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DSGVO Art 4-6, 82, 83 Informationen über die Schutzwürdigkeit des Geburtsdatums auf Poststücken. Grundsätzlich ist das Geburtsdatum gemäß Art 4 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein besonders schutzwürdiges Faktum. Das Anbringen auf einem Briefumschlag oder sonst wie auf der Außenseite eines Poststückes ist ein Eingriff in die Privatsphäre. mehr --> Verletzen individualisierte Newsletter die Privatsphäre? mehr --> RIS: DSK-Entscheidung K121.337/0007-DSK/2007 andere --> RIS: DSK-Entscheidung K210.380/001-DSK/2001 andere --> RIS: DSK-Entscheidung K120.888/001-DSK/2004 |
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