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2012/05/04 Erfolg der ARGE DATEN - BMVIT veröffentlicht Liste der speicherpflichtigen Unternehmen
BMVIT veröffentlicht nach anfänglicher Weigerung Liste - vorgeschobene "Datenschutzgründe" blockierten Veröffentlichung - Österreich nimmt in der EU exotische "Datenschutzposition" ein - weiterhin Unklarheit wer tatsächlich speicherpflichtig ist - Initiative Datenauskunft geht weiter

BMVIT veröffentlicht Liste der speicherpflichtigen Unternehmen

Schon im März hatte die ARGE DATEN von der Aufsichtsbehörde (Rundfunk- & Telekom-Regulierung, RTR) und von Frau Bundesminister Bures (Verkehrsministerium) verlangt, die Liste jener Unternehmen zu veröffentlichen, die zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind.

Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: "Bei der Vorratsdatenspeicherung von Internet- und Telefondaten, der präventiven Verdächtigung aller österreichischen BürgerInnen als Kriminelle, handelt es sich um den schwersten flächendeckenden Grundrechtseingriff der zweiten Republik. Es ist daher für alle unbedingt erforderlich zu wissen, in welchem Umfang sie davon betroffen sind. Der Versuch Umfang und Wirkung eines Gesetzes zu verschleiern ist eines Verfassungsstaates unwürdig und erinnert an Feudalzeiten und totalitäre Regime."

Nach der anfänglichen Weigerung hatte die ARGE DATEN begonnen auf Basis eigener Recherchen die Liste der speicherpflichtigen Unternehmen zu veröffentlichen (http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=ANBIETER-VDS-PF...). Nun, ein Monat nach dem chaotischen Start der Vorratsdatenspeicherung, lenkt das BMVIT ein und veröffentlicht die Liste der speicherpflichtigen Unternehmen (http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/Internet/downloads/v...).


Vorgeschobene "Datenschutzgründe" blockierten Veröffentlichung

Verweigert wurde die Veröffentlichung aus "Datenschutzgründen" und wegen Kompetenzstreitigkeiten. Ein Blick in das Datenschutzgesetz hätte jedoch Klarheit geschaffen. Auftraggeber der gesamten Vorratsdatenspeicherung ist das BMVIT, auch für die Organisation der Datenweitergabe an Justiz und Polizei ist es verantwortlich.

Zuständig für die Veröffentlichung war daher seit Mai 2011 das BMVIT. Der Anspruch auf die Veröffentlichung hat Vorrang gegenüber den "Datenschutzinteressen" von Unternehmen. Es ist ein Grundrecht der BürgerInnen zu wissen, welche Gesetze bei ihm Anwendung finden.

Österreich ist mittlerweile das einzige EU-Land, dass Unternehmensdaten unter Grundrechtsschutz stellt. Eigentlich ein Widerspruch in sich, da Grundrechte nur bei natürlichen Personen gelten, aber Kakanien ist offenbar anders. Nach der ARGE DATEN - Initiative ist plötzlich alles anders, auch das BMVIT übernimmt den Rechtsstandpunkt der ARGE DATEN und veröffentlicht die Providerliste.


Chaos geht weiter

Rückmeldungen der Telekom- und Internet-Anbieter bestätigen unsere Recherchen. Noch immer herrscht Unklarheit, wer tatsächlich speicherpflichtig ist. Die vom BMVIT veröffentlichte Liste ist nämlich nicht rechtsverbindlich, sondern hat bloß "informativen" Charakter. Und so kommt es, wie aus der ARGE DATEN - Liste ersichtlich, dass es Anbieter gibt, die die Vorratsdatenspeicherung bei der DSK gemeldet haben und nicht speicherpflichtig sind und umgekehrt viele nicht gemeldet haben, obwohl sie speicherpflichtig sind.


Anbieter geraten zwischen die "Fronten"

Angesichts der chaotischen Einführung der Vorratsspeicherung geraten die Anbieter immer mehr zwischen die "Rechts-"Fronten. Auf der einen Seite besteht die einfachgesetzliche Verpflichtung Daten auf Verdacht zu sammeln, auf der anderen Seite steht das Verfassungsrecht auf Privatsphäre und Datenschutz.


Löschungsantrag beim Anbieter einbringen

Eine rasche Klärung, ob Verfassung- und Europa-Grundrechte in Österreich noch gelten, ist vordringlich. Der geplante Individualantrag beim VfGH zur Prüfung des Gesetzes ist ein Weg, wird aber doch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ein direkter Weg ist ein Löschungsantrag beim Telekom- und Internetanbieter. Wird dieser verweigert, MUSS sich die Datenschutzkommission mit dem Thema beschäftigen und hat die Möglichkeit direkt beim EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Grundrechtskonformität der Vorratsdatenspeicherung prüfen zu lassen.

Die ARGE DATEN unterstützt alle Betroffenen in diesem Verfahren. Muster für Löschungsbegehren und DSK-Beschwerde finden sich unter http://www.argedaten.at/musterbriefe-vds.html.

mehr --> Zusammenstellung - alle Informationen zur Vorratsdatenspeicherung
mehr --> Liste der speicherpflichtigen Telekom- und Internet-Anbieter

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