob diese Erhebung datenschutzrechtlich problematisch ist. Nach unserer Analyse ergeben sich keine Bedenken, dies umso mehr, als ja nur dann darauf zu reagieren ist, wenn Daten korrigiert werden müssen.

Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: 'Wir würden uns in vielen anderen Bereichen, wie Finanzdienstleister, Innenministerium und Firmen, eine derartige Aktion wünschen. Leider zeigen alle unsere Analysen, daß bei immer mehr Stellen die Datenbestände anschwellen, die Kosten für die Datenbeschaffung drastisch sinken, jedoch die Folgekosten für die laufende Datenpflege 'gespart' werden und damit bei vielen Behörden und Firmen ansehnlicher Datenschrott entsteht.'

Wir raten jedoch allen Menschen weiterhin ab, Notfallsdaten gegenüber den Krankenversicherungen bekannt zu geben oder auf der e-card abspeichern zu lassen.

(siehe auch unseren dieswöchentlichen PRAXIS-Artikel: Welche Daten dürfen auf Chipkarten frei lesbar sein?)


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