2011/10/31 Schwarzer Montag 31. Oktober 2011 - Stichtag für Österreichs Generalinventur
Aufbau eines personenbezogenen Basisregisters erfolgte weitgehend unbemerkt - Regierung spricht von Inventur - Offener Brief an Landeshauptleute - hunderte Millionen Einzeldaten der Bürger zusammengetragen - Österreichs Volks-Registerzählung widerspricht Grundsatz der Datensparsamkeit
Volks-/Registerzählung weitgehend unbemerkt
Der 31. Oktober ist nicht nur christlicher Reformationstag (Stichwort: Luthers 95 Thesen zu Wittenberg), Weltspartag (Motto: "fein für die Deutschen, dass 55 Mrd. unvermutet auftauchen") und Geburt des sieben Milliardsten Menschen (UN-Schätzung, ganz ohne Weltregister). Der 31. Oktober ist auch Stichtag für Österreichs größtes Inventurprojekt der zweiten Republik. An diesem Tag soll personenbezogen für jeden einzelnen festgestellt werden, in welchen Beziehungen die Österreicher leben, woher sie kommen, was sie arbeiten, in welcher Wohnung sie leben und wie ihr Bildungswerdegang ist.
Schwarzer Montag für Österreichs Bevölkerung
Es wurde ein gigantisches Datenbankprojekt geschaffen, das in einem Basisregister 100e Millionen Einzeldaten über die BürgerInnen führt. Seit 6 Jahren wird intensiv auf diesen Stichtag zugearbeitet, viele dutzend Millionen Euro in diversen Ministerien und Landesdienststellen für die Inventur aufgebraucht. Allein die Statistik Austria verrechnet heuer 10 Millionen Euro.
Regierung spricht von Inventur
Schon 2005 schwärmte die Bundesregierung in der Regierungsvorlage zum Registerzählungsgesetz vom Inventurcharakter dieser fälschlich bezeichneten "Zählung": "Gleichzeitig mit Volkszählungen werden in einer Art Inventur die Grunddaten über die Bevölkerung (Erwerbsstatuts, Ausbildungsstand, Familiensituation) sowie die Wohnsituation, die Arbeitstätten und die Gebäude- und Wohnungssubstanz eines Landes erhoben und ausgewertet (Volkszählung im weiten Sinn)." (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/I/I_01193/fname_0519...)
Eine Formulierung mit frappante Parallelen zur Stellungnahme eines Herrn Direktor Burgdörfer, Leiter des deutschen Statistischen Reichsamtes, der von der "Durchführung einer neuen Inventur des deutschen Volkes und der deutschen Volkswirtschaft" sprach. Freilich bezog er sich auf die deutsche Volkszählung 1933, diese wird populär als NS-Volkszählung bezeichnet (siehe auch http://ftp.freenet.at/pla/generalinventur-2011.pdf).
Offener Brief an Landeshauptleute
Damit diese Generalinventur überhaupt möglich ist müssen dutzende Register und Dateien reorganisiert und zusammen geführt werden. Unter anderem auch Registrer der Bundesländer.
Die ARGE DATEN hat daher einen offenen Brief an die Landeshauptleute gerichtet, in dem diese aufgefordert werden, die Teilnahme an dieser bedenklichen Datenzusammenführung und Inventur zu verweigern (http://ftp.freenet.at/pla/lh-offenerbrief-inventur.pdf).
Zumindest ein Ziel konnte jedoch das zweifelhafte Registerzählungsgesetz erreichen: Die Debatte über Sinn und Unsinn einer Generalinventur, die sowohl volkswirtschaftlich teuer, als auch grundrechtlich bedenklich ist, konnte aus den Medien herausgehalten werden. Das System der Personenkennzahlen ist so unklar und technisch so komplex aufgebaut, dass nur wenige Spezialisten es verstehen und es medial sehr schlecht zu transportieren ist. Die ARGE DATEN hat in ihrer Beschwerde an die DSK auch die wichtigsten technischen Problempunkte zusammen gefasst (http://ftp.freenet.at/privacy/muster/musregdsk_2011.pdf).
Der Angriff auf die Privatsphäre der Bürger ist nicht mehr durch aggressive "Volkszähler" sichtbar, sondern erfolgt unsichtbar, elektronisch, digital. Zumindest in diesem Punkt unterscheidet sich die heutige Registerzählung von der NS-Volkszählung aus 1933.
Kritik soll mundtot gemacht werden
Wie notwendig und berechtigt die Kritik am Registerzählungsgesetz ist zeigen - mittlerweile - diverse Klagen von der Statistik Austria und ihres Anwalts Korn, oftmals als ORF-Medienanwalt bezeichnet. Die Statistik Austria versuchte mit einer Klage die Kritik an der Volks-/Registerzählung zu unterbinden.
Zuletzt sollte die Berichterstattung sogar durch eine Urheberrechtsklage (!!) unterbunden werden. Rechtsanwalt Korn - für den die Unschuldsvermutung gilt - möchte die Klage der Statistik Austria als urheberrechtlich geschütztes Werk sichern, den Zugang der Öffentlichkeit und damit eine öffentliche Diskussion ihres Inhalts unterbinden. Ein unglaublicher Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit.
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