Datenschutzbehörde  Datenschutz Europa privacy service
 
Smart Meter - Zwangsbeglückung ist gefallen
Gesetzesänderung beendet nachträglich Smart Meter Zwang - großer Erfolg der ARGE DATEN - Forderungen nach mehr Datenschutz und Mitbestimmung werden besser erfüllt - Einsparungspotential der Smart Meter bleibt umstritten - die ARGE DATEN empfiehlt Smart Meter nur bei konkreten Vorteilen zu akzeptieren - Kunden können um wenig Geld auch private Messgeräte installieren.

Smart Meter (elektronische Strom-/Gas-Messgeräte)

Smart Meter können sowohl die privaten Lebensgewohnheiten ausspionieren, als auch zu schwerwiegenden Sicherheitsproblemen führen. Selbst das nationale Energienetz kann durch fehlerhafte Smart Meter nachhaltig beschädigt werden.

Seit 2010 ist in Österreich die zwangsweise Einführung von Smart Metern (elektronische Strom- bzw. Gasmessgeräten) vorgesehen. Zahlreiche Datenschutz- und Sicherheitsbedenken, die die ARGE DATEN im Vorfeld brachte, wurden ignoriert. Nunmehr wurde - unbemerkt von der Öffentlichkeit - dieses wichtige Datenschutzproblem saniert.

Nach zahllosen Berichten und Stellungnahmen der ARGE DATEN, sorgt die Gesetzesnovelle zu Strom- und Gaswirtschaft für Datenschutzverbesserungen, der Zwang zum Smart Meter fällt (http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/BGBl-I-174_2013.pdf).

Hans G. Zeger, Obmann der ARGE DATEN und Mitglied des Datenschutzrates: "Auch wenn ich mich ganz persönlich über die Verbesserungen freue, bleibt der bittere Nachgeschmak, dass zahllose Fehlinvestitionen vermeidbar gewesen wären, hätte das Wirtschaftsministerium die Datenschutzbedenken von Beginn an ernst genommen."


Zwang zur Smart Meter Installation gefallen

Wichtigste Neuerung: Smart Meter sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein Kunde keinen Smart Meter, dann müssen Netzbetreiber diesen Wunsch respektieren.  Damit wurde die zentrale Forderung der ARGE DATEN nach einem Mitspracherecht für Energie-Kunden erfüllt.


Gefährdung der Privatsphäre wird Politik langsam bewusst

Auch die Privatsphäre derjenigen, die sich für einen Smart Meter entscheiden, wird in Zukunft besser geschützt. Mittlerweile ist die Erkenntnis, welch detaillierte Einblicke in die Privatsphäre Smart Meter ermöglichen auch bei der Politik angekommen. Schließlich ist aus Energieverbrauchsprofilen nicht nur ersichtlich, wann Personen zuhause sind, sondern es könnten auch einzelne Verbrauchsarten herausgefiltert werden (duschen, kochen oder wäschewaschen).

Auch in Zukunft müssen Smart Meter fähig sein stündlich (bei Gas) oder alle 15 Minuten (Strom) den Verbrauch messen. Tatsächlich gemessen werden darf allerdings nur dann, wenn es für die Erfüllung eines Vertrages unbedingt notwendig ist oder der Verbraucher es ausdrücklich möchte. Ansonsten darf nur ein Tagesmesswert an den Netzbetreiber übermittelt werden.

Nur in Ausnahmefällen wenn es zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebes unbedingt notwendig ist, dürfen Stunden- bzw. Viertelstundenwerte auch ohne Zustimmung des Energieverbrauchers ausgelesen werden. Diese Daten müssen anschließend so rasch wie möglich wieder gelöscht werden. Darüber hinaus müssen die Verbraucher und die Regulierungsbehörde über außerplanmäßige Auslesungen informiert werden.

Das Auslesen von Messwerten durch Unberechtigte muss von Netzbetreibern zukünftig verhindert werden. Das Problem von Messdaten, die nach einem Wechsel des Energieverbrauchers, etwa bei einem Umzug, am Gerät verblieben sind, wurde beseitigt.

Weiters untersagt das Gesetz jede Verwendung von Messdaten intelligenter Messgeräte außer für Verrechnungs- bzw. Informationszwecke. Die Verwendung von Smart Meter Daten für verwaltungsrechtliche oder zivilgerichtliche Verfahren ist ausdrücklich untersagt. Vor Gericht, etwa im Fall einer Räumungsklage, können Smart Meter Daten somit nicht als Beweismittel verwendet werden.


Strenge Strafbestimmungen als letzte Schutzmaßnahme

Letzte Schutzmaßnahme gegen den Missbrauch von Smart Meter Daten stellen strenge Strafbestimmungen dar. Werden Smart Meter Daten widerrechtlich offenbart, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bzw. eine Verwaltungsstrafe von bis zu 100.000,- Euro.


Novelle setzt auf Mitbestimmung

Die Wünsche und Bedürfnisse der Verbraucher haben durch die letzte Novelle ebenfalls einen höheren Stellenwert erhalten. Nunmehr kann gewählt werden, ob Netzbetreiber im Internet Informationen über den Energieverbrauch zur Verfügung stellen müssen - oder nicht. Ist dies nicht gewünscht, dürfen keine Messdaten aus Smart Metern ausgelesen werden die nicht ausschließlich der Verrechnung dienen. Entscheiden sich Energieverbraucher für eine Verbauchsinformation per Internet, besteht die Möglichkeit Messdaten lokal zu sichern und anschließend online zu löschen.

Darüber hinaus müssen Smart Meter  - nach entsprechender Konfiguration durch den Netzbetreiber - alle verrechnungsrelevanten Daten am Gerät anzeigen. In der Ausgangskonfiguration wird ansonsten nur der aktuelle Zählerstand angezeigt.


Datenschutz-Notbremse soll Schlimmstes verhindern

Erst probieren dann studieren war wohl bei Smart Meter die Devise der österreichischen Politik. Zuerst wurde eine unverstandene Technologie eingeführt und danach über mögliche Gefahren und Missbrauchspotenzial nachgedacht. Zum Schutz vor zukünftigen negativen Entwicklungen in Sachen Datenschutz und Datensicherheit wurde zusätzlich ein "Datenschutz-Notverordnungsrecht" vorgesehen.


Kundenschnittstelle ermöglicht sinnvolle Smart Meter Nutzung

Eine weitere Verbesserung, stellen Kundenschnittstellen dar. Elektronische Messgeräte müssen zukünftig über eine Kundenschnittstelle verfügen, über die sämtliche Messdaten des Geräts zeitnah ausgelesen werden können. Dies ist Grundvoraussetzung für den Betrieb neuartiger Haushaltsgeräte. Weiters können nur so Energiefresser zuverlässig identifiziert werden. Eine Verbrauchsinformation, die die Kunden erst am nächsten Tag erhalten, ist dazu völlig ungeeignet.


Inkonsequente gesetzliche Regelung

Intelligente Gaszähler müssen unerklärlicherweise nicht über eine Kundenschnittstelle verfügen. Gut möglich, dass die Schnittstelle beim Kopieren der  Bestimmungen für intelligente Stromzähler in das Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) einfach vergessen wurde. Denn das GWG 2011 enthält, genau wie das Gesetz über intelligente Stromzähler eine Verordnungsermächtigung zur Spezifikation einer Kundenschnittstelle (§ 129 Abs 6 GWG 2011).

Um Energieeffizienzsteigerungen - auch beim Gasverbrauch - zu ermöglichen ist der Gesetzgeber dingend gefordert kurzfristig nachzubessern und auch bei intelligenten Gasmessgeräten eine Kundenschnittstelle vorzusehen. Eine unmittelbare Information über den aktuellen Verbrauch stellt schließlich die beste Möglichkeit dar, um zum Energiesparen anzuregen.


Einsparungspotenzial der Smart Meter weiterhin unklar

Neben Datenschutzbedenken, ist die Frage ob Smart Meter tatsächlich zu Energieeinsparungen führen werden, weiterhin unklar. Die österreichische E-Control vermutet bei einem durchschnittlichen Haushalt ein Stromsparpotenzial von bis zu 30,- Euro jährlich. Einzelpersonen mit einem geringen Stromverbrauch sollen, einer Studie die für Deutschland erstellt wurde zufolge, maximal 4,5 Euro jährlich sparen.

Selbst wenn die Kosten für die Anschaffung eines Smart Meters mit 75,- Euro als sehr gering angenommen werden, bräuchte ein Einpersonenhaushalt diesen Schätzungen nach mehr als 16 Jahre um die Anschaffungskosten des Smart Meters durch Stromsparen zu kompensieren. Von Kosten für Wartung und Betrieb des Smart Meter Systems ganz zu schweigen.


Fazit

Der Beschluss der datenschutzrechtlichen Verbesserungen stellt nur einen ersten Schritt dar. Gemäß dem Grundsatz Privacy-by-Design sollten Auswirkungen auf die Privatsphäre zukünftig von Anfang an berücksichtigt werden - anstatt schlechte Gesetze nachträglich zu sanieren.

Verbrauchern wird geraten sich vor der Installation eines Smart Meters genau über sämtliche Vor- und Nachteile des Gesamtsystems Smart Meters und über die Gesamtkosten zu informieren. Lohnt sich die Anschaffung eines Smart Meters nicht, kann für weit weniger Geld und ohne jede Datenschutzgefährdung in jedem Bau- oder Elektronikmarkt ein Energiekosten-Messgerät für den eigenen Haushalt gekauft oder ausgeliehen werden.

mehr --> Zusammenstellung: Alle Beiträge zu Smart Metering
mehr --> WirtschaftsBlatt: Neue Stromzähler in der Warteschleife

Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungsservice angeboten. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixabay, Shutterstock, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr.

© ARGE DATEN 2000-2024 Information gemäß DSGVO webmaster