OGH-Entscheidung zur Gültigkeit von e-mails
Im Rahmen mehrerer arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen wurden Anweisungen per mail verschickt - Der OGH bestätigt deren grundsätzliche Gültigkeit
Immer wieder erhalten wir Anfragen, ob Dienstgeberweisungen, die per Mail verschickt werden, sonstigen schriftlichen Weisungen gleichgestellt sind.
Es gibt dazu keine ausdrücklichen OGH-Entscheidungen, im Rahmen von mehreren arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen wurde jedoch auf e-mails als geeignetes Mittel Weisungen zu erteilen, Bezug genommen (8ObA222/02h, 8ObA260/01w)
Anmerkung
Die verschickten Mails wurden ohne Signatur im Sinne des Signaturgesetzes oder des geplanten e-government-Gesetzes verschickt.
Die Rechtsgültigkeit eines Mails ergibt sich nicht aus der Einhaltung bestimmter formaler Kriterien, sondern ob unbestritten ist, dass es vom authorisierten Absender stammt und zeitgerecht beim zuständigen Empfänger eingelangt ist.
Wie diese 'Unbestreitbarkeit' technisch erreicht wird, ist jedoch nicht geregelt.
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