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Vollmachtserklärungen im Abrechnungsfall bei privaten Krankenversicherungen
Muster
Laufend erhält die ARGE DATEN Anfragen zum Thema „Schutz der eigenen Gesundheitsdaten im Versicherungsfall“. In diesem Artikel erfahren sie wie sie ihre Gesundheitsdaten vor allzu "neugierigen" Versicherungen schützen können.

Ist man krank oder hatte einen Unfall, so hat die Gesundheitsbehandlung höchste Priorität. Danach kommt die Bezahlung. Viele Menschen setzen dabei neben der staatlichen auf eine private Krankenversicherung die gegebenenfalls zusätzliche Leistungen erbringt bzw. Kosten ersetzt die die staatliche Versicherung nicht tragen würde.

Um zu wissen wofür sie bezahlen sollen, verlangen private Versicherungen Unterlagen. In den meisten Fällen wollen diese aber viel mehr wissen als notwendig wäre. Daher verlangen Privatversicherungen von ihren Klienten nach einem Schadensfall oft die Abgabe einer viel zu weitreichenden Vollmacht.

Einen Eindruck von einer solchen Vollmachtserklärung kann man sich anhand dieses problematischen Beispiels verschaffen:
http://ftp.freenet.at/ges/Wiener_Staedtische_Vollmachtserklae...

Auf den ersten Blick scheint alles in Ordnung, man soll die Ärzte und Krankenhäuser bekannt geben bei / in denen man behandelt worden ist und man bekommt den Eindruck die Versicherung wird nur bei diesen nach den notwendigsten Daten fragen.

Liest man jedoch genau, so stellt man fest, dass die Versicherung sich das Recht einräumen lässt sämtliche Ärzte, die einen „in der zurückliegenden Zeit“ behandelt haben oder gar erst zukünftig behandeln werden, von ihrer Schweigepflicht zu entbinden sowie bei diesen Akteneinsicht zu verlangen.

Eine derartige Vollmacht schießt selbstverständlich weit über das Ziel, einen konkreten Schadensfall abzurechnen, hinaus und ermöglicht der Versicherung an höchst sensible Gesundheitsdaten zu gelangen.

Um dies zu verhindern empfiehlt die ARGE DATEN eine derartig weitreichende Vollmacht unter keinen Umständen zu unterschreiben sondern vielmehr eine Erklärung folgender Art abzugeben:

Ich bevollmächtige folgende bezeichnete Ärzte / Spitäler

(Hier werden die Ärzte / Krangenanstalten die in einem bestimmten Schadensfall behandelt haben aufgelistet)

ausschließlich jene Daten zu beauskunften die unbedingt für die Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus dem Schadensfall (Schadensfallnummer) der Versicherung mit der Polizzennummer (Polizzennummer) zum Zweck der Direktverrechnung notwendig sind. Dabei handelt es sich ausschließlich um die Aufnahmediagnose sowie andere diagnostische Befunde, Operationsberichte oder Auszüge aus dem Pflege bzw. Behandlungsbericht sofern sich aus diesen Art und Umfang der erbrachten Leistung ergibt.

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur die notwendigsten und unbedingt für eine Direktverrechnung notwendigen Daten übermittelt werden.

mehr --> Beispiel einer fragwürdigen Vollmachtserklärung

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