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DSGVO 15; DSG §§ 24, 43; Was kann gegen zu allgemeine oder nichtssagende Datenschutzauskünfte bestimmter Behörden unternommen werden? Sind Beschwerden zielführend? Im Rahmen des Auskunftsrechts gemäß Art 15 DSGVO erhalten Betroffene immer wieder Auskünfte von bestimmten Behörden, die ungefähr so lauten: 'Es werden im Auftrag des Bundesministerium für Inneres keine der Auskunftspflicht unterliegenden Daten verwendet.' (statt Bundesministerium für Inneres könnte auch eine andere Behörde stehen). - entweder es sind keine Daten vorhanden oder - bestimmte Informationen werden als so besonders geschützt und geheim eingestuft, dass sie den Betroffenen vorenthalten werden. 1. zur Gewährleistung, dass die Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten oder die Strafvollstreckung nicht beeinträchtigt werden, insbesondere durch die Behinderung behördlicher oder gerichtlicher Untersuchungen, Ermittlungen oder Verfahren 2. zum Schutz der öffentlichen Sicherheit 3. zum Schutz der nationalen Sicherheit 4. zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtung der Republik Österreich 5. zum Schutz der militärischen Eigensicherung oder 6. zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer |
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